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Treffen der Berufs- und Fachverbände (GK II)


Am 5. Mai 2018 fand in Würzburg in den Räumlichkeiten der AVM der Gesprächskreis II mit Vertreter*innen aller Psychotherapeutenverbänden statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Punkt „Berichte aus den Verbänden“ die „Ausbildungsreform“, der „Modellstudiengang Psychopharmakotherapie“, „Leitlinien“ sowie verschiedene Resolutionen. In Bezug auf die Ausbildungsreform war es erfreulich, dass sich in seltener Geschlossenheit die psychotherapeutischen Verbände für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung im Rahmen der geplanten Ausbildungsreform einsetzen. Ausdruck dieser Geschlossenheit war auch, dass zum ersten Mal 19 psychotherapeutische Verbände am 7. Juni 2018 in Berlin gemeinsam eine Fachtagung zum Thema „Koordinierende Weiterbildungsinstitute als zentraler Baustein einer Ausbildungsreform“ veranstalteten.

Weitere Resolutionen befassten sich kritisch mit dem Entwurf für ein bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, mit der Aufforderung, die Fristen zur Telematikumsetzung für die Vertragspsychotherapeut*innen aufzuheben – u. a. aufgrund der bisherigen strukturellen Mängel. Verabschiedet wurde auch eine Resolution der Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (DGSPS) zur Förderung der ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen, da Patient*innen mit diesen Störungen in der ambulanten Nachsorge oft unterversorgt seien und so eine weitgehende Stabilisierung nach erfolgreichem stationären Alkoholentzug erschwert sei.

Der vom Bundesgesundheitsministerium angedachte Modellstudiengang „Psychopharmakotherapie“ erzeugte – wie bereits auf der Fachtagung der Bundespsychotherapeutenkammer - unterschiedliche Positionen. Erneut drehte sich die Diskussion einerseits um die psychotherapeutische Haltung und dass Psychopharmakotherapie selbstverständlich nicht dazu gehört, andererseits auch um eine mögliche Aufwertung als Heilberuf durch eine solche Befugniserweiterung.

Ein weiterer Punkt war das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates, der den Antrag der Arbeitsgemeinschaft humanistischer Psychotherapie auf Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie als eigenes Psychotherapieverfahren abgelehnt hat. Kritisiert wurde von den Vertreter*innen der humanistischen Verfahren u. a., dass im Gutachten zahlreiche Wirksamkeitsstudien nicht berücksichtigt wurden, sowie die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats selbst.

Waltraud Deubert

 

 


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