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Neuer Ethikrat

Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Deutsche Ethikrat von Juli 2007 an die Arbeit des bisherigen nationalen Ethikrates übernehmen.


Abgeordnete werden ausgeschlossen

Die 24 Mitglieder des neuen Gremiums werden je zur Hälfte von Regierung und Bundestag ausgewählt. Sie dürfen weder einer Bundes- oder Landesregierung angehören. Der künftige Ethikrat soll Regierung und Parlament in bioethischen Fragen beraten, vor allem bei Fragen der Bio- und Gentechnologie, Reproduktionsmedizin sowie der  Genom- und Hirnforschung.
Das Gremium soll sich hier auch als nationales Forum des Dialogs verstehen. Seine Themen kann das Gremium selbst wählen oder entsprechend beauftragt werden.
Der neue Ethikrat soll auch die bisherigen Enquetekommissionen zu rechtlichen und ethischen Fragen in Medizin und Forschung ablösen. "Die Politik muss zwar den Fortschritt für neue Heilmethoden in den Lebenswissenschaften ermöglichen, gleichzeitig aber die Würde des Lebens wahren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) in Berlin. Der wissenschaftliche Fortschritt verlange ständig neue Antworten auf ethische Fragen.

Unabhängige Experten

Die CDU hatte sich mit diesem Gesetzentwurf gegen Kritik von SPD, Grünen und PDS durchgesetzt. Diese hatten eine Beteiligung von Abgeordneten im Rat gefordert und sich gegen einen "bioethischen Monopolanspruch der Regierung" ausgesprochen. Schavan zufolge sollte Parlamentarier jedoch nicht einem Gremium angehören, von dem sie selbst beraten werden.
Die Mitglieder sollen wissenschaftliche Experten sein, die mit ethischen Belangen besonders vertraut sind. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, soll die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgen. Lediglich Reisekosten und Aufwandsentschädigungen würden erstattet. Die Mitglieder sollen sich ausdrücklich nicht als Vertreter bestimmter Interessengruppen verstehen und werden auch nicht als solche berufen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass "unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten" sein sollen. Dabei sollen philosophische, ethische, theologische, soziale, ökonomische und rechtliche Aspekte ebenso berücksichtigt werden wie medizinische und wissenschaftliche Belange. In den entsprechenden Stellungnahmen und Empfehlungen können auch abweichende Meinungen enthalten sein.
Der nationale Ethikrat war 2001 von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Parlament vorbei einberufen worden. Die Entscheidung über die Besetzung lag beim Kanzleramt. Künftig liegt die Verantwortung hierfür nun beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Angesiedelt ist der Ethikrat beim Bundestag, die Kosten übernimmt der Bund. Die Beratungen sollen in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Einmal im Jahr soll es eine öffentliche Tagung geben.

Quelle: GesundheitsNachrichten 08/06


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