Werden Sie Mitglied in der DGVT e. V. und im DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e. V.!

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. und Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. bilden das Doppel, um Ihre Interessen umfassend und wirkungsvoll zu vertreten.

-> Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein.

-> Wir vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.

Gesundheitspolitische Interessensvertretung

Mit eigenen gesundheits- und sozialpolitischen Initiativen, durch die Förderung von geeigneten Versorgungsmodellen sowie durch die Mitwirkung an Fachdiskussionen bringen wir uns in den gesellschaftlichen Diskurs um ein faires Gesundheits- und Sozialsystem ein.

Teilnahme an Mailinglisten

Mitglieder mit Interesse an fachlichem Austausch können sich auf folgenden Mailinglisten registrieren lassen:

  • Mailingliste Altern
  • Mailingliste Beratung
  • Mailingliste Diskussion
  • Mailingliste Frauen
  • Mailingliste Inklusion
  • Mailingliste Kinder und Jugendliche
  • Mailingliste Migration
  • Mailingliste Nachhaltigkeit
  • Mailingliste PiA-AG (nur für Teilnehmer*innen, die sich in der Ausbildung bei der DGVT befinden)
  • Mailingliste Psychosomatik

Preisnachlass bei Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • bei der DGVT-AusbildungsAkademie
  • auf DGVT-Fort- und Weiterbildungsangebote der DGVT
  • auf die Teilnahmegebühr beim DGVT-Kongress, bei der DGVT-Workshoptagung, der Sommerakademie, State-of-the-Art-Tagung und den Praxistagen

Kostenlose Publikationen und Preisnachlass auf Bücher

  • vier Ausgaben pro Jahr unserer Verbandszeitschrift „Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis“ (VPP)
  • Newsletter zu gesundheits- und berufspolitischen Themen
  • zwei Ausgaben pro Jahr „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“
  • Mitglieder erhalten einen Preisnachlass auf das Buch-Programm des DGVT-Verlags

Broschüren

  • Flyer Patienteninfo „Was ist Psychotherapie?“
  • Flyer Patienteninfo „Was ist Psychotherapie?“ für Kinder und Jugendliche

Sonderkonditionen

Berufspolitische Interessensvertretung

Berufspolitisches Engagement wird immer wichtiger, um langfristig die Patientenversorgung zu sichern und um politischen Einfluss ausüben zu können. Unsere Berufspolitik steht im Dienste der Patientenversorgung, ist deshalb auch konsequente Umsetzung unserer gesundheits- und sozialpolitischen Perspektiven.

Teilnahme an Mailinglisten

Mitglieder mit Interesse an fachlichem oder/und berufspolitischem Austausch können sich auf folgenden Mailinglisten registrieren lassen:

  • Mailingliste Angestellte
  • Mailingliste Digitalepraxis
  • Mailingliste Inklusion
  • Mailingliste Kostenerstattung (sowie regionale Mailinglisten zur Kostenerstattung)
  • Mailingliste Niedergelassene
  • Mailingliste Praxis-Kooperation

Interner Mitgliederbereich auf unserer Homepage

Dort erhalten Mitglieder Informationen, Unterlagen und Formulare zu vielen Themen aus dem Praxisalltag, z.B.:

  • Mustervorlagen (Behandlungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag)
  • aktuelle Honorarwidersprüche
  • Infomaterial zu den Bereichen Angestellte, Niederlassung, Psychotherapie in der Kostenerstattung
  • „FAQs“ (Häufig gestellte Fragen unserer Mitglieder)

Berufsbezogene Mitgliederberatung

  • berufliche Planung für PiA
  • Beratung zu Niederlassung, Praxiskauf und Jobsharing
  • Beratung zu Kostenerstattung und Sonderbedarf
  • Beratung zu Honorar- und Abrechnungsfragen
  • Beratung zu tarifrechtlichen Fragen im Angestelltenbereich

Sprechzeiten

Mo.: 08.00 Uhr - 09.30 Uhr,

Mo. und Do.: 14.00 - 15.30 Uhr,

Di. und Mi.: 10.00 - 11.30 Uhr.

Telefon: 07071 - 94 34 - 13

E-Mail: info(at)dgvt-bv(dot)de

 

Seminare, Web-Seminare und Workshops

Broschüren/Materialien

  • Fahrplan Sonderbedarfszulassung
  • Schweigepflicht in der psychotherapeutischen Praxis (7,00 €)
  • Fahrplan „Psychotherapie in der Kostenerstattung“
  • Unterlagen zum Kostenerstattungsverfahren
  • Beispielverträge für die Praxisorganisation (Anstellungsvertrag, Praxiskaufvertrag, etc.)
  • Handlungsbedarf bzgl. der EU-DSGVO für Praxen
  • Q-Tipps zur Qualitätssicherung

Sonderkonditionen

Sie sind noch nicht Mitglied in der DGVT plus DGVT-Berufsverband? 

Hier finden Sie das Beitrittsformular - gültig für Neu-Mitglieder.

Online Beitrittsformular

Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft

Alternativ können Sie das Beitrittsformular auch hier downloaden.

 

Sie sind noch nicht Mitglied im DGVT-Berufsverband?

Hier finden Sie das Beitrittsformular - gültig für DGVT-Mitglieder.

Online Beitrittsformular.

Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft

Alternativ können Siedas Beitrittsformular auch hier downloaden.

Beitragsordnung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:  

 

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen

DGVT e. V.

160 Euro

DGVT-BV

150 Euro

Gesamt

310 Euro

Regelbeitrag für juristische Personen

DGVT e. V.

120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 

250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

DGVT-BV

95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz)

170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz)

320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)

Gesamt

215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden

DGVT e. V.

110 Euro

DGVT-BV

100 Euro

Gesamt

210 Euro

Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation

DGVT e. V.

110 Euro

DGVT-BV

100 Euro

Gesamt

210 Euro

Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

35 Euro

Gesamt

85 Euro

Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

45 Euro

Gesamt

95 Euro

Aktive Mitglieder
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben, die Mitglieder des Ethikbeirats, die gewählten Landessprecher*innen)

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

35 Euro

Gesamt

85 Euro

Beitragsfreiheit 

Studierende im (konsekutiven) Erststudium

DGVT e. V.

DGVT-BV

Gesamt

Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020

DGVT e. V.

DGVT-BV

Gesamt

 

Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.

neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.

Download: Satzung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie

neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.

Download: Satzung des DGVT-Berufsverbands Psychosoziale Berufe

verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 11.06.2021.

Download: Geschäftsordnung der DGVT e. V.

Ethische Rahmenrichtlinien der DGVT und deren Kommentare

Präambel

Die ethischen Rahmenrichtlinien der DGVT bilden Leitlinien für alle Mitglieder und gelten in allen Arbeitsbereichen. Dazu gehören z. B. Bereiche der Forschung, Therapie, Beratung, Ausbildung, Erziehung, Personalführung, Verwaltung. Die ethischen Rahmenrichtlinien bieten keine Handlungsanweisung.

Haltung Beziehung Klarheit / Transparenz
Qualitätssicherung Dialog der Lebenswelten und Kulturen
Gesellschaftspolitische Verantwortung

Dies sind zentrale Aspekte des sozialen Handelns. Sie stehen miteinander in Wechselwirkung. Im Laufe eines Prozesses und in unterschiedlichen Kontexten tritt manchmal der eine und manchmal der andere Aspekt in den Vordergrund. Die Reihenfolge der Darstellung ist nicht Ausdruck ihrer Bedeutung. Diese Schwerpunkte entsprechen westeuropäischer Kultur und Denkweise.

Ethische Rahmenrichtlinien unterstützen die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Dies ist ein Prozess ständiger Rückbesinnung und Bewertung, aus dem sich immer neu Perspektiven entwickeln. Dieser Prozess ist systemimmanent begrenzt und muss geöffnet werden durch den ständigen Dialog mit Menschen anderer Lebenswelten und Kulturen.

Haltung

Haltung findet ihren Ausdruck im Verhalten von Menschen in konkreten Situationen. Haltung kann gefestigt sein, unsicher, ambivalent ... Alle im psychosozialen Bereich tätigen Menschen erhalten sich Offenheit in der Auseinandersetzung und Begegnung mit sich selbst und der Umwelt. Sie sind sich dabei der Grenzen der Wahrnehmung und ihres Verstehens bewusst und bemühen sich, um einen Prozess zunehmenden Verstehens und wachsender Fähigkeit zur Einnahme anderer Perspektiven.

Kommentar:

Haltung beinhaltet zwei Aspekte: Qualität (was macht Haltung aus) und Prozess (wie entsteht sie und entwickelt sich weiter). Zur Qualität der Haltung gehören:

  • das Bewusstsein der eigenen Normen und Werte und das Wissen um die Gefahr, diese dem Gegenüber aufzudrängen (z. B. in der Arbeit mit rechtsradikalen Jugendlichen, in Schwangerschaftskonfliktberatungen, in der Sexualtherapie, in der Arbeit mit Angehörigen anderer Kulturen)
  • das Wissen, dass die eigenen Normen und Werte immer von der geschlechtsspezifischen Sichtweise geprägt sind (nicht nur in der Arbeit mit Frauen und Mädchen, sondern z. B. auch in der Arbeit mit Familien, in der Forschung, in Schulen und Kindergärten, weil die geschlechtsspezifischen Fragen dort noch eher unbewusst wirksam sind)
  • das Wahrnehmen und Zulassen eigener Tabus (z. B. eigene Gewaltphantasien, Widerwille oder Faszination für Perversionen)
  • die gegenseitige Akzeptanz: den anderen Menschen wahrzunehmen in seiner Ganzheit und Eigenart
  • die Achtung vor dem Leben und der Lebensweise des anderen (z. B. Menschen zu akzeptieren, die sich dem zur Zeit gängigen Leistungsideal oder Anforderungen von Kliniken in bezug auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht unterwerfen)
  • die Achtsamkeit und Verantwortlichkeit für die eigenen Grenzen
  • das kritische Hinterfragen der eingesetzten Methoden
  • die Reflexion von Parteinahme. Professionelles Handeln erfordert, dass Parteilichkeit dort, wo sie ergriffen wird, deutlich zum Ausdruck kommt. Parteinahme kann eine Notwendigkeit sein und hat dann die Funktion, ein eingetretenes Ungleichgewicht z. B. in einer Beziehung, in einem System zu verdeutlichen. Mit Parteilichkeit findet eine Festlegung und gleichzeitige Einschränkung statt. Parteinahme für eine Seite kann zu einer Schuldzuweisung führen. Es ist die Fähigkeit der Parteilichkeit ohne Schuldzuweisung zu entwickeln. Wegen dieser Konsequenzen, der Einschränkung und der Schuldzuweisung fordert jede Parteinahme rechtzeitig eine sorgfältige Reflexion.
  • die Reflexion der Parteinahme für Ideologien und Werthaltungen: Die unreflektierte Parteinahme für politische, religiöse, wissenschaftliche, ethnische etc. Ideologien birgt die Gefahr der Missachtung der Menschenrechte und der Menschenwürde.

