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Bericht der DGVT-Landesgruppe Bayern

Protest bringt was, sogar in Bayern: Die CSU will das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in wesentlichen Punkten verändern!


Protest bringt was, sogar in Bayern: Die CSU will das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in wesentlichen Punkten verändern!

Der Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes für Bayern (BayPsychKHG), der von der bayerischen Staatsregierung nach langen Vorbereitungen am 19. April in den Landtag eingebracht wurde, hat massive Proteste von vielen Seiten hervorgerufen. Die DGVT hat wie viele andere Verbände, wie Kammern, Betroffenen- und Angehörigenorganisationen und wie auch viele Bürger heftig gegen diesen Gesetzentwurf Stellung bezogen. Denn er bringt psychisch kranke Menschen in die Nähe von Straftätern. Der Gesetzentwurf zielt insbesondere auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die durch psychisch kranke Menschen gefährdet sei (so muss man nach Lesen des Entwurfs und der Begründung annehmen) und er will ausführlich die Registrierung und Kontrolle von Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht werden, organisieren. Wirkliche Hilfe für die Betroffenen scheint angesichts der Ausführlichkeit der entsprechenden Vorgaben des Gesetzes nicht im Fokus der Autoren gestanden zu haben. Seit April ist in dieser Sache viel passiert: Neben vielen Hintergrundgesprächen, die seither gelaufen sind, muss man dankbar zur Kenntnis nehmen, dass auch die Süddeutsche Zeitung aus München sich engagiert mit der Thematik beschäftigt und ebenfalls in einer Serie von Beiträgen heftige Kritik geäußert hat.

Nachdem bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs seitens der Staatspartei CSU öffentlich die Bereitschaft zu Zugeständnissen mitgeteilt wurde, zumindest zu einigen, blieb über längere Zeit unklar, wie weit diese gehen würden. Zu befürchten blieb, dass es sich nur um verbale und optische Klärungen und gefälligere Formulierungen handeln würde, dass der Kern des Gesetzes, die Erfassung und Kontrolle von psychisch kranken Menschen aber bestehen bleiben solle – dies lag nicht zuletzt deshalb nahe, weil die CSU ja „rechts von sich keinen Platz lassen will“, damit die AfD weniger Chancen im anstehenden Landtagswahlkampf hätte.

Inzwischen liegt der CSU-Antrag zur Änderung des Gesetzentwurfes im Landtag vor und die Fachleute, die Verbände und die Betroffenenorganisationen sind tatsächlich überrascht und erfreut: Fast alle ihrer Forderungen, die zuvor im Aktionsbündnis BayPsychKHG abgestimmt worden waren, sollen umgesetzt werden.

Einige Stichworte zu den vorgesehenen Änderungen am Entwurf:

  • klare Trennung zum Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter
  • Einfügung einer Präambel, die u.a. betont, dass Entstigmatisierung das Ziel des Gesetzes sei und dass Hilfe im Vordergrund stehen wird. Und dass es letztlich darum gehe, Unterbringungen gegen den Willen der Betroffenen zu vermeiden.
  • völliger Verzicht auf die Unterbringungsdatei
  • falls Unterbringung erforderlich: Förderung dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten
  • besondere Regelungen für die angemessene Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • keine Unterbringungsbeiräte, sondern Weiterentwicklung der Besuchskommissionen unter Einbeziehung der Selbsthilfe
  • Stärkung der Stellung von Besuchskommissionen
  • Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen in Versorgungsplanungsgremien und geeignete finanzielle Unterstützung der Selbsthilfe
  • Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Beschwerdestellen
  • Begleitevaluation, auch zur Prüfung der Frage, ob den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit diesem Gesetz Rechnung getragen wird.

Das ist ein schöner Erfolg für alle Beteiligten, und es war sicher wertvoll, dass enorm viele, Einzelpersonen, Institutionen und Verbände, sich beteiligt haben und die Politik, insbesondere die CSU und ihre Gesundheits-, Sozial- und Ordnungspolitiker dort, mit ihren Stellungnahmen in Bedrängnis gebracht haben.

Heiner Vogel


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