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Gefahr für gute Arbeit und Versorgung PsychPVMinus – Gefahr für gute Arbeit und Versorgung


Seit fast 30 Jahren wurde die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), die die Zahl der Beschäftigten pro Patient vorgibt, nicht mehr aktualisiert. Jetzt sollen zum 1. Januar 2020 neue Regelungen kommen. Doch es droht ein Rückschritt statt einem dringend notwendigen versorgungspolitischen Fortschritt.

Fachlich ist es unstrittig: Eine gute Versorgung der Patient*innen braucht ausreichend viel und gut qualifiziertes Personal. Psychiatrie ist Beziehungsarbeit, dafür braucht es Zeit. Die ist heute oft nicht da. Deshalb fordern wir schon lange: Mehr Zeit für unsere Patient*innen!

ver.di fordert verbindliche Regeln für eine Personalausstattung, mit der die Behandlung und Versorgung nach dem Bedarf der Patient*innen durchgeführt werden kann und bei der die Beschäftigten selbst gesund bleiben: Eine PsychPVPlus.

Doch die aktuellen Pläne für neue Personalmindeststandards  gehen komplett in die falsche Richtung. Statt die Lage zu verbessern, gefährden sie gute Versorgung und sichere Arbeit.

Jetzt aktiv werden für eine PsychPVPlus!

  • Informiert eure Kolleg*innen über die drohende PsychPVMinus
  • Ab Ende Juni führt ver.di ein Versorgungsbarometer durch – wir fragen nach, welche Versorgungsqualität mit der aktuellen Personalausstattung möglich ist (Informationen gibt es bei euren ver.di-Aktiven, im ver.di-Bezirk oder auf psychiatrie.verdi.de)

 

Um was geht es?

Krankenhäuser und Krankenkassen treffen im „Gemeinsamen Bundesausschuss“ die Entscheidung über die neue Mindestpersonalausstattung. Nun liegt endlich ein Entwurf für eine entsprechende Richtlinie vor. Vieles ist noch nicht geklärt, aber es zeichnet sich eine PsychPVMinus ab. ver.di gibt zum Entwurf eine Stellungnahme ab. Wir bekräftigen darin unsere Forderung nach einer PsychPVplus, die eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und für die dringend nötige Entlastung in den Psychiatrien sorgt.

Unsere Forderungen:

  • Eine PsychPVplus! Um alle Aufgaben abdecken zu können, braucht es mehr als ein Fortschreiben des schlechten Ist-Zustandes und schon gar keinen Abbau. Wir brauchen einen Personalaufwuchs.
  • Realistische Ausfallzeiten. Für eine verlässliche Personalausstattung sind die Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, usw.) realistisch einzuplanen und zu refinanzieren. Nur so kann einer Personalunterdeckung vorgebeugt werden.
  • Psychotherapeut*innen und PiAs sowie weitere neue Berufsgruppen müssen endlich in den Regelungen zur Personalausstattung vernünftig abgebildet werden.
  • Stellen für die 1:1-Betreuungen. Es muss mehr Personal für die Gewalt- und Zwangsvermeidung geben - für 1:1-Betreuungen für die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen und für ihre Begleitung, wenn diese Maßnahmen unumgänglich sind (wie auch vom  Bundesverfassungsgericht gefordert), sowie für Kriseninterventionsteams.
  • Keine Schicht allein! Jede Schicht, auch nachts, muss mit mindestens zwei Fachkräften besetzt sein.
  • Es müssen alle Personalbedarfe in die Mindestausstattung einbezogen werden. Auch die Ausstattung mit Leitungskräften und Personalbedarfe für strukturelle Anforderungen (z.B. regionale Versorgungsverpflichtung und entsprechende Vorhaltekapazitäten) müssen geregelt werden, ebenso der Zeitbedarf für stationsäquivalente Behandlung.
  • Fachkräfte für gute psychiatrische Versorgung. Es muss sichergestellt werden, dass in allen Berufsgruppen Fachkräfte eingesetzt werden. Wir brauchen eine Quote für fachweitergebildete Kräfte.
  • Transparenz und verbindliche Umsetzung. Damit die Regeln zur Personalausstattung kein Papiertiger bleiben, muss stationsgenau nachgewiesen werden, ob das Personal auch wirklich vor Ort war. Die Nichteinhaltung der Personalausstattung muss Folgen haben. In letzter Konsequenz darf es auch nicht tabu sein, weniger Patient*innen aufzunehmen, damit die anwesenden Patient*innen gut versorgt werden können.

https://gesundheit-soziales.verdi.de/++file++5d1dda94e999fb209895eeac/download/Grafik_Versorgungsbarometer2.jpgver.diVersorgungsbarometer

Unabhängige Kommission von Expertinnen und Experten beauftragen

Der G-BA hat nach drei Jahren einen Entwurf vorgelegt, der sich nicht am Bedarf der Patient*innen orientiert. ver.di fordert deshalb, eine unabhängige Expertenkommission unter Einbeziehung von Beschäftigten und Patientenvertreter*innen mit der Entwicklung eines bedarfsgerechten Personalbemessungssysstems zu beauftragen. Bis es etwas gutes Neues gibt, kann die PsychPV weiterhin als Grundlage dienen. Sie muss jedoch gemäß der aktuellen ethischen, medizinischen und rechtlichen Standards kurzfristig angepasst und quantitativ erhöht werden.


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