Zum Prozess:

Jeder Mensch hat eine Haltung, sei sie gefestigt oder unsicher oder ambivalent. Die Entwicklung von Haltung ist ein sozialer Lernprozess; Modelleinflüsse spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Weiterentwicklung von Haltung findet statt durch die ernsthafte Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen, im kollegialen Austausch und der angeleiteten Supervision. Wertewandel und Haltungswandel finden auch statt vor dem Hintergrund bestehender und sich ändernder gesellschaftlicher Verhältnisse, zunehmender Information durch wissenschaftliche Erkenntnisse. Ein aktuell zu beobachtender Veränderungsprozess ist die Individualisierung und Pluralisierung von Lebensformen und Lebensstilen. Ein anderes Beispiel ist der Einsatz aversiver Verfahren in der Psychotherapie oder der Einsatz der Elektrokrampftherapie in der Psychiatrie, die im Laufe ihrer Geschichte wechselnd positiv und negativ bewertet wurden.

Beziehung

Die Beziehung im psychosozialen Handeln ist eine Wechselbeziehung, in der die besondere Verantwortung der AnbieterInnen darin liegt, dass Elemente wie "Rolle, Auftrag, Gestaltung" ständig reflektiert werden sollten.

Kommentar:

  • In einer Psychotherapie besteht grundsätzlich ein strukturelles Machtgefälle zwischen TherapeutIn/BeraterIn als ExpertInnen und den Hilfesuchenden, mit dem die TherapeutInnen/ BeraterInnen verantwortlich umgehen müssen. Das bedeutet, dass der therapeutische Prozess unter diesem Aspekt bewusst gestaltet werden muss. Eine Ausnützung dieses Machtgefälles zum privaten Vorteil der TherapeutInnen/ BeraterInnen ist nicht gestattet (Dienstleistungen, Vorteilsnahmen ...). Sexuelle Beziehungen zwischen TherapeutInnen/ BeraterInnen und KlientInnen sind immer ein solcher Machtmissbrauch.
  • AnbieterInnen nehmen unterschiedliche Rollen ein, z. B. als PartnerInnen beim Aushandeln des Vertrages, als HelferInnen oder BegleiterInnen bei Krisen.
  • Im Prozess der Therapie oder Beratung gibt es Phasen unterschiedlicher Nähe, Sympathie, Vorfreude, Ablehnung oder Langeweile. Die Beziehung sollte daher auf jeden Fall reflektiert und der Supervision zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Abhängigkeiten oder Abhängigkeitsgefühle auf beiden Seiten.
  • Beziehungsprägende Dimensionen, wie die Geschlechtsrolle, die Kultur prägen die Beziehung wesentlich mit und müssen daher reflektiert werden.
  • Die Kultur als eine beziehungsprägende Dimension in der psychosozialen Arbeit muss bewusst gemacht werden.
  • Schon zu Beginn der Beziehung sollte der "Auftrag" geklärt und im Verlauf des Prozesses immer wieder überprüft werden. Danach richtet sich die Dauer der Therapie. Es sollte jeweils klar werden, ob es sich um Supervision, Therapie, Beratung oder Ausbildungsarbeit handelt.
  • Interesse, Routine und Engagement sind immer Bestandteil der Beziehung. Ihre jeweilige Ausprägung sollten sowohl in positiver als auch negativer Richtung hinterfragt werden, z. B. Helfersyndrom
  • Die "Gestaltung" der Beziehung ist kontextabhängig. Die Arbeit mit Kindern z. B. erfordert andere Gestaltung als die mit Erwachsenen, die Arbeit im institutionellen Rahmen einer geschlossenen Einrichtung, Psychiatrie oder Haftanstalt erfordert eine andere Gestaltung als in der freien Praxis.
  • Die stetige Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Klientin/des Klienten während des Beratungs- und Therapieprozesses gewährleistet Freiwilligkeit und Einverständnis.
  • Es gibt Rahmenbedingungen, unter denen das Einverständnis der Klientin/des Klienten häufig fehlt, z. B. geschlossene Unterbringung, Haft, Forensik u. a. Hier ist besonders zu klären, in wessen Auftrag und mit welchem Ziel psychosoziale Tätigkeit erfolgt. Mitwirkungsbereitschaft und Einverständnis sind auch unter diesen Rahmenbedingungen anzustreben.

Klarheit/Transparenz

Jeder professionelle Kontakt, ob einmalig oder fortlaufend, wird von Beginn an klar und transparent gestaltet.

Kommentar:

Es wird jede Art von professionellem Kontakt erfasst; die Dauer der Beziehung spielt keine Rolle. Je nach Situation sollte die größtmögliche Klarheit hergestellt werden, z. B. über den Auftraggeber, über Inhalt und Dauer des Angebots, über die Kosten und die Möglichkeiten der Finanzierung, über Erfolgs- und Abbruchkriterien sowie über gesellschaftliche, institutionelle oder persönliche Interessen, die die Zusammenarbeit beeinflussen. Die Anbieterin, der Anbieter, hat eine Informations- und Aufklärungspflicht über die Arbeit gegenüber Kundinnen und Kunden.

Wenn im Rahmen von Therapie oder Beratung Vereinbarungen getroffen werden, z. B. über Termineinhaltung, Hausaufgaben, so ist immer auch zu klären, ob diese Art der Vereinbarung für beide Seiten dieselbe Bedeutung hat, damit nicht unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden.

Qualitätssicherung

Jede Anbieterin, jeder Anbieter psychosozialer Leistung trägt die Verantwortung für die Qualität der Arbeit.

Kommentare:

Diese Richtlinie wendet sich an TherapeutInnen, BeraterInnen, AusbilderInnen, aber auch an Institutionen, die psychosoziale Leistungen anbieten. Dabei kommt zum Ausdruck, dass auch eine Institution als Anbieterin Verantwortung für das gesamte System hat, dass z. B. in einer Gemeinschaftspraxis oder in einer Abteilung einer Klinik alle Beteiligten Verantwortung für das Gesamtangebot haben.

Es geht darum, schon zu Beginn eine fachgerechte Qualifikation nachzuweisen, aber diese auch kontinuierlich weiterzuentwickeln, sich fortzubilden, sich zu überprüfen und gegebenenfalls überprüfen zu lassen. Unter diesem Aspekt ist es sinnvoll, die ganze Vielfalt der Fortbildungsmöglichkeiten zu nutzen, wie Studium aktueller Fachliteratur, Tagungen, kollegialer und interdisziplinärer Austausch. Es ist wünschenswert, dass Ausbildungen und Zusatzausbildungen für die jeweiligen Tätigkeitsfelder und Bereiche von Institutionen anerkannt sind, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind (z. B. Staat, Kammern, Hochschulen ...).

Eine kontinuierliche Supervision der therapeutischen Arbeit (einzeln, oder in der Gruppe) ist die notwendige Voraussetzung qualitativ hochwertiger Arbeit, weil erst auf diese Weise die Bedeutung persönlicher Anteile in der therapeutischen Beziehung und sog. "blinde Flecken" in ihrer Wirkung für den Therapieprozess reflektiert und konstruktiv bearbeitet werden können.
Für Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Beratung u. ä. sind vergleichbare Reflektionsprozesse (Supervision, Coaching, Organisationsberatung o. ä.) angezeigt.

Die Qualität der Arbeit beinhaltet sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenz. Im Rahmen psychotherapeutischer Tätigkeit ist dafür Sorge zu tragen, dass eine gegebenenfalls vorliegende organische Beteiligung an der zu behandelnden Störung ärztlich abgeklärt wird und erforderlichenfalls eine begleitende ärztliche Behandlung stattfindet. Ebenso ist es erforderlich, der jeweiligen Problemlage entsprechend, die Fachkompetenz anderer Berufsgruppen, wie z. B. Juristen, Lehrer und Lehrerinnen ... mit einzubeziehen.

