Vertreter*innen mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am 01. März 2020 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht eingereicht. Sie betonten, sich nicht gegen die Impfungen an sich zu wenden, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr zulasse. Die Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar.
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