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DGVT und DGVT-BV kritisieren Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz und schlagen Alarm für Patient*innenrechte - Regelungen zur ePA sind unzulänglich

Seit vielen Monaten begleiten die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und ihr Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) die Pläne zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aktuell steht der Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) zur Diskussion, der im April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin werden unter anderem auch die Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) festgelegt.


Die Stellungnahme finden Sie hier.


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