Es ist notwendig, Standards zu entwickeln, an denen man die Qualität der Arbeit messen kann. Zu diesen Standards sollten folgende Aspekte gehören:

  • Zufriedenheit der KundInnen
  • Wirtschaftlichkeit
    • Angemessene Honorarforderungen, d. h. weder übertrieben hoch noch Dumpingpreise
    • Verantwortbare Anzahl an Therapiestunden pro Tag
  • Regelmäßige Überprüfung vereinbarter Ziele und der Grad ihrer Verwirklichung

Der Anbieter, die Anbieterin ist verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Dazu gehört der achtsame Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumentationen und im Austausch mit Dritten.
Psychosoziale Tätigkeit ist eine Dienstleistung. KlientInnen haben - mit einigen Ausnahmen - die freie Entscheidung, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Dialog der Lebenswelten und Kulturen

Ethische Normen und Werte wachsen aus dem Zusammenleben von Menschen und werden in einem Aushandlungsprozess ständig geprüft. Dieser Aushandlungsprozess ist von Machtverhältnissen und Interessen geprägt. In verschiedenen Lebenswelten gibt es verschiedene ethische Systeme. Bei Konflikten zwischen diesen Systemen ist ein Dialog herzustellen. Psychosoziales Handeln hat die Aufgabe, im psychosozialen Versorgungssystem Raum für diesen Prozess zu bieten.

Kommentar:

Ethik ist zu verstehen als die Übereinkunft von Menschen über Normen, Werte und Regeln in den verschiedenen Systemen, in denen Menschen zusammen leben. Solche Systeme können kleinräumig sein, wie z. B. Familie, Verein, Arbeitswelt, oder großräumig wie Staaten, Religionsgemeinschaften. Es besteht die Gefahr, dass das in einem der Systeme "Gewohnte" als selbstverständlich, allgemeingültig und unveränderbar, als gültig auch für andere, angesehen wird. Die Begegnung mit ethischen Normen und Werten anderer Kulturen und andere Lebenswelten kann zu einer Verunsicherung führen, die ihrerseits wieder zu Lähmung, Abwehr, Aggression oder zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den eigenen ethischen Grundannahmen führen kann.
Normen und Werte sind mitgeprägt durch Interessen, z. B. geschlechtsspezifische Interessen. Sie verändern sich, wenn die Interessenlage sich verändert (z. B. Asylrecht). Neugier und die Bereitschaft, andere soziale und regionale Lebenswelten und Kulturen kennenzulernen und zu verstehen, sind wichtig. Das psychosoziale Versorgungssystem muss Raum für den Dialog zwischen verschiedenen Lebenswelten bieten. Weder über Finanzierungsbeiträge noch über inhaltliche Angebotsbegrenzungen dürfen bestimmte Gruppen von der psychosozialen Versorgung ausgeschlossen werden. Im Prinzip muss es eine differenzierte psychosoziale Versorgung für alle geben.

Wenn es einen Konflikt gibt zwischen gesellschaftlicher Erfolgserwartung (z. B. Gesundheit = Arbeitsfähigkeit) und individueller Erfolgsdefinition (z. B. Gesundheit = Ruhe und Entlastung), soll dieser Konflikt offengelegt werden und ein Dialog über die verschiedenen Ziele begonnen werden. Wenn in diesem Passus von Dialog die Rede ist, ist damit ein Prozess des Öffnens und des Austausches gemein, der nicht auf Sprache beschränkt ist.

Gesellschaftspolitische Verantwortung

Ethische Fragen haben eine gesellschaftspolitische Dimension, der sich niemand entziehen kann. Jede, jeder einzelne übernimmt durch ihr, sein Verhalten Verantwortung.

Kommentar:

Zu den rechtlichen, und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat jede, jeder in seinem Kontext eine Meinung, z. B. in Bezug auf fachliche Standards, finanzielle Ausstattung, Zulassungsvoraussetzungen, Versorgungsquote, Bedarfsplanungen … Jedes Handeln oder Nichthandeln hat seine Konsequenzen in Bezug auf diese Rahmenbedingungen.

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 30. März 2001 in Berlin.