< vorheriger Artikel

Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus


Der folgende Leitfaden wurde durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im 

Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erneut aktualisiert, Thorsten Kreikenbohm als Vertreter der DGVT (Fachgruppe „Verhaltenstherapeutische Versorgung in der Somatischen Medizin“) wirkte hierbei aktiv mit.“

Die BAG-PVA setzt sich wesentlich dafür ein, durch die Beantragung entsprechender OPS- Codes die Erfassung psychosozialer Tätigkeiten im Akutkrankenhaus überhaupt möglich zu machen. Da das DRG- System jeweils eine Finanzierung durchschnittlicher Pauschalen pro Fall (= pro stationärem Aufenthalt) vorsieht, sind grundsätzlich keine Finanzierungen von Einzelleistungen möglich; dies betrifft auch Codes aus dem Bereich 9-401 psychosoziale Interventionen.

Die folgende Zusammenstellung soll deshalb die gegenwärtig bekannten Möglichkeiten erläutern, in denen psychosoziale Leistungen im Akutkrankenhaus (teilweise) finanziert werden oder für die Finanzierung der Komplexcodes unerlässlich sind.

 


 


Zurück