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Bericht zur Verbandskonferenz der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V. (BAFM) im Januar 2019


Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V. lud am 11. Februar 2019 erneut zum fachlichen Austausch diesmal nach Berlin ein. Aktuell setzt sich die Fachgruppe „Familie und Kind“, eine von insgesamt 5 Fachgruppen des BAFM, intensiv mit der Einbeziehung von Kindern in die Konfliktmediation ihrer Eltern im Trennungs- und Scheidungsprozess auseinander. Daher lag der Schwerpunkt dieses fachlichen Austauschs auf der Frage, inwieweit Kinder in die Mediation einbezogen werden sollten und unter welchen Umständen. In meiner täglichen Arbeit in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, setze ich mich aktuell ebenfalls mit dieser Frage auseinander und versprach mir davon einen interessanten fachlichen Austausch und neue Erkenntnisse.

Der Vortrag von Frau Dr. Natalie Ivantis zum Thema „Die Stellung des Kindes in auf Einvernehmen gerichteten gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in Kindschaftssachen“ stellte einen aufschlussreichen Input zu dieser Fragestellung dar und regte anschließend eine spannende Diskussion an. Über der im Gesetz verankerten Pflicht zur Berücksichtigung des „Kindeswohls“ als Leitprinzip familiengerichtlicher Verfahren und der Maßgabe zur Berücksichtigung des „Kindeswillens“ im familiengerichtlichen Prozess, machte Fr. Dr. Ivantis auf die Bedeutung der Kindesperspektive auch im Mediations- und Beratungsprozess aufmerksam. Statt von der Anhörung des Kindeswillens mache es aber mehr Sinn vom Einbezug der Perspektive des Kindes zu sprechen. Sie machte darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche bislang eher selten in Beratungs- und Mediationsprozesse direkt einbezogen werden. Ziel dessen, sei u. a. der Perspektive des Kindes geeignete Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und damit seine Position zu stärken (Empowerment). Auch könnten erarbeitete Lösungen tragfähiger und nachhaltiger sein, wenn alle Beteiligten die erarbeiteten Regelungen mittragen. Dabei ist es jedoch bedeutsam, den genauen Zeitpunkt und Rahmen für den Termin/die Termine mit dem Kind zu planen und sorgfältig auszuwählen. Auch dürfe das Kind natürlich nicht „über angehört werden“.

Als weitere Themen wurden die aktuellen Bewegungen und Diskussionen um das „Paritätische Doppelresidenzmodell“ aufgegriffen sowie Berichte aus einzelnen Fachgruppen und Arbeitskreisen rund um das Thema Familie im Trennungskonflikt diskutiert.


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