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Bericht der DGVT-Landesgruppe Baden-Württemberg


Vertreterversammlung der LPK-BW im März 2018

Wegen Zugverspätungen  dauerte es einige Zeit, bis die Beschlussfähigkeit erreicht war. So konnte zwar anfangs die Sitzung eröffnet werden, Beschlüsse waren erst nach 10 Uhr möglich.

Das Quorum für Satzungsänderungen wurde aber den ganzen Tag nicht erreicht, so dass einige Tagesordnungspunkte auf den nächsten Termin verschoben werden mussten. Das betraf die Aufnahme einer Umsatzsteuererstattung in die Entschädigungs- und Reisekostenordnung, sofern durch eine geänderte Steuerpraxis diese anfallen würde und eine Änderung der Weiterbildungsordnung.

Unproblematisch war ein Nachtragshaushalt für 2017, der wegen einer Umstellung in der Haushaltsdarstellung notwendig wurde. Auch eine Rückstellung für mögliche Umsatzsteuererstattungen wurde für den HP 2018 als Nachtragshaushalt beschlossen.

Ausführlich diskutiert wurde der Bericht des Vorstandes. Von besonderem Interesse war der Stand der Ausbildungsreform.

Präsident Dr. Munz berichtete, dass die Reform des Psychotherapeutengesetzes im Koalitionsvertrag aufgenommen ist und sie soll „zügig“ bearbeitet werden. Von der Ärzteschaft wurde der im Entwurf des BMG vorgeschlagene Modellstudiengang "Psychopharmakotherapie" massiv verworfen und die Sorge ging um, dass damit der Gesamtentwurf in Frage gestellt wäre. Deshalb lag auch ein Resolutionsentwurf  zur  Ablehnung der Psychopharmakoverordnung für Psychotherapeuten vor. Für die Strukturen der Weiterbildung soll ein Gutachten von Dr. Hess bis Mai 18 erstellt werden. Darin soll auch geklärt werden, wie die derzeitigen Ausbildungsinstitute in Weiterbildungsinstitute überführt werden könnten.

Die lebhafte Diskussion betraf vor allem die mögliche Verschreibung (und Absetzung) von Psychopharmaka. Einige sehen zu viel Verantwortung, bzw. Haftungsfragen. Auch wird auf den guten Erfolg der psychotherapeutischen Verfahren verwiesen, auch ohne Verschreibungsmöglichkeit. In jedem Fall müsste die Verschreibungskompetenz bereits im Rahmen der Approbation zuerkannt werden – die notwendige Befugnis müsste also im Studium erworben werden; ggf. führt dies zu unterschiedlichen PT-Approbationen. Von angestellten Kolleg*innen (z.B. im Klinikbetrieb) wird eine solche Befugniserweiterung als Chance gesehen, um u.a. auch Leitungspositionen erreichen zu können. Nicht in Frage gestellt wurde, dass umfassende Kenntnisse im Bereich der Psychopharmaka mit Wirkungen und Wechselwirkungen notwendig sind.

Nach leichten Änderungen wurde die Resolution mit großer Mehrheit befürwortet, in der eine Befugniserweiterung zur Verschreibung von Psychopharmaka ausdrücklich abgelehnt wird.

Nachtrag: Knapp 6 Wochen später im April 2018 wurde auf dem Deutschen Psychotherapeutentag ebenfalls eine Resolution zur Reform der Ausbildung mit Mehrheit verabschiedet. Dabei befürwortetet nun die Mehrheit den Modellstudiengang Psychopharmakotherapie "als nicht zielführend" zu sehen.

Und eine Erinnerung: Im Herbst 2018 (voraussichtlich 21.10.18 - 21.11.18) finden wieder Wahlen zur Vertreterversammlung statt. Alle Kammermitglieder sind aufgerufen, ihre Kammerdelegierten für die kommenden fünf Jahre zu bestimmen. Die DGVT wird wieder mit einer Liste „VT&mehr“ antreten und hofft auf breite Unterstützung für ihren konstruktiv-kritischen Kurs. Nähere Infos zu unseren Kandidat*innen und unserem Wahlprogramm erhalten die Kolleg*innen in BW in den nächsten Wochen. 

Renate Hannak-Zeltner

Landessprecherin BW

 

 


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