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Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied in der DGVT!


Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein und engagieren uns fach- und gesundheitspolitisch zu Themen der psychosozialen Versorgung, Psychotherapie und Beratung.
Auch bei der neuen Weiterbildung sind wir an der Seite der Psychotherapie-Studierenden und zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Übrigens sind Studierende und Psychotherapeut*innen in Aus- und Weiterbildung bei der DGVT beitragsfrei (und im ersten Jahr nach der Approbation mit reduziertem Beitrag)!

Informieren Sie sich in den folgenden Abschnitten über Ihre Vorteile als Mitglied in der DGVT.

Mit ihrer Mitgliedschaft werden Sie auch Mitglied im DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe. Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die DGVT-BV-Website www.dgvt-bv.de.

Wir freuen uns auf Sie! 

Allgemein

  • Preisnachlass auf DGVT Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Ermäßigungen auf die Teilnahmegebühr beim DGVT-Kongress, bei der DGVT-Workshoptagung, der Sommerakademie, State-of-the-Art-Tagung und den DGVT-Praxistagen
  • Nutzung aller DGVT-Mailinglisten
  • Verbandszeitschrift „Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis“ (VPP)
  • Zeitschrift „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“
  • DGVT/DGVT-BV Newsletter
  • Besondere Angebote für das Buchprogramm des DGVT-Verlags
  • Mitwirkungsmöglichkeit in Fachgruppen und Landesgruppen
  • Kostenfreie Teilnahme an Online-Veranstaltungen, Stammtischen, regionalen Landesgruppentreffen
     

Speziell für PiA

  • Kostenfreie Mitgliedschaft
  • Reduzierung der Ausbildungsgebühren in einem DGVT-Ausbildungsinstitut
  • Kostenfreie Nutzung der Lernplattform DGVT-Campus
  • Kostenfreie Nutzung des Prüfungstrainers DGVT-Fuchs
  • Teilnahme an PiA-AG-Treffen
  • Nutzung der Mailingliste PiA
  • Spezielle Rabatte bei Tagungen
     

Speziell für Studierende

  • Kostenfreie Mitgliedschaft
  • Spezielle Rabatte bei Tagungen
  • Know-How und Erfahrung
     

Sonderkonditionen

  • Preisnachlass für die Fachzeitschrift „Verhaltenstherapie“ des S. Karger
  • Preisnachlass beim Erwerb der Fachzeitschriften des Pabst-Verlags
  • Preisnachlass auf die Teilnahmegebühren der Verhaltenstherapiewochen des IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH

Jetzt DGVT- und DGVT-BV-Mitglied werden

Hier finden Sie das Beitrittsformular – gültig für Neu-Mitglieder:

Online-Beitrittsformular

Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:

 

DGVT e.V.

DGVT-BV e.V.

Gesamtbeitrag

Regelbeitrag      

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)

160 Euro

150 Euro

310 Euro

Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)

120 Euro
(bis 500.000 Euro Jahresumsatz)

250 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

500 Euro
(ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

95 Euro
(bis 500.000 € Jahresumsatz)

170 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz)

320 Euro
(ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)

215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag
(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)
     

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)

110 Euro

 100 Euro

210 Euro

Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Appro­bation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neu­appro­bierte nach den Über­gangs­regelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.)

110 Euro

100 Euro

210 Euro

Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung

50 Euro

45 Euro

95 Euro

Aktive