Baustein für eine notwendige Gesamtstrategie zur Überwindung der Pandemie
Vom 16. März 2022 an müssen alle in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung – und damit auch in psychotherapeutischen Praxen – tätigen Personen Nachweise über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus vorweisen können. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und ihr Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) unterstützen diese einrichtungsbezogene Impfpflicht, die insbesondere dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen sowie des Gesundheitssystems und seiner Beschäftigten dient. Eine solche Maßnahme muss Teil einer Gesamtstrategie zur Überwindung der Pandemie sein.