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Angehörigenentlastungsgesetz. Erste Beratung im Bundestag am 27.09.2019


Der Bundestag diskutierte am 27.9.2019 in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die erste Beratung im Bundesrat war am 11.10.2019, die zweite und dritte Lesung im Bundestag sollen am 7. und 8.11.2019 und die zweite Beratung im Bundesrat am 29.11.2019 stattfinden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Die Äußerung des Bundesrates finden Sie hier.


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