Der folgende Leitfaden wurde durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im
Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erneut aktualisiert, Thorsten Kreikenbohm als Vertreter der DGVT (Fachgruppe „Verhaltenstherapeutische Versorgung in der Somatischen Medizin“) wirkte hierbei aktiv mit.“
Die BAG-PVA setzt sich wesentlich dafür ein, durch die Beantragung entsprechender OPS- Codes die Erfassung psychosozialer Tätigkeiten im Akutkrankenhaus überhaupt möglich zu machen. Da das DRG- System jeweils eine Finanzierung durchschnittlicher Pauschalen pro Fall (= pro stationärem Aufenthalt) vorsieht, sind grundsätzlich keine Finanzierungen von Einzelleistungen möglich; dies betrifft auch Codes aus dem Bereich 9-401 psychosoziale Interventionen.
Die folgende Zusammenstellung soll deshalb die gegenwärtig bekannten Möglichkeiten erläutern, in denen psychosoziale Leistungen im Akutkrankenhaus (teilweise) finanziert werden oder für die Finanzierung der Komplexcodes unerlässlich sind.