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Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke (MdB), antwortet auf unser Schreiben zum Datenschutz

In ihrem Antwortschreiben vom 09.12.2019 auf unsere Resolution zum Thema Datenschutz / ePA versichert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, sich dafür einzusetzen, dass die Beibehaltung des Freiwilligkeitsprinzips und des hohen Sicherheitsstandards zum Schutz der sensiblen Patientendaten als Grundsätze in den Gesetzgebungsprozess für das neue E-Health-Gesetz einfließen werden.


Zu der Forderung der Psychotherapieverbände im Gesprächskreis II (GK II), dass digitale Gesundheitsanwendungen nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn Wirksamkeit und Nutzen nachgewiesen sind, verwies die Patientenbeauftrage auf den Meta-Katalog des Fraunhofer-Instituts für Offenen Kommunikationssysteme FOKUS, der formuliert, welche Kriterien zur Bewertung von Gesundheits-Apps angewandt werden sollen.

Bezüglich der Forderung, die BPtK in den Gesellschafterkreis der gematik mit aufzunehmen, gibt Schmidtke an, dass die derzeitig gültige Geschäftsordnung Anwendung findet und sie mit ihrem Amt keinen Einfluss nehmen könne auf eine diesbezügliche Änderung.

Das Schreiben geht leider nicht auf die Forderungen des GK II ein, Daten aus der psychotherapeutischen Behandlung nicht in die ePA aufzunehmen, die Gesundheitsanwendungen erst nach Indikationsstellung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen  einzusetzen und nicht schon bei der Genehmigung durch die Krankenkasse. Auch die Forderung der Nicht-Beteiligung von Krankenkassen an gewinnorientierten Start-ups bleibt unkommentiert.

Wir möchten uns für das insgesamt aussagekräftige Antwortschreiben von Prof. Dr. C. Schmidtke bedanken und freuen uns, dass die gemeinsame Resolution der Psychotherapeutenverbände aus dem GK II bei der Beauftragten der Bundesregierung Gehör gefunden hat. Wir werden die weiteren Entwicklungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen genau verfolgen und uns für die besonderen Belange der Psychotherapiepatient*innen und die Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen einsetzen.

Hier finden Sie den Meta-Kriterienkatalog für die Beschreibung und Bewertung von Gesundheits-Apps: https://ehealth-services.fokus.fraunhofer.de/BMG-APPS/

Das Antwortschreiben finden Sie hier.


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