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GESUNDHEITSPOLITISCHE NOTIZEN


Caritas: Neuer Youtube-Beratungskanal zur Suizidprävention

Der Deutsche Caritasverband hat einen Youtube-Beratungskanal zur Suizidprävention bei Jugendlichen gestartet. „Oft ist die Hemmschwelle für junge Menschen mit suizidalen Gedanken zu hoch, eine Beratungsstelle in ihrer Region aufzusuchen“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Mit dem Youtube-Kanal habe man eine niedrigschwellige Möglichkeit mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen, sie über das Thema aufzuklären und ihnen Hilfe anzubieten. Auf dem Youtube-Kanal u25.de/youtube (http://www.u25.de/youtube) werden künftig sowohl Beiträge über das Beratungsangebot und verschiedene Aufklärungs- und Informationsvideos zu finden sein. Die zusätzliche Online-Beratung [U25] bietet jungen Ratsuchenden die Möglichkeit, sich online, anonym und kostenlos beraten zu lassen. Das Besondere hierbei ist laut Caritas, dass die Berater selbst junge Erwachsene bis 25 Jahre sind, die ehrenamtlich arbeiten. Aktuell kümmern sich bei [U25] 230 Berater an zehn Standorten in Deutschland um die Anfragen. Im Jahr 2018 suchten nach Angaben der Caritas 1.267 Menschen Rat.

Weitere Infos: www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/suizidpraeventionsberatung.u25-geht-auf-youtube-online-4cfd88e8-8304-4d8e-93b3-e24242ac03b3

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 6/2019

 

Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt dar, dass die Systemumstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff insgesamt gut funktioniert hat. Bei den Pflegebedürftigen konnten nach eigener Aussage hohe Zufriedenheitswerte mit dem neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem darauf aufbauenden Begutachtungsinstrument sowie mit den Leistungen der Pflegeversicherung festgestellt werden. Verwiesen wird auch auf den schon seit 2016 feststellbaren Anstieg der Stellenschlüssel in der stationären Pflege, diese können allerdings nicht im vollen Umfang besetzt werden. Ebenfalls wird auf den mit den Pflegestärkungsgesetzen verbundenen starken Rückgang der Empfängerzahlen in der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Auf bestehende Herausforderungen in der Pflege wird ebenfalls aufmerksam gemacht; dies gilt insbesondere für den Mangel an Pflegefachkräften. Insoweit wurden mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, der Konzertierten Aktion Pflege sowie dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz bereits wichtige Schritte initiiert.

Ein zentrales Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung ist die Feststellung, dass hinsichtlich des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsinstruments in technischer Hinsicht kein Handlungsbedarf besteht. Die Hinweise und Empfehlungen der Evaluator*innen erstrecken sich vor allem auf Fragen der Umsetzung in der Einrichtungspraxis, der Information der Versicherten, der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und ggf. der Hilfe zur Pflege in der Praxis und auf Vorschläge im Hinblick auf die Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs.

Weitere Infos:www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegebeduerftigkeitsbegriff_Evaluierung/Evaluationsbericht_18c_SGB_XI.pdf.

 

Ergebnisse des European Health Interview Survey

Wie geht es der Bevölkerung Deutschlands im europäischen Vergleich? Diese Frage stellt Ausgabe 4/2019 des Journal of Health Monitoring. Zur Beantwortung der Frage werden Daten der zweiten Welle der Europäischen Gesundheitsbefragung (European Health Interview Survey, EHIS) herangezogen.

Der erste Focus-Beitrag der Ausgabe beschäftigt sich mit den Auswirkungen der sozialen Rollen im mittleren Erwachsenenalter – Partnerschaft, Elternschaft und Erwerbstätigkeit – auf die selbsteingeschätzte Gesundheit.

Der zweite Focus-Beitrag untersucht Bildungsunterschiede in der Prävalenz verhaltensbezogener Risikofaktoren in Deutschland und der EU.

In zwei Fact sheets werden darüber hinaus Einschränkungen in Aktivitäten des täglichen Lebens im Alter sowie die Häufigkeit einer depressiven Symptomatik im europäischen Vergleich analysiert.

Der letzte Beitrag, European Health Interview Survey (EHIS) 2 – Hintergrund und Studienmethodik, beschreibt die zugrunde liegende Methodik des Surveys.

In Deutschland kommen depressive Beschwerden deutlich häufiger vor als im europäischen Durchschnitt. In Europa berichtet durchschnittlich einer von 15 Erwachsenen (6,6 %) zum Beispiel über eine niedergeschlagene Stimmung oder erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Aktivitäten aufzuraffen. In Deutschland ist es aber von zehn Erwachsenen fast einer (9,2 %).

Das ist das Ergebnis des European Health Interview Survey (EHIS), bei dem rund 250.000 Erwachsene aus 25 EU-Staaten befragt wurden. Die Unterschiede sind bei jüngeren Menschen besonders groß: Deutschland 11,5 %, Europa 5,2 %. Bei Älteren sind depressive Symptome in Deutschland dagegen seltener: Deutschland 6,7 %, Europa 9,1 %.

„Wir müssen genauer wissen, weshalb junge Menschen bei uns deutlich häufiger von depressiven Symptomen berichten als im europäischen Vergleich“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Klar ist aber jetzt schon, wir benötigen Präventionsangebote, die Jugendliche und junge Erwachsene besser erreichen.“

Weitere Infos: www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/JoHM_04_2019_EHIS_2_Deutschland_in_Europa.html.

 

Veröffentlichung_BTHG_ BMAS - Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung

Im SGB IX wurden mit dem Bundesteilhabegesetz im Teil 1 eine Regelung aufgenommen, nach der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den gesetzlichen Auftrag hat, die Wirkung der Bedarfsermittlungsinstrumente zu untersuchen (§ 13 Abs. 3 SGB IX). Die Studie wurde von Kienbaum Consultants International GmbH unter Beteiligung von Herrn Prof. Dr. Matthias Morfeld und Herrn Prof. Dr. Harry Fuchs durchgeführt. In dieser Untersuchung wurde bei den Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX untersucht, welche konkreten Verfahren die Rehabilitationsträger entwickelt haben, um Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren, Teilhabeziele zu definieren und diesen Zielen entsprechende Leistungen zu erbringen.

Ziel der Studie war die Untersuchung der Fragestellung, wie die Rehabilitationsträger die  Verpflichtung zur Verwendung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs umsetzen, die eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gewährleisten und die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sichern (§ 13 Abs. SGB IX).  

Beteiligt an der Studie waren die Rehabilitationsträger (Arbeitsagenturen, gesetzliche Krankenversicherungen, die Rentenversicherung und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Des Weiteren waren einzelne Träger der Eingliederungshilfe beteiligt. Allerdings war dies nur eine sehr geringe Anzahl, da  diese Träger einbezogen werden können, aber nicht müssen (§ 13 Abs. 4 SGB IX). Von den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Beteiligung als zu früh angesehen. Daher fokussiert sich die Studie in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Sozialversicherungsträger (§ 6 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 SGB IX).

In der Studie hat sich u. a. gezeigt, dass

  • die BA, die GKV und die DRV ein breites Spektrum an Formularen nutzen. Nur die Träger*innen der gesetzlichen Unfallversicherung verfügen über standardisierte Verfahren und Arbeitsmittel.
  • eine Einbeziehung der leistungsberechtigten Menschen bei der Bedarfsermittlung und die Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts  von allen Träger*innen berücksichtigt werden, die Gestaltung der Einbeziehung bei den einzelnen Träger*innen jedoch sehr unterschiedlich ist.
  • den Einsatz neuer Instrumente (wie beispielsweise des Teilhabeplans) und der zunehmenden Ausrichtung dieser am bio-psycho-sozialen Modell, wie auch durch die zunehmende trägerübergreifende Koordination einen neuen Steuerungsaufwand und damit  weiterer Fort- und Weiterbildungsbedarfe und personelle Aufstockung notwendig werden.  
  • dass die Rehabilitationsträger die Feststellungen weiterhin überwiegend auf dem vorliegenden Leistungsantrag und damit auf die trägerspezifischen Leistungsvoraussetzungen bezogen vornehmen.
  • die Grundlage der Bedarfsermittlung bzw. der Feststellung, ob eine Behinderung vorliegt, bei allen Träger*innen zunächst eine ICD-Diagnose ist, die im Laufe des Verfahrens in unterschiedlichem Maße um weitere Entscheidungskriterien angereichert wird.
  • die Beeinträchtigung der Aktivitäten bisher nur teilweise und dann auch nur in sehr knapper und abstrakter Form erhoben und dokumentiert wird. Inhalt und Aussagefähigkeit bleiben bei den Sozialversicherungsträgern hinter der WHO-Checkliste zurück, die hier als mit geringem Aufwand praktikabel nutzbares Instrument Maßstab sein könnte (Dokumentationsmatrix).
  • die Nutzung der damit eng verknüpften ICF, ihrer Möglichkeiten, aber auch ihre Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung im Bereich der Bedarfsermittlung die bei einer Vielzahl der Träger noch entwicklungsfähig sind.
  • zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aktivitäten zur Entwicklung eines trägerübergreifend einheitlichen Dokumentationsverfahrens erkennbar sind.

Die Studie enthält neben umfangreichen Darstellungen der gegenwärtigen Verwaltungspraxis auch Vorschläge an die Rehabilitationsträger und an die Bundesregierung für Ansätze zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen. Die Empfehlungen beziehen sich auf:

  • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, insbesondere auf regionaler Ebene und die  Verbesserung der Kenntnisse über die anderen Träger,
  • die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten Instrumente,
  • Anwendung des § 13 SGB IX bei Träger*innen mit hohen Antragszahlen,
  • Fort- und Weiterbildung insbesondere von Mitarbeitenden der Reha-Träger,
  • die Überprüfung der Vorleistungspflicht (§ 24 SGB IX) und der Fristenregelung (§ 14 SGB IX),
  • die Personalausstattung bzw. Aufstockung,
  • die Anwendung des Datenschutzes,
  • die Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell,
  • die Umsetzung einer einheitlichen Qualität bei der Bedarfsermittlung,
  • den Informationsfluss zur Gewährleistung der Koordination und
  • die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs.

Es werden aber auch Anregungen zum weiteren Forschungsbedarf gegeben, z.B. zur Rolle der Eingliederungshilfeträger, zur Wirkungs- und Schnittstellenanalyse.

Die Studie soll laut BMAS den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen. Sie gehört zu einem breit angelegten Forschungsansatz der "Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz" (Artikel 25 BTHG), der mit einer Vielzahl von Forschungsprojekten die Wirkungen gesetzlicher Änderungen in den Blick nimmt.

Weitere Informationen: Die Studie kann unter folgendem Link eingesehen werden. www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb540-studie-zur-implementierung-von-instrumenten-der-bedarfsermittlung.html

 

Veröffentlichung-SGBIX: Recht auf Teilhabe 2020

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat einen Wegweiser "Recht auf Teilhabe 2020" zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Die aktuelle 5. Auflage des bewährten Ratgebers richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende von Beratungsstellen und Leistungserbringern sowie an Eltern, Geschwister, andere Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung und rechtliche Betreuer*innen. Er liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Ausgangspunkt ist das Bestehen einer geistigen Behinderung ab Geburt. Ziel des Ratgebers ist es, eine fundierte Kenntnis über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu vermitteln und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass diese Rechte in der Praxis wahrgenommen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
www.lebenshilfe.de/shop/artikel/recht-auf-teilhabe-2020/

 

Hospitationsbörse für Beratungsfachkräfte der BAR als Online-Angebot

Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes wurde ein neues Beratungsangebot geschaffen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), ein Informations- und Beratungsangebot, das die Beratung der Reha-Träger*innen ergänzt. Für die Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern und der EUTB in der Beratung braucht es Austausch und Begegnung. Mit der neu geschaffenen Hospitationsbörse auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)  möchte die BAR einen Beitrag leisten, um Rehabilitationsträger*innen und EUTB miteinander ins Gespräch zu bringen, sich gegenseitig kennenzulernen und zu vernetzen.

Bei der Hospitationsbörse handelt es sich laut BAR um ein „digitales schwarzes Brett“, das von der BAR als Online-Angebot zur Verfügung gestellt wird. Beratungsfachkräfte können einen Hospitationsplatz anbieten oder suchen und so wertvolle Kontakte knüpfen.

Weitere Informationen zur Hospitationsbörse können den anliegenden Flyer und Leitfaden entnommen bzw. auf der Homepage der BAR unter folgendem Link eingesehen werden:
www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/hospitationsboerse/ueber-die-hospitationsboerse.html

 

Fünf Länder bei Kinderrechten top

In den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein werden die Kinderrechte laut einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes „überdurchschnittlich gut“ umgesetzt. Untersucht wurde vor allem der kinderrechtliche Entwicklungsbedarf. Auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern wurden aufgezeigt. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen demnach im Durchschnitt. Die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt wurden insgesamt als unterdurchschnittlich eingestuft. Für den Index wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-index/

 

Soziale Plattform Wohnen: Bündnis fordert wohnungspolitischen Kurswechsel

Mit der heute gegründeten „Sozialen Plattform Wohnen – Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik“ wollen sich acht Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände für Menschen engagieren, die auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Die Mitzeichner der Plattform sehen mit Sorge, dass besonders in den Ballungsgebieten kaum noch bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Am stärksten von Wohnungsnot betroffen sind Menschen ohne Arbeit, mit einer Behinderung oder Krankheit, in einem bestimmten Alter,  mit Schulden oder Alleinerziehende. Den Stimmen dieser Menschen möchte die Soziale Plattform Wohnen Gehör verschaffen.

Die Initiatoren fordern von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärkere Investitionen der Öffentlichen Hand für bezahlbaren Wohnraum, die Stärkung nicht-profitorientierten Bauens, Schutz vor Verdrängung besonders gefährdeter Menschen und die Förderung von barrierefreiem und inklusiven Wohnen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu: „Wir Sozialverbände müssen uns laut und deutlich in die wohnungspolitische Debatte einmischen. Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Die Realität sieht leider anders aus, besonders für Ärmere, Ältere und Kranke. Ihre Interessen müssen wir auch auf dem Wohnungsmarkt vertreten. Deswegen haben wir die Soziale Plattform Wohnen ins Leben gerufen.“
„Als Verband kommen wir an unsere Grenzen“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK über die Motivation, an der Plattform mitzuwirken. „Alle Erfolge, die wir für unsere mehr als zwei Millionen Mitglieder errungen haben wie die Grundrente oder höhere Rentenansprüche, werden wieder aufgefressen durch rasant steigende Mieten und zu wenig barrierefreien Wohnraum. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik.“

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: „Die Mietenexplosion trifft Familien mit geringem Einkommen besonders hart. Weder die Löhne noch andere familienbezogene Leistungen halten mit dem Mietenanstieg Schritt. Da bleibt kaum Geld  für Kleidung, Zoobesuche und Bildung. In vielen Gegenden fehlen auch kindgerechte Angebote wie Spielplätze. Wir brauche mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien.“

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und  der Sozialverband SoVD e.V. an.

Die Soziale Plattform Wohnen veröffentlicht zu ihrem Auftakt die Broschüre „Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes“, in dem neben den Forderungen der Plattform auch sechs spannende Reportagen von Menschen zu finden sind, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer hatten bzw. haben. Die Broschüre und alles Weitere finden sie  auf www.wohnen.paritaet.org


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