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Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Patient*innenwünsche müssen an erster Stelle stehen


Anlässlich der Anhörung zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) mahnt der Paritätische Gesamtverband deutliche Nachbesserungen an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Selbstbestimmung und Wahlrecht der Betroffenen eingeschränkt, kritisiert der Verband. "So richtig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege ist, so falsch sind die geplanten Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen. Wenn Patientinnen und Patienten den Ort, wo sie gepflegt werden, nicht selbst wählen dürfen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung", so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes mit Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Wahl obliege nur den Gepflegten, ihren Angehörigen oder der gesetzlichen Betreuung. Der Gesetzentwurf wird im November ins Kabinett kommen. Die Grünen haben dazu eine Kleine Anfrage gestellt.

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