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Zur Gewaltvermeidung in Psychiatrie und Maßregelvollzug[1]


Beziehung schafft Sicherheit Beschäftigte in den psychiatrischen Einrichtungen und im Maßregelvollzug (MRV) erfahren immer häufiger und heftiger gegen sie gerichtete psychische und physische Übergriffe, die zum Teil zu erheblichen körperlichen und seelischen Verletzungen und Belastungen führen.

In einer ver.di-Umfrage hatten 80 Prozent der Interessenvertretungen angegeben, dass in ihren Einrichtungen in den letzten fünf Jahren Angriffe, die zu Krankschreibungen führen, zugenommen hatten.

Diese Übergriffe sind zugleich ein eigenständiges drängendes Problem und ein Symptom für Fehlentwicklungen in den psychiatrischen Einrichtungen. In diesen herrschen stellenweise Bedingungen, die aggressives Verhalten nicht angemessen vermeiden, eindämmen und auffangen.

Darunter leiden Beschäftigte und Patient/innen als diejenigen, die Zeug/innen oder Opfer der Übergriffe von Mitpatient/innen werden. Für die Gewaltausübenden bedeutet eine solche Krise meist vermehrte Zwangsmaßnahmen. Psychiatrie, die ihrem Anspruch gerecht werden will, muss mit den Patient/innen zusammen sowohl an der Vermeidung von Patient/innenübergriffen als auch Zwangsmaßnahmen arbeiten. Eine Institution, die von Rechts wegen Menschen auch unter Zwang festhält, ist in besondere Verantwortung, dafür die geeigneten Rahmenbedingungen herzustellen.

Gewalt in der Psychiatrie – Ursache Personalmangel

Quelle: ver.di-Onlinebefragung betrieblicher Interessenvertretungen

83% halten Personalmangel für eine Ursache der Zunahme von Gewalt gegen Pflegekräfte.

ver.di-Positionspapier

Die bisherigen Anstrengungen zur Gewaltvermeidung und zum Schutz der Beschäftigten reichen vielerorts nicht aus. Deshalb hat ver.di in einem Positionspapier Forderungen zur Gewaltvermeidung entwickelt.

Dabei gilt: Das Recht auf Sicherheit und körperliche, geistige und psychische Unversehrtheit am Arbeitsplatz muss geschützt und als Priorität behandelt werden. Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden. Auch Patient/innen müssen vor aggressiven Mitpatient/innen geschützt werden.

Gewaltvermeidung heißt für uns in erster Linie Schaffung gewaltarmer Behandlungsmilieus und rechtzeitiger therapeutischer Deeskalation. Ein Grundsatz in der Behandlung psychiatrischer Erkrankungen heißt: Die Beziehung macht die Sicherheit. Fehlende Beziehungsarbeit aufgrund von Personalmangel ist einer der Hauptauslöser für Aggressionsentwicklung von Patient/innen.

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt: Der erste Grundsatz ist die Gefahreneindämmung (in diesem Fall Gewaltvermeidung im Vorfeld und Aggressionsabbau). Organisatorische und technische Maßnahmen haben Vorrang vor Maßnahmen zur Verhaltensänderung. Für das Thema Gewalt bedeutet dies die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen, durch die Gewaltvermeidung durch angemessenes Verhalten auch real möglich wird.

Dies sind insbesondere Räume, Ausstattungen und Stationsmilieus, die aggressionsvermeidend wirken, sowie ganz besonders eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

Personalbedarfe im Hinblick auf Gewaltvermeidung müssen deshalb auch in der aktuellen Diskussion um die Neufassung der Psychiatrie-Personalbemessung Berücksichtigung finden. Organisatorische (darunter personelle), bauliche, technische und verhaltensändernde Maßnahmen zur Gewaltvermeidung müssen konsequent refinanziert werden. Dies ist zurzeit nur unzureichend gewährleistet.

 

Gisela Neunhöffer, ver.di-
Bundesverwaltung

 

·         ver.di-Positionspapier »Die Beziehung macht die Sicherheit« kurzelinks.de/position-gewalt

·         Auswertung der ver.di-Befragung von Interessenvertretungen zur Gewalt gegen Beschäftigte

·         in der Psychiatrie kurzelinks.de/umfrage-gewalt

·         Aktuelle Informationen immer unter psychiatrie.verdi.de


[1]Quelle: Infodienst Krankenhäuser Nr. 81 Juni 2018; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von ver.di.


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