Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das neue Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) beschlossen. Dies wirkt sich durch Neuregelungen für Videosprechstunden, Umbau der Telematikinfrastruktur (TI) und Gesundheitsapps auf Rezept auf den gesamten E-Health-Bereich aus und soll u.a. auch mehr Transparenz in der ambulanten Versorgung erreichen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten.
Dieses dritte Digitalisierungsgesetz, welches nach dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht wurde, soll ein wichtiges Update darstellen, um die Versorgung zu stärken. „Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, welchen Unterschied die Digitalisierung im Gesundheitswesen machen kann.“
Es ist der weitere Ausbau der Telemedizin geplant. Dazu sollen die Grundlagen geschaffen werden, um Arbeitsunfähigkeit per Fernbehandlung feststellen zu können. Rahmenbedingungen und Vergütung sollen attraktiver werden und Videoleistungen sollen für Heilmittelerbringer und Hebammen Bestandteil der Regelversorgung werden.
Ab 2023 sollen Versicherte und Leistungserbringer digitale Identitäten erhalten, z.B. um sich für eine Videosprechstunde über die TI zu authentifizieren. Über die Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) sollen künftig auch Termine für Videosprechstunden vereinbart werden können. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als Versichertennachweis kontaktlos einlesbar sein, jedoch nicht zur Datenspeicherung dienen. Sichere E-Mail- und Videokommunikation sowie Messaging sollen im Rahmen von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) künftig in der TI möglich sein. Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Eine Entlastung in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll ebenfalls erreicht werden.
Neben dem webbasierten elektronischen Medikationsplan ist zur Vorbereitung einer grenzüberschreitenden Nutzung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenkurzakte auch eine webbasierte Patientenkurzakte geplant, die Notfalldaten und weitere Hinweise des Versicherten enthalten soll.
Dazu soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt werden, Basisdaten und qualitätsbezogene Daten der vertragsärztlichen Versorgung zusammenzuführen und digital nutzbar zu machen. Diese Daten sollen in das Nationale Gesundheitsportal einfließen.
Mit dem DVPMG sollen künftig auch in der Pflege digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genutzt werden können, die digitale Pflegeanwendungen (DiPA) heißen sollen. Die Prüfung der Anwendungen wird im Aufgabenbereich des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) liegen und vom BMG per Rechtsverordnung genauer geregelt werden. Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bislang sollen zehn Anwendungen zugelassen worden sein, 50 sollen sich noch in Prüfung befinden. Es wird geschätzt, dass in fünf Jahren etwa zehn Prozent der Pflegebedürftigen die neuen DiPA nutzen werden.