Ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände kritisiert die im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgesehene Anfügung im SGB V, §136a, Absatz 6. In einer neuen Richtlinie sollen erstmals einrichtungsbezogene Vergleiche anhand von so genannten Qualitätsindikatoren festgelegt werden und so ein öffentliches Benchmark der Praxen begründet werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme.