(bzgl. Blätter zur Berufskunde 2-II B 31: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den o.a. Blättern zur Berufskunde stellen Sie den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in vor. Obwohl Sie im Vorwort erwähnen, dass nach dem neuen Psychotherapeutengesetz nun auch andere als tiefenpsychologische Ausbildungen in diesem Bereich möglich sind, beschreiben Sie in ihrer Broschüre weiterhin ausschließlich die tiefenpsychologische Variante der Ausbildung.
Im Vorwort begründet der Autor dieses Vorgehen damit, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Psychotherapeutengesetzes ausschließlich tiefenpsychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen waren. Diese Begründung erscheint wenig stichhaltig: Wenn nun endlich eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, die dazu führt, dass eine wissenschaftlich völlig unbegründete Monopolstellung tiefenpsychologischer Psychotherapieschulen aufgehoben wird, ist mir nicht recht klar, warum in diesbezüglicher berufsorientierender Literatur diese Monopolstellung weiter tradiert wird. Da sich möglicherweise viele Interessenten mit Hilfe der "Blätter zur Berufskunde" über das Berufsfeld informieren, wird dies eher dazu führen, dass der verhaltenstherapeutisch orientierte KJP auch weiterhin eher als Randerscheinung wahrgenommen wird, während tiefenpsychologische KJP als "Normalfall" dargestellt werden.
An einigen Stellen der Broschüre wird noch einmal besonders deutlich, dass die hier vom Autor der Broschüre gewählte Vorgehensweise letztlich unangemessen ist:
Da in der Vergangenheit - vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1.1.1999 - die Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" tatsächlich tiefenpsychologisch orientierten KollegInnen vorbehalten war (obwohl auch schon seit langer Zeit verhaltenstherapeutisch orientierte KollegInnen mit Kindern und Jugendlichen arbeiteten, sie hießen damals aber eben nicht "Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn"), ist es nachvollziehbar, dass die 1998 in 7ter Auflage erschienene Broschüre noch diesen Stand beschreibt.
Für zukünftige Auflagen der Broschüre möchten wir aber dringend empfehlen, deutliche Veränderungen vorzunehmen. Zusammengefasst ergibt sich diese dringende Empfehlung aus folgenden Sachverhalten:
Wir hoffen, dass Sie diesen Brief als hilfreiche Anregung verstehen, bei zukünftigen Auflagen das Berufsbild auch zutreffend dem aktuellen Stand entsprechend zu beschreiben.
Über eine Rückmeldung von Ihnen würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Michael Borg-Laufs
(Sprecher der Fachgruppe)