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Rechenschaftsbericht des Ethikbeirats für das Jahr 2021


Bisherige Tätigkeiten des Ethikbeirats in den letzten Jahren waren:

-      Annahme und Bearbeitung von Beschwerdefällen (aktuell im Berichtszeitraum 2 Fälle)

-      Mediation bei Missverständnissen

-      Teilnahme an Verbändetreffen mit Schwerpunkt Fallbesprechungen,

-      Teilnahme an Planung einer Workshoptagung zwischen Verbändetreffen und

-      Psychotherapeutenkammern zu Möglichkeiten der Rückkopplung

-      von Infos an Beschwerdeführer über den Fortgang der Ermittlungen in Beschwerdeverfahren.

Durch den Ethikbeirat durchgeführte Symposien zu Themenschwerpunkten:

-      Nebenwirkungen und Grenzen von Psychotherapie

-      Grenzverletzungen

-      Gesundheitspolitik und Ethik

-      Onlineberatung

-      Prävention von Missbrauch in Institutionen.

Es wurde ein Ethikkodex erarbeitet.

Eine Verfahrensordnung für den Ethikbeirat wurde entwickelt.

An der Weiterentwicklung der Ethischen Rahmenrichtlinien wurde gearbeitet.

Der Ethikbeirat stand zur Verfügung für Patient*innen- und Mitgliederberatung, zur Kooperation mit Psychotherapeutenkammern.

Der Austausch mit Gremien der DGVT, auch der Ausbildungsakademie wurde gepflegt.

Stellungnahmen zur Ausbildungsreform und zum Demokratieverständnis der DGVT wurden erarbeitet.

Dabei reflektierte der Ethikbeirat über das eigene Selbstverständnis.

Weiterhin beschäftigten den Ethikbeirat folgende Themen:

  • Prävention von Missbrauch in Praxen
  • Plattform für Missbrauch bei Gesundheitsämtern
  • Ethik und Multiprofessionalität: Was gehört zu einer guten Ausbildung, zu einem guten Therapeuten (siehe Kriterien von Klaus Grawe)
  • Gesundheitspolitik und Ethik: Gesundheitspolitisches Engagement der DGVT, Orientierung am Gemeinwohl und am Bedarf der Patient*innen
  • Gute und bezahlbare Ausbildung für Therapeut*innen
  • Ethik und Ausbildung - Ständige Fortbildung
  • Ethik im Verband
  • Ethik und Werte in Psychotherapie

Vorschlag zu zukünftigen Aufgaben und Rolle des Ethikbeirats in der DGVT

Aufgabe des Ethikbeirats war bisher neben all den oben beschriebenen Aktivitäten besonders das Wachen über die Mitglieder des Vereins in Hinsicht auf die Einhaltung von ethischem beruflichen Handeln. Dazu hatte die Mitgliederversammlung 2001 ethische Rahmenrichtlinien beschlossen. Die Bearbeitung von Beschwerden über mögliche Überschreitung ethischer Grenzen ist in der Verfahrensordnung der DGVT von 2014 festgelegt. Da Beschwerden mittlerweile öfter gleichzeitig bei den Kammern anhängig sind, wurde ein einheitliches Verfahren für diese Dopplungen erforderlich. In Absprache mit dem Vorstand sieht das aktuelle Vorgehen vor, dass der/die Beschuldigte über die Beschuldigung informiert wird. Wenn ersichtlich ist, dass ein Verstoß gegen unsere ethischen Rahmenrichtlinien vorgeworfen wird, wird die Mitgliedschaft auf ruhend gestellt, bis die Kammer entschieden hat. Das Ruhen der Mitgliedschaft bedeutet ein Aussetzen des aktiven und passiven Wahlrechts. Ruhende Mitgliedschaft bedeutet auch, dass man in dieser Zeit auch keine Aufträge von Seiten der DGVT oder der Akademie bekommt. Es ergeht darüber hinaus die Aufforderung, uns ausführlich über den Beschwerdegang bei der Kammer schriftlich auf dem Laufenden zu halten, da direkt von den Kammern keine Informierung zu erhalten ist.

Neben dieser beschriebenen Pflichtaufgabe der Bearbeitung von Beschwerden, die in den letzten Jahren durch die zunehmende Bedeutung der Kammern für die Einhaltung der Berufsordnung seltener in Anspruch genommen wird, hat der Ethikbeirat sich mit der Prävention von sexuellen Übergriffen in der Therapie befasst. Dazu hat der Ethikbeirat Strategien aufgezeigt und diese in Veranstaltungen auf dem DGVT-Kongress vorgestellt. Fortbildungsveranstaltungen und ein sich verbesserndes Wissen um die Gefahren waren hilfreich, um zumindest im institutionellen Rahmen Präventionsstrategien zu entwickeln. Für eine psychotherapeutische Einzelpraxis hat der Ethikbeirat Empfehlungen beschrieben. Durch die klare Trennung von Beruflichen und Privaten ist schon einiges erreicht. In aller Regel fehlt aber in einer Einzelpraxis eine unabhängige Person, die einbezogen werden kann. Der Ethikbeirat hat vorgeschlagen, die beruflichen Standards und Beschwerdeinstanzen im Therapievertrag zu benennen. Dazu hat der Ethikbeirat eine Ergänzung erarbeitet, die der Geschäftsstelle vorgelegt wurde. Bei der Sichtung der Vorlagen für die Praxen wurde deutlich, dass diese insgesamt auf ethische Gesichtspunkte geprüft und überarbeitet werden sollten. Es wird vorgeschlagen, den neu zu wählenden Ethikbeirat damit zu beauftragen.

Hilfreich war die Vernetzung mit anderen Verbänden. Der Ethikbeirat vertritt die DGVT beim Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellem Missbrauch in Psychotherapie und Beratung. Die Treffen finden halbjährlich statt und dienen dem Austausch und der Verbesserung der Vorgehensweisen in den Verbänden und den Kammern. Bei den Verbänden landen vermehrt Anfragen zu den Berufsrechtsverfahren der Kammern. So wird eine hohe Unzufriedenheit über die unterschiedliche Handhabung der Informierung von Beschwerdeführer*innen bekundet. Teilweise werden Auskünfte zum Ausgang von Berufsrechtsverfahren ganz verweigert. Im Rahmen einer Tagung mit den Kammern soll dieses Thema bearbeitet werden.

Nicht nur die DGVT leistet sich einen Ethikrat. Bei der Pandemiebekämpfung hat sich für die Politik ein Ethikrat bewährt, der ethische Richtlinien erarbeitet und damit Handlungsanweisungen für Regierungshandeln gibt. Auch in der DGVT hat sich der Ethikbeirat entsprechend breit eingebracht. Durch den Ethikbeirat wurden Veranstaltungen durchgeführt und Stellungnahmen erarbeitet z.B. zu den Themen Onlineberatung, Ausbildungsreform, Demokratieerhalt durch Strukturreform in der DGVT und Sicherung einer patient*innengerechten und gemeindenahen Versorgung durch Multiprofessionalität und Kooperation. Dem Ethikbeirat wurde sein Beitrag zu solchen Fragen in den Gremien der DGVT nicht leicht gemacht. Ihm wurde sogar die Legitimation für Stellungnahmen, auch wenn sich diese auf die Satzung der DGVT beriefen, abgestritten. Auch in Zukunft sollten bei strittigen Themen ethische Fragestellungen eine Rolle spielen. Es wäre sicher förderlich, die Stellung des Ethikbeirats in dieser Hinsicht zu stärken und abzusichern.

In der Satzung ist festgelegt, dass der Ethikbeirat nicht dem Vorstand, sondern der Mitgliederversammlung unmittelbar unterstellt ist. Er ist dem Vorstand gegenüber lediglich berichtspflichtig. Er handelt also auch nicht im Auftrag und auf Anweisung anderer Gremien des Vereins außer der MV. In der Satzung der DGVT ist eine solche unabhängige Stellung des Ethikbeirats ausdrücklich gewollt, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass der Ethikbeirat als einziges Gremium keinen Sitz im erweiterten Vorstand hat. Diese Unabhängigkeit könnte in der Zukunft weiter mit Leben gefüllt werden und sollte auch bei der Wahl der Mitglieder des Ethikbeirats eine Rolle spielen. Die Erfahrung im Beruf ist in der Satzung mit einer mindestens sechsjährigen Tätigkeit in einem psychosozialen Arbeitsfeld operationalisiert. Für die Unabhängigkeit der Mitglieder gibt es bisher keine Kriterien. Es erscheint aber sinnvoll, dass die Mitglieder des Ethikbeirats keine weiteren Ämter in der DGVT bekleiden.

Es wird sicher nicht leicht sein, diesen Kriterien entsprechende Kandidaten für den Ethikbeirat zu finden. Eine Aufwertung des Beirats zu einem Fachgremium, das sich mit ethischen Kriterien für alle verbandsbezogenen Themen befasst und dazu Stellung nimmt, könnte vielleicht die Bereitschaft fördern, sich für diese Aufgabe zur Wahl zu stellen.

Die jetzt ausscheidenden Mitglieder des Ethikbeirats bedanken sich für das langjährige Vertrauen der Mitgliederversammlung. Sie hoffen, dass die für die weitere Entwicklung der DGVT notwendige Arbeit erfolgreich weitergeführt wird.

Der Ethikbeirat:
Johannes Broil, Georg Zilly


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