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Stellungnahme der DGVT und Psychotherapieverbände 'Gesprächskreis II' zum Entwurf des KEG (Drucksache Deutscher Bundestag 15/4532)

Es ist die Zeit der Einsparungen und der Kürzungen in vielen Bereichen. Da scheint es nur folgerichtig zu sein, wenn nun auch Eltern für Leistungen der Jugendhilfe bezahlen sollen, denn die Gesellschaft hat nichts zu verschenken.


Psychosoziale Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene scheint bei knappen Kassen keine Leistung mehr zu sein, die die Gesellschaft für unerlässlich hält, denn die Kosten dafür sollen die betroffenen Familien mittragen. Bei freiwilligen Leistungen wie der Erziehungsberatung kann somit davon ausgegangen werden, dass gerade einkommensschwache Familien, die statistisch gesehen ein erhöhtes Risiko für problematische Entwicklungen ihrer Kinder haben, die beraterischen, psychotherapeutischen und sozialarbeiterischen Hilfen, die in einer Erziehungsberatungsstelle angeboten werden, weniger in Anspruch nehmen.

Kann es sich unsere Gesellschaft leisten, diejenigen Kinder und Jugendlichen, die "schwierig" erscheinen, die die geforderten Leistungen nicht in der erwarteten Form erbringen, die zu laut und aggressiv, zu zappelig und impulsiv oder auch zu schüchtern und verängstigt sind, um den Anforderungen unserer Gesellschaft zu genügen, einfach sich selbst und ihren überforderten Familien zu überlassen?

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist in einer komplexen Welt nicht nur von individueller Bedeutung, sondern sie stellt auch die Grundlage für die Zukunft unserer Gesellschaft dar. Unbehandelte psychische Störungen persistieren nicht nur, sie kumulieren. Das bedeutet, dass unbehandelte Störungen das Risiko für die Entwicklung weiterer psychischer und auch sozialer Probleme erhöhen. So ist z.B. bekannt, dass bereits Schrei-, Schlaf und Fütterstörungen im Kleinstkindalter, sofern sie unbehandelt bleiben, das Risiko für eine spätere hyperaktive Störung erhöhen, diese wiederum die Gefahr einer aggressiven Verhaltensstörung, diese wiederum Jugenddelinquenz, schulisches Versagen und später - bei den dann Erwachsenen - auch gewalttätiges Verhalten in der Familie sowie die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen fördert. In diesen Familien sind dann wiederum alle Risikofaktoren vorhanden, damit die darin lebenden Kinder erneut - im Rahmen eines Generationentransfers - die gleichen Probleme entwickeln.

Eine demokratische, leistungsfähige und soziale Gesellschaft sollte daher darum bemüht sein, den betroffenen Kindern und ihren Familien frühzeitige Hilfe anzubieten, denn je früher die Hilfe ansetzt, desto einfacher sind die möglichen (mit gesellschaftlichen Kosten verbundenen) Folgeprobleme zu verhindern. Schon die Versorgung mit ambulanter Psychotherapie für Kinder und Jugendliche durch niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist in Deutschland weitgehend defizitär. Wenn nun noch der Zugang zu komplementären Diensten wie Erziehungsberatung erschwert wird, dann werden die beschriebenen Probleme weiter zunehmen.

Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass in Deutschland Kinder auch unter schwierigsten Bedingungen immer länger in ihren Ursprungsfamilien belassen werden, da Heimplätze erheblich teurer sind als ambulante Hilfen. Aus Sicht des Kindeswohles ist dies ein äußerst beklagenswerter Zustand. Gleichzeitig soll nun aber auch der Zugang zu ambulanter Hilfe erschwert werden. Auf diese Weise werden die Entwicklungschancen für die betroffenen Kinder weiter dramatisch verschlechtert. Erziehungsberatung stellt eine vergleichsweise kostengünstige Hilfe dar, die in erheblichem Ausmaß zur psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland beiträgt. Es ist nicht hinnehmbar, wenn an dieser Stelle weiter gespart werden soll.

Letztlich ist natürlich auch fraglich, ob die gewünschten Einsparungen auf diesem Wege überhaupt zu erzielen sind, denn schließlich wird die Einführung einer Kostenbeteiligung einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Erstaunlicherweise sind Kinder und Jugendliche im Rahmen des Gesundheitswesens von den eingeführten Zuzahlungen befreit worden. Auch vor diesem Hintergrund ist es höchst fragwürdig, die niedrigschwellige Hilfe durch Erziehungsberatungsstellen mit Kosten zu belegen. Würden die Folgekosten nicht in Anspruch genommener Hilfen berücksichtigt, so kann von einer Kostenersparnis schon gar nicht mehr die Rede sein.

Es wird beklagt, dass in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden und die Zukunft des Rentensystems dadurch gefährdet sei. Traurigerweise werden aber weitere Anstrengungen unternommen, das Leben mit Kindern unattraktiver zu gestalten, indem notwendige und viel nachgefragte Hilfen unzugänglicher gemacht werden. So scheint die Gesellschaft, in der es immer stärker darum geht, alles billig wenn nicht gar umsonst haben zu wollen, einen weiteren Schritt in die Richtung gehen zu wollen, dass junge Erwachsene das Motto "Kinder - sparen wir uns das!" wählen, und auf eigene Kinder verzichten. Die Gesellschaft macht es Ihnen vor, wenn sie an dieser Stelle sparen will.

Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Dipl.-Psych. Sprecher der Fachgruppe Kinder und Jugendlichenpsychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)

 


Stellungnahme der Psychotherapieverbände 'Gesprächskreis II'2:

"Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft
Einschränkungen der Jugendhilfe schädigen die Zukunftsfähigkeit
unserer Gesellschaft"

Stellungnahme der psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände zu den aktuell vorliegenden Gesetzentwürfen zur Änderung des SGB VIII

  • Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
    (in bzw. aus Bt-Drs. 15 / 3676)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) (Bt-Drs. 15 / 4532)

Die psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände lehnen die Einführung einer Kostenbeteiligung für Leistungen der Jugendhilfe (§§ 27, 28 SGB VIII) bzw. die Ermöglichung, Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe entsprechend der regionalen Finanzkraft einzuschränken (§ 33 Abs. 3 SGB I; §§ 69 und 85 SGB VIII), ebenso wie die Verlagerung der Leistungszuständigkeit für seelisch Behinderte von der Jugend- auf die Sozialhilfe entschieden ab. Auch die übrigen vorgesehenen Einschränkungen sind keinesfalls zielführend, wenn man eine Optimierung der Jugendhilfeleistungen und eine Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern im Blick hat.

Die Verbände konzedieren, dass Leistungen in allen Sozialbereichen nur auf hohem Qualitätsniveau erfolgen dürfen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Leistungsformen und -konzepte notwendig ist, um mit den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft Schritt zu halten. Dabei muss es auch immer darum gehen, die Selbsthilfefähigkeiten und Kompetenzen der Bürger zu stärken und entsprechend bedarfsgerechte Leistungen anzubieten. Die vorgesehenen Einschränkungen bewirken jedoch gerade das Gegenteil:

In den zurück liegenden Dekaden ist in der Bundesrepublik ein Netz von Erziehungsberatungsstellen aufgebaut worden. Es ist kein dichtes Netz, gerade in dünn besiedelten Regionen gibt es viele Lücken, die derzeit sogar noch größer werden. Aber immerhin. Die geplante Kostenbeteiligung (bzw. die Möglichkeit dazu) würde, wie zahlreiche Modellrechnungen zwischenzeitlich verdeutlich haben, keinesfalls die erhofften finanziellen Entlastungen für die Kommunen bringen. Vielmehr würden sie die Niedrigschwelligkeit von Erziehungsberatungen abbauen und dazu beitragen, dass Hilfe zur Erziehung und zur Entwicklungsförderung nicht "früh und mit den Mitteln der Beratung" erfolgen kann, sondern erst "bei chronifizierten Entwicklungen". Auch würde wegen der notwendigen Prüfung auf Bedürftigkeit die Anonymität von Beratung entfallen, und es würde ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand erforderlich, der über die erzielbaren Kostenbeiträge nur bedingt refinanziert werden kann. Im Ergebnis würde die Schwelle zur Inanspruchnahme von psychosozialer Beratung durch Familien und Eltern deutlich angehoben und bestehende Probleme wieter eskalieren und chronifizieren. Häufig werden dann psychotherapeutische oder gar stationäre Hilfen unvermeidlich sein, die insgesamt wesentlich teurer sind und die Sozialsysteme, die Kommunen und auch die Familien wesentlich mehr und nachhaltiger belasten dürften.

Bereits heute ist festzustellen, dass der Bedarf an Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch die ambulant tätigen Psychotherapeuten nicht mehr gedeckt werden kann - Wartezeiten von einem halben bis zu einem Jahr sind häufig. Zudem gibt es erhebliche Probleme im Bereich der bedarfsgerechten Zulassungen. Aus Sicht der Psychotherapeut/inn/en und speziell der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en ist somit nicht erkennbar, wie ein zusätzlicher Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung von Kindern und Jugendlichen, der durch die Einschränkungen im Bereich der Erziehungsberatung unweigerlich entstehen würde, gedeckt werden könnte.

Leistungsverlagerungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Jugendhilfe in den (subsidiären) Bereich der Sozialhilfe, gefährden und verzögern ebenfalls die sachgerechte und frühzeitige Förderung bei zahlreichen Problemkonstellationen, bei denen noch erhebliche Verbesserungen für die Betroffenen erreicht werden können.

Insgesamt unterstützen wir die bereits vorliegenden ausführlicheren Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung sowie der Trägerverbände für die Beratungsstellen.

Die Veränderungen in der Gesellschaft, die Zunahme von Ein-Eltern-Familien, von Scheidungskindern, Entwurzelungsphänomene, z.B. aufgrund der bei Eltern berufsbedingt notwendigen regionalen Mobilität, verlangen nach einer Neu-Ausrichtung der Beratungsarbeit im Jugendhilfebereich. Gleiches gilt für die Veränderungen im Schulwesen (Stichwort PISA). Kurzfristige Sparbemühungen, die zudem zu mittelfristig zu Mehrausgaben führen werden, sind sicher nicht der richtige Weg. Es sind zahlreiche Vorschläge in der Diskussion, viele Modelle befinden sich in der Erprobung. Sie werden sicher nicht umsonst zu haben sein, aber dieses Geld wird gut investiert sein: Entwicklungsförderung sowie Hilfen zur Erziehung bei entwicklungsbedrohten Kindern und soziale Integration von benachteiligten und seelisch behinderten Jugendlichen und Heranwachsenden sind die beste Vorsorge für eine zukunftsfähige Gesellschaft!


[1] anlässlich der dritten wissenschaftlichen Jahrestagung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (bkj) vom 4.-6.3.2005 in Frankfurt a.M.

[2]Derzeitige Geschäftsführung: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
Neckarhalde 55, 72070 Tübingen, Tel. 07071-94 34-0, Fax 07071-94 34-35,
E-Mail dgvt(at)dgvt(dot)de , Internet: http://www.dgvt.de


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