Wenn diese VPP-Ausgabe erscheint, wird die Entgeltrunde des TVöD 2018 hoffentlich abgeschlossen sein. In der letzten TVöD-Entgeltrunde 2016 kam es zu der damals überraschenden Vereinbarung mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA), dass die PP und KJP, neben anderen Gesundheitsberufen, leicht besser eingruppiert werden sollen. Die Überleitung in die neue Entgeltgruppe EG 14 für PsychotherapeutInnen, die in kommunalen Einrichtungen arbeiten, ist noch nicht abgeschlossen. Noch immer erreichen uns Anfragen, insbesondere von KollegInnen aus dem Verwaltungsbereich, den kommunalen Beratungsstellen und dem Jugendhilfebereich. Arbeitgeber stellen sich oft auf den Standpunkt, dass es bei der Neuregelung in der Entgeltordnung nur um die PsychotherapeutInnen in den Krankenhäusern gehe (TVöD-K), was nicht zutrifft, oder sie negieren die psychotherapeutische Tätigkeit, was zumeist fragwürdig ist. Daher wird es wahrscheinlich noch einige Arbeitsgerichtsverfahren geben, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Es gibt auch Kommunen, die ohne individuelle Anträge, gleich alle PP oder KJP hochgruppiert haben.
In der Tarifrunde TVöD (VKA) 2018 geht es nicht um den Entgeltrahmen und neue Eingruppierungen. Daher sind auch keine aktuellen Nachrichten zu der Forderung der PsychotherapeutInnen zu einer facharztäquivalenten Eingruppierung (mindestens EG 15) zu vermelden. Die nächsten Verhandlungen, bei denen sich zu unserer Berufsgruppe etwas Entscheidendes tun könnte, sind die Tarifverhandlungen im Bereich der Bundesländer. Der TV-L, der mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt wird, hinkt dem TVöD immer etwas hinterher. Hier soll es 2019 Entscheidungen zu den Gesundheitsberufen geben und es wird allgemein erwartet, dass die Neueingruppierungen des TVöD nachvollzogen werden. Die ver.di-Fachkommission PP/KJP in ver.di wurde jedoch dieses Mal früher informiert und rechtzeitig einbezogen. Ein Mitglied nimmt als Ehrenamtler an den Vorverhandlungen mit den Länderarbeitgebern teil. Es besteht jetzt eine gewisse Hoffnung, dass in den Institutionen der Länder wie den Unikliniken, den Universitäten, dem Justizvollzugsdienst oder der Polizei, wo viele PsychotherapeutInnen arbeiten, die Entgeltgruppe 15 durchgesetzt werden kann.
Was muss man wissen, um die unterschiedlichen Tarifverhandlungen von ver.di, die in der Presse gemeldet werden, einigermaßen einordnen zu können?
Was alle paar Jahre verhandelt wird und am meisten Aufsehen erregt, sind die Entgeltverhandlungen, die sogenannten „Lohnrunden“. Hier geht es zumeist um prozentuale Erhöhungen der Monatsgehälter, die dann gestaffelt in einer Entgelttabelle fixiert werden. Im Öffentlichen Dienst hat sich in den letzten Jahren eingespielt, dass die Laufzeiten auf um die zwei Jahre festgesetzt werden.
Für unsere Berufsgruppe besonders interessant ist aber der Entgeltrahmen bzw. die Entgeltordnung, ein gesonderter Tarifvertrag, in dem die vielen hundert Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes und auch die des Gesundheitswesens aufgeführt sind. Sie sind festen Entgeltgruppen zwischen EG 1 bis EG 15 zugeordnet. Hier bewegt sich in der Regel wenig, denn dieser TV wird nie von einer der Tarifparteien gekündigt und daher kann er auch nicht umkämpft werden. Es besteht im Gegensatz zu den Entgelttarifen immer „Friedenspflicht“. So können Reformen, die beim ständigen Wandel der Berufsgruppen notwendig werden, immer nur mühsam ausgehandelt werden. Hier spielen Lobbyeinflüsse bei den Arbeitgebern, aber auch bei ver.di eine große Rolle. Wie lautstark artikuliert sich eine Berufsgruppe? Wie bekannt ist sie in der Öffentlichkeit? Wie groß wäre der politische oder wirtschaftliche Schaden, wenn es im Rahmen von Entgeltverhandlungen zu Arbeitskämpfen käme? Wie aktiv engagieren sich Vertreter dieser Berufsgruppe in Gewerkschaftsgremien? Usw.
Weitere Tarifverträge im TVöD- oder TV-L-Paket sind die Manteltarifverträge, die alle notwendigen Arbeitsregelungen betreffen (Arbeitszeitgestaltung, Zuschläge, Jahresurlaub usw.), Tarifverträge zur Betrieblichen Altersversorgung (im ÖD die VBL), zum Vermögensaufbau usw.
Alle Tarifverträge außer den Entgelttarifverträgen werden immer nur sporadisch mal mitverhandelt, wenn es eigentlich um Geld und Tabellen geht. Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessenlagen jenseits der Entgelttabellen bei den ver.di-Mitgliedern oft zu unterschiedlich sind und Forderungen zum Mantel oder Entgeltrahmen schwerlich mit Arbeitskampfmaßnahmen erstritten werden können. Die Erfahrung zeigt, dass die ver.di-Mitglieder am ehesten für die Gehaltserhöhung vor die Tür gehen und das wissen auch die Arbeitgeber. Die Entgeltordnung ist ein „dickes Brett“, da es hier um viele Partialinteressen von einzelnen Berufsgruppen geht, die miteinander um die Aufmerksamkeit der Tarifparteien konkurrieren.