DGVT und DGVT-BV kritisieren Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz und schlagen Alarm für Patient*innenrechte - Regelungen zur ePA sind unzulänglich
Seit vielen Monaten begleiten die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und ihr Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) die Pläne zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aktuell steht der Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) zur Diskussion, der im April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin werden unter anderem auch die Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) festgelegt.