3. Finanzierung in der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in – PsychThGAusbRefG

Halten Sie die Finanzierung insbesondere des ambulanten Teils in der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in, wie sie vom PsychThGAusbRefG vorgesehen ist, für ausreichend? Welche Maßnahmen halten Sie gegebenenfalls noch für notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgungsqualität sicherstellen zu können?

Die DGVT-AusbildungsAkademie stellt eine Frage zur Finanzierung des ambulanten Teils der Ausbildung zur*m Fachpsychotherapeut*in. Die Antworten der Parteien und eine interessante Resolution zur Vergütung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung der Psychotherapeutenkammer Berlin finden Sie hier.


 

Psychotherapeut*innen müssen ausreichende akademische und praktische Kompetenzen in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren für eine eigenverantwortliche Ausübung von Psychotherapie mit Patient*innen aller Altersgruppen haben. Zu einer modernen Psychotherapie gehört dabei nicht nur die Heilbehandlung, sondern auch die Prävention, Rehabilitation und Beratung. Das PsychThGAusbRefG greift viele Punkte bereits auf. Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung ist unzureichend. Eine fehlende Zusatzfinanzierung durch eine sozialgesetzliche Förderung kann dazu führen, dass finanzielle Kosten für Weiterbildungsleistungen weiterhin von den Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) und den ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern der Aus- bzw. Weiterbildungsinstitute getragen werden müssen. Auch fehlt jegliche Regelung um die prekäre finanzielle Situation der jetzigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) zu beenden.

 

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung ist es CDU und CSU gelungen, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Insgesamt erreichen wir damit bessere Vergütungsmöglichkeiten für die künftig vorgesehene Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Konkret haben wir die Ambulanzen an Aus- und Weiterbildungsstätten verpflichtet, mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütung an die Aus- und Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuzahlen und darüber einen Nachweis zu erbringen. Dabei wollen wir daran festhalten, es den Ambulanzen zu ermöglichen, einen höheren Anteil an ihre Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden auszuzahlen. Für den stationären Bereich wurde eine monatliche Mindestvergütung für PiAs in Höhe von 1.000 Euro verankert. Ferner haben wir festgeschrieben, dass die oder der Aus- und Weiterbildungsteilnehmende für jede konkret erbrachte Leistung den Anteil von der Vergütung im Rahmen eines Individualanspruchs erhält, die die Krankenkassen an die Ambulanz für die jeweilige Leistung entrichten. Damit lassen wir keinen Raum für eine pauschale Berechnung des entsprechenden Anteils. Die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen werden wir intensiv begleiten.

 

Nein, DIE LINKE hat die mit dem neuen Psychotherapeutenausbildungsgesetz gefundenen Neuregelungen als nicht ausreichend kritisiert. Es ist zwar gut, dass endlich eine Mindestvergütung festgeschrieben wurde, aber 1.000 Euro sind weiterhin eine Zumutung. Wir fordern, approbierte Psychotherapeut*innen auch in der Weiterbildung als solche zu bezahlen und sich dabei an bestehende Tarifvereinbarungen für vergleichbar qualifizierte Akademiker*innen in der Gesundheitsversorgung (z.B. Ärzt*innen in Weiterbildung) zu orientieren.

 

Als Freie Demokraten haben wir uns für eine angemessene Bezahlung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung eingesetzt und werden dies auch weiter tun. Es ist allerdings noch zu früh, die Auswirkungen des PsychThGAusbRefG in der Praxis zu bewerten.

 

Im Anschluss an das neue Psychotherapiestudium, was erst 2020 gestartet ist, absolvieren Psychotherapeuten eine Weiterbildung (PiW), in der sie sich spezialisieren. Diese werden nach Landesrecht in stationären und ambulanten Einrichtungen absolviert. In der ambulanten Weiterbildungsphase erhalten Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) mindestens 40 Prozent der von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlten Vergütungen für die Behandlungen ihrer Patient*innen. Sie werden von den Weiterbildungsinstituten weitergeleitet. Uns ist die Kritik hinsichtlich des Lebensunterhalts bei gleichzeitigen Kosten für Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung bekannt und wir nehmen sie sehr ernst. Die vormals prekäre Situation der PiAs ist uns ein mahnendes Beispiel. Wir werden deshalb als Gesetzgeber die konkrete Einkommenssituation bei den ersten Absolvent*innen bzw. PiW sehr genau analysieren und dann ggf. auch nachsteuern.

 

Informationen und weiterführende Links:

 

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