Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Die Anerkennung der Psychotherapie als eigenständiges Heilverfahren mit einem Erstzugangsrecht zur Psychotherapie und der Integration in die vertragsärztliche Versorgung ist einzigartig in Europa. Nichtsdestotrotz steht eine Reform an, um bestehende Mängel in der Ausbildung zu beseitigen. Hier sind insbesondere die durch die Bologna-Reform bedingten unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zur postgradualen Ausbildung zu nennen, als auch die unhaltbaren ökonomischen Ausbildungsbedingungen während der Praktischen Ausbildung. Das Bundeskabinett hat am 27.02.2019 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt.
Der Bundesrat hat sich mit dem Kabinettsentwurf am 12.04.2019 beschäftigt. Er sieht noch Korrekturbedarf in etlichen Punkten.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 12.04.2019 finden Sie hier.
Den neuesten Gesetzentwurf vom 30.04.2019, Drucksache 19/19770 finden Sie hier.
Am 15.05.2019 ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Alle Informationen hierzu finden Sie unter
Änderungsanträge:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/psychotherapeutenausbildung-inhalt-637812
Stellungnahmen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-637810
Die 1. Lesung im Bundestag finden Sie mit bewegten Bildern unter https://dbtg.tv/fvid/7353042
Weiterer Zeitplan: 27.06.2019: 2. und 3. Lesung im Bundestag, 20.09.2019: Zweiter Durchgang im Bundesrat