Wer als Psychologische(r) PsychotherapeutIn oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn in einer kommunalen Einrichtung arbeitet und damit in den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) fällt, kann noch bis zum 31.12.2017 die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 beantragen. Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, wobei der Status vom 01.01.2017 maßgeblich ist. Wer also zu diesem Zeitpunkt in der EG 13/Stufe 2 eingruppiert war, kann den Aufstieg in die 14/2 beantragen.
Mehr Informationen finden Mitglieder im internen Homepagebereich unter der Rubrik „Angestellte“: www.dgvt-bv.de/mitgliederbereich