Seit fast 30 Jahren wurde die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), die die Zahl der Beschäftigten pro Patient vorgibt, nicht mehr aktualisiert. Jetzt sollen zum 1. Januar 2020 neue Regelungen kommen. Doch es droht ein Rückschritt statt einem dringend notwendigen versorgungspolitischen Fortschritt.
Fachlich ist es unstrittig: Eine gute Versorgung der Patient*innen braucht ausreichend viel und gut qualifiziertes Personal. Psychiatrie ist Beziehungsarbeit, dafür braucht es Zeit. Die ist heute oft nicht da. Deshalb fordern wir schon lange: Mehr Zeit für unsere Patient*innen!
ver.di fordert verbindliche Regeln für eine Personalausstattung, mit der die Behandlung und Versorgung nach dem Bedarf der Patient*innen durchgeführt werden kann und bei der die Beschäftigten selbst gesund bleiben: Eine PsychPVPlus.
Doch die aktuellen Pläne für neue Personalmindeststandards gehen komplett in die falsche Richtung. Statt die Lage zu verbessern, gefährden sie gute Versorgung und sichere Arbeit.
Jetzt aktiv werden für eine PsychPVPlus!
Um was geht es?
Krankenhäuser und Krankenkassen treffen im „Gemeinsamen Bundesausschuss“ die Entscheidung über die neue Mindestpersonalausstattung. Nun liegt endlich ein Entwurf für eine entsprechende Richtlinie vor. Vieles ist noch nicht geklärt, aber es zeichnet sich eine PsychPVMinus ab. ver.di gibt zum Entwurf eine Stellungnahme ab. Wir bekräftigen darin unsere Forderung nach einer PsychPVplus, die eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und für die dringend nötige Entlastung in den Psychiatrien sorgt.
Unsere Forderungen:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/++file++5d1dda94e999fb209895eeac/download/Grafik_Versorgungsbarometer2.jpgver.diVersorgungsbarometer
Unabhängige Kommission von Expertinnen und Experten beauftragen
Der G-BA hat nach drei Jahren einen Entwurf vorgelegt, der sich nicht am Bedarf der Patient*innen orientiert. ver.di fordert deshalb, eine unabhängige Expertenkommission unter Einbeziehung von Beschäftigten und Patientenvertreter*innen mit der Entwicklung eines bedarfsgerechten Personalbemessungssysstems zu beauftragen. Bis es etwas gutes Neues gibt, kann die PsychPV weiterhin als Grundlage dienen. Sie muss jedoch gemäß der aktuellen ethischen, medizinischen und rechtlichen Standards kurzfristig angepasst und quantitativ erhöht werden.