Das TSVG hat uns viele Änderungen beschert. Eine Änderung betrifft die Möglichkeit, den (bereits vorhandenen) Versorgungsauftrag auf die Hälfte (meint auch Hälfte eines hälftigen Versorgungsauftrags) oder auf Dreiviertel des vollen Versorgungsauftrags zu beschränken. Hierdurch entstehen sicherlich neue Kooperations-Möglichkeiten für jüngere KollegInnen und teils auch flexiblere Arbeitszeit-Modelle. Die Neuerung hängt aber eng zusammen mit der neuen Verpflichtung der KVen, die Einhaltung der Versorgungsaufträge strenger zu überprüfen. Zukünftig werden für alle KVen einheitliche Maßstäbe angelegt werden. Bislang gab es hier einen Flickenteppich – jede KV rechnete anders, ob der Versorgungsauftrag erfüllt ist. Das neue Prüfkonzept ist bislang noch nicht veröffentlicht.
Anbei einige Hinweise für die Bewerbung auf einen neuen „Viertel-Versorgungsauftrag“, wie von den KVen mittlerweile bei den jeweils aktuellen Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen veröffentlicht:
Auf einen ausgeschriebenen Versorgungsauftrag mit dem Faktor 0,25 können sich bewerben:
Wichtig zu wissen: Es ist nicht möglich, eine Zulassung mit einem Viertel-Versorgungsauftrag neu zu beantragen.