Im Mai/Juni diesen Jahres wird die Zusammensetzung der Kammerversammlung NRW für die kommenden fünf Jahre gewählt. Aufgrund der Größe des Bundeslandes werden die Wahlen für jeden Regierungsbezirk (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) getrennt durchgeführt. Dies bedeutet, dass im Grunde gleichzeitig zehn Wahlen (jeweils noch PP und KJP) stattfinden. Die Kammerwahl findet in Form einer Briefwahl statt, die Unterlagen werden im Mai 2019 von der Psychotherapeutenkammer an alle Mitglieder versendet. Die DGVT tritt mit der Liste „dgvt plus+“ für den PP- wie auch für den KJP-Bereich in vier Wahlkreisen an. Im Regierungsbezirk Detmold beteiligt sich die DGVT traditionell an einer verbände- und verfahrensübergreifenden Liste und unterstützt den Wahlvorschlag „PsychotherapeutInnen OWL“. Für diesen Wahlvorschlag kandidieren auch einige DGVTler*innen auf aussichtsreichen Listenplätzen.
Als Liste dgvt plus+ sehen wir berufspolitischen Handlungsbedarf vor allem in sechs wichtigen Themenbereichen:
Allgemeinwohl vor Machtpolitik!
Unser Ziel liegt in einer besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen und Erkrankungen. Wir möchten unser Wissen und unsere Fähigkeiten einsetzen, um durch Prävention und Behandlung zu einer Stärkung der psychischen Gesundheit unserer Bevölkerung beizutragen. Daher muss aus unserer Sicht auch die Arbeit in der Kammer von diesem Gedanken getragen sein. Rein machtpolitische Überlegungen sollten in unseren Handlungen keine Rolle spielen.
Professionalität und Wirtschaftlichkeit
Gemäß des Leitbilds der Psychotherapeutenkammer NRW sehen wir uns der Qualität und Professionalität der Kammerarbeit besonders verpflichtet.
Hierzu streben wir eine offene, kollegiale Diskussion in Akzeptanz der psychotherapeutischen Entwicklungen und Verfahren an.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit präferieren wir klare Strukturen und eine funktionsgerechte Aufgabenteilung.
Als Delegierte sind wir uns unserer Möglichkeiten und der Verantwortung bei Steuerung und Kontrolle der Ausrichtung und des Handelns der Kammer über die Kammerversammlung und den Vorstand voll bewusst.
Kooperationen ausbauen – Zusammenarbeit stärken
Um die Wirkung der Psychotherapeut*innen auf die politische Öffentlichkeit zu stärken, möchten wir verbände- und verfahrensübergreifend die Zusammenarbeit stärken. Uns ist es wichtig, hier neue Impulse zu setzen; statt „Zusammenarbeit, wenn nötig“ möchten wir „Zusammenarbeit, wenn möglich“ leben.
Darum setzen wir uns generations- und tätigkeitsübergreifend für einen fairen und wertschätzenden interkollegialen Umgang miteinander ein.
Transparenz
Die begonnenen Bemühungen, die Arbeit der Psychotherapeutenkammer für alle Mitglieder transparenter und damit auch greifbarer und näher zu machen, müssen weitergeführt und ausgebaut werden. Der Kontakt zwischen Kammer und Mitgliedern soll weitestgehend unbürokratisch und wertschätzend sein, damit wir Psychotherapeut*innen die Kammer wirklich als unsere Vertretung wahrnehmen. Die Kammer sollte hierfür sowohl ihre Mitglieder als auch die breite politische Öffentlichkeit besser und regelmäßiger informieren. Auch außerhalb der Wahlen zur Kammerversammlung sollten Kammermitglieder Möglichkeiten haben, in die Kammerarbeit eingebunden zu sein, etwa durch Mitarbeit in Kommissionen.
Vernetzung zu anderen Entscheidungsträgern ausbauen
Viele der für uns wichtigen und zentralen Aspekte werden nicht in der Psychotherapeutenkammer, sondern in anderen Gremien entschieden. Hierzu gehören die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, Ministerien, die Landesgesundheitskonferenz usw. Die Psychotherapeutenkammer sollte mit den jeweiligen Körperschaften und Behörden enger zusammenarbeiten und persönliche Kontakte pflegen, um die Anliegen der Psychotherapeut*innen deutlicher vertreten zu können.
Förderung von Frauen in der Berufspolitik
Trotz eines sehr hohen Frauenanteils in unserem Beruf finden sich nur vergleichsweise wenige Frauen in verantwortungsvollen berufspolitischen Positionen. Wir möchten dazu beitragen, dass mehr Frauen die Möglichkeit haben, solche Positionen zu besetzen und damit die vorgesehene Frauenquote mindestens zu erfüllen. Hierzu gehört etwa das Überprüfen jetziger Strukturen und der Art, wie Psychotherapeut*innen für berufspolitische Positionen gewählt oder rekrutiert werden.
Planung und Gestaltung von Kinder –und Jugendlichensymposien
Der KJP-Ausschuss plante fraktionsübergreifend ein erstes Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie-Symposium. Dies sollte regelmäßig (evtl. jährlich) verfahrens-und tätigkeitsübergreifend fortgesetzt werden.
Entwicklung curricularer Fortbildungen
Um die Versorgung in der psychotherapeutischen Mitbehandlung somatischer Erkrankungen sowie die Behandlung spezieller Störungsbilder (ADHS bei Erwachsenen, Autismus, seltene Generkrankungen, …) weiter zu verbessern möge die Kammer die Entwicklung curricularer Fortbildungen für diese Bereiche prüfen und etablieren. Neue Behandlungskonzepte und medizinische Aspekte sollten up to date vermittelt werden, um die Profession auf dem aktuellen Forschungsstand zu halten. Wichtig ist, dass diese Angebote von angestellten und niedergelassenen Kolleg*innen mit angemessenem Aufwand wahrgenommen werden können, damit eine hohe Inanspruchnahme zu einer tatsächlichen Verbesserung der Versorgung führen kann.
Fortbildungskonto
Wir möchten einen individualisierten Überblick auf das Fortbildungskonto mit direktem Zugang zum aktuellen Punktestand ermöglichen.
Bildung neuer Ausschüsse
Die sachgerechte Vorbereitung der Kammerarbeit findet in Ausschüssen statt, welche durch die Kammerversammlung eingerichtet werden. Hierfür ist es relevant, die Aktualität bestehender Ausschüsse zu überprüfen und bei Bedarf neue zu bilden. Aus unserer Sicht ist es etwa notwendig, einen Ausschuss einzurichten, der sich mit der Arbeit angestellter Psychotherapeut*innen in Beratungsstellen beschäftigt.
Der DGVT-BV ist der psychotherapeutische Berufsverband, der deutschlandweit die meisten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vertritt (1731 KJP und 287 Doppel-Approbierte). Hinzu kommen zahlreiche PiA (600-700 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung). Allein in NRW sind 470 approbierte KJP Mitglied der DGVT. In Zusammenarbeit mit der DGSF, SG und GwG vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden KJP, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.
Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Im Zuge der Reformierung des Psychotherapeuten-Berufs ist uns die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Hier müssen zukünftig bereits schon im Studium genügend Inhalte vermittelt werden, die für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unerlässlich sind. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln.
Bezugspersonenstunden auch in der Akutbehandlung
Bei der Psychotherapierichtlinie aus dem Jahr 2017 wurde die Akutbehandlung als neue Leistung eingeführt. Hierbei wurde jedoch schlicht „vergessen“, die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen auch um die zusätzlich notwendigen Bezugspersonenstunden zu erweitern. Das Fehlen der Bezugspersonenstunden könnte aktuell dafür sorgen, dass weniger Akutbehandlungen angeboten werden, als indiziert sind. Deshalb fordern wir, dass dies angepasst wird.
Abrechenbarkeit von Außen- und Netzwerkterminen
Insbesondere in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist es unerlässlich, einen engen Einbezug der Bezugspersonen und weiterer Netzwerke (Jugendhilfe, Kinder- und Jugendärzt*innen und -psychiater*innen, Schulen, Kindergärten, Kliniken, SPZ etc.) in die Behandlung zu ermöglichen. Seit Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017 können relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld (Lehrer, Erzieher etc.) zwar einbezogen werden, der Kontakt ist aber auf die Praxisräume beschränkt. Aufsuchende Behandlungen können weiterhin nur im Rahmen von Krankenbesuchen und Expositionstraining abgerechnet werden. Außentermine mit Schulen oder Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfeplangesprächen, sind weiterhin nicht abrechenbar. Um eine Kooperation der unterschiedlichen Hilfesysteme effektiver zu gestalten, müssen hier auch finanzielle Lösungen gefunden werden.
Erstattung von Diagnostikmaterial
In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft üblicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostikmaterialien.
Prävention in KiTas und Schulen
Die besondere Expertise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u.a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheitsverhalten beinhalten.
PTK-Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der KJP-Ausschuss hat in der vergangenen Wahlperiode fraktionsübergreifend erstmalig ein eigenes Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geplant und durchgeführt. Wir wollen gerne daran festhalten und dabei helfen, dies regelmäßig, z.B. im jährlichen Turnus, zu veranstalten. Uns ist besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend fortzuführen.
Nachqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Wir setzen uns dafür ein, dass den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bei der Konzeption einer künftigen Weiterbildungsordnung die Möglichkeit einer Nachqualifikation für den Bereich der Erwachsenenpsychotherapie geboten wird. Dies sollte unter „realistischen“ Bedingungen geschehen. Somit sollte auf Klinikzeiten verzichtet werden, da dies für niedergelassene sowie angestellte Kolleg*innen i.d.R. nicht realisierbar ist. Die Erbringung praktischer Weiterbildungsinhalte sollte daher in eigener Praxis oder am Ort der Anstellung umsetzbar sein.
Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen
Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Approbation vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.
Durchdachte, differenzierte Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz auch nach Einrichtung von zusätzlichen Sitzen und der Möglichkeit der Sitzteilung immer noch unverhältnismäßig hoch. Leider fand bis heute keine angemessene Analyse der Situation (beispielsweise bezogen auf konkrete Einwohnerzahlen) statt. Hierbei sollten aktuelle regionale Unterschiede beachtet werden. So stehen derzeit Gebieten, die gut versorgt werden, andere Regionen gegenüber, in denen nach wie vor aufgrund fehlender Niederlassungsmöglichkeiten unzumutbare Wartezeiten auf einen Therapieplatz bestehen.
Daher fordern wir die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen – unabhängig von ihrem Wohnort- eine leitliniengerechte ambulante Therapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.
Erhalt des Erstzugangsrechts dauerhaft sichern
Es muss gesichert bleiben, dass Patient*innen vor dem Besuch einer psychotherapeutischen Praxis keine weitere Hürde zu überwinden haben. Oft ist schon das Eingestehen der Notwendigkeit von Psychotherapie ein großer Schritt, der nicht zusätzlich erschwert werden darf. Alle Überlegungen bezüglich neuer Behandlungskonzepte und notwendige Verbesserungen der Vernetzung verschiedener beteiligter Berufsgruppen müssen beinhalten, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen Psychotherapeut*innen als erste Anlaufstelle wählen können.
Freie Ausgestaltung unserer Berufstätigkeit
Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-) Organisationsformen
Evidenzbasierte Versorgungsforschung vorantreiben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung folgt seit dem 24. April 2008 sukzessive dem Antrag auf Überprüfung aller Psychotherapie-Richtlinienverfahren.
Um nachhaltig den Erhalt aller Verfahren für alle Altersklassen zu sichern, gilt es, eine evidenzbasierte Versorgungsforschung voranzutreiben.
Unterstützung in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Derzeit steht die etablierte psychotherapeutische Versorgung auf dem Prüfstand. Nach der Streichung der gestuften Versorgung sollen neue Konzepte (koordinierte Versorgung, Verbesserung des Zugangs) entwickelt werden, um die Behandlungsmöglichkeiten vor allem für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf zu verbessern.
An dieser Stelle ist es uns wichtig, dass diese neuen Ideen in enger Zusammenarbeit mit psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden entwickelt und überprüft werden. Es braucht eine Flexibilisierung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen psychosozialen Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen etc.) muss erleichtert werden und Eingang in die Behandlungskonzepte finden.
Des Weiteren sollten bei Bedarf Angehörigengespräche auch für erwachsene Patient*innen sowie die Weiterführung der Richtlinienpsychotherapie auch während eines stationären oder teilstationären Aufenthaltes ermöglicht werden.
Es darf nicht allein von der Diagnose abhängen, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können.
Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.
Unsere Ziele in der PKV
Unsere Ziele in der Zusammenarbeit mit der KV
… und um das alles besser durchzusetzen, vor allem eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den KV-Gremien durch Anpassung der Besetzung hinsichtlich der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und der unterschiedlichen Verfahren (bisher gibt es eine starke Dominanz der ärztlichen Psychotherapeut*innen und traditionell eher der Psychodynamischen Verfahren)
Attraktive Anstellungsverhältnisse für approbierte Psychotherapeut*innen
Wir wollen uns (gemeinsam mit ver.di) weiter dafür einsetzen, dass Anstellungsverhältnisse für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen attraktiver gestaltet werden.
Bessere Vergütung angestellter Psychotherapeut*innen
Die finanzielle Situation von Psychotherapeut*innen in Kliniken, Beratungsstellen etc. muss sich an der Approbation orientieren! Wir fordern daher eine Mindest-Honorierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L/TVöD und dass somit Facharztäquivalenz hergestellt wird. Insbesondere KJP werden heute oft immer noch deutlich unterhalb des Lohn-Niveaus für Psychotherapeut*innen bezahlt.
Leitungsfunktionen für PP und KJP
Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Aufstiegsmöglichkeiten für approbierte Psychotherapeut*innen verbessert werden. Wir fordern Leitungsstellen für angestellte PP und KJP in Kliniken und Jugendhilfeeinrichtungen. Leitungsstellen in Kliniken sollten äquivalent zu Leitungsstellen von Ärzten sein. Zudem sollte die PTK NRW ihr Fortbildungsangebot für Leitungskräfte deutlich ausbauen.
Anerkennung psychotherapeutischer Arbeit in allen Arbeitskontexten
Gerade in Jugendhilfekontexten, wie Beratungsstellen, wird die Tätigkeit approbierter Psychotherapeuten oft immer noch nicht als psychotherapeutische Arbeit anerkannt. Das muss sich ändern! Besonders in Jugendhilfe und Beratungsstellen müssen wir die Wahrnehmung der besonderen Kompetenzen von KJP/PP hervorheben.
Verbindliche Festlegung von Stellenbesetzungen mit PP/KJP
Wir brauchen in Kliniken, Jugendhilfe und Beratungsstellen festgesetzte Quoten für die Anstellung von Psychotherapeut*innen.
Förderung von Kooperationen
Für eine effektive patientenorientierte Arbeit ist eine gut funktionierende Netzwerkarbeit unerlässlich. Hierfür müssen Arbeitsstellen Möglichkeiten bieten, um sektorenübergreifende, integrierte Versorgung zu unterstützen.
Schaffung familienfreundlicher Arbeitsverhältnisse
Anstellungen und Job-Sharing in Psychotherapie-Praxen müssen sich nicht nur finanziell für die angestellten Kolleg*innen lohnen sondern auch die Lebensentwürfe der Mitarbeiter*innen mit berücksichtigen.
Förderung von Psychotherapie-Angeboten für unterversorgte Patient*innengruppen
Der Zugang für sozial benachteiligte Menschen zu Psychotherapie muss verbessert werden, z.B. durch niedrigschwellige, wohnortnahe Beratungsstellen.
Erweiterung psychotherapeutischer Arbeitsbereiche
Die psychotherapeutische Tätigkeit muss um weitere, bisher „untypische“ Arbeitsfelder, wie z.B. betriebliche Gesundheitsfürsorge, Prävention, home treatment, erweitert werden.
Prävention in Betrieben, Schulen
Psychotherapie kann auch zur Beteiligung an Präventionsangeboten in Betrieben, Schulen, Kindertagesstätten genutzt werden. Dieser Ausbau sollte seitens der Kammer gefördert werden.
Aufbau von Mitarbeiter*innenvertretungen
Die PTK NRW sollte ihren Mitgliedern Unterstützung im Aufbau und der Mitarbeit in Mitarbeiter*innenvertretungen der jeweiligen Institutionen anbieten. Dies schließt Betriebs- und Personalräte mit ein.
Wir machen uns stark
Für die Reform der Aus- und Weiterbildung fordern wir,
– dass im Psychotherapie-Studium (Ausbildung)
– dass in der dem Direkt-Studium sich anschließenden Weiterbildung (mit Fachkundeerwerb) zum „Fachpsychotherapeuten für Erwachsene“ oder „Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche“
– dass für Ausbildungsinstitute beim Übergang vom bisherigen in das neue Psychotherapeutengesetz keine unüberwindbaren (finanziellen) Härten und Ungerechtigkeiten entstehen und auch in der Übergangszeit die Qualität der heutigen Ausbildung aufrechterhalten bleiben kann
– dass der Gesetzgeber auch Übergangslösungen für die derzeit unhaltbare finanzielle Situation heutiger Ausbildungsteilnehmer*innen ins Gesetz aufnimmt, damit nicht über lange Jahre eine ungerechte Ungleichbehandlung von PiA und Weiterbildungsteilnehmer*innen festgeschrieben bleibt.
Wir setzen uns für eine umsichtige und rechtssichere Einbeziehung digitaler Behandlungsmethoden ein, die der hohen Qualitätsanforderung professioneller psychotherapeutischer Versorgung standhalten müssen. Dabei hat der Datenschutz und die Informiertheit der Patient*innen und Klient*innen jeder Zeit Priorität. Wir machen uns stark für:
Eine genauere Vorstellung unserer Liste und der Kandidat*innen findet man auf der Webseite www.dgvtplus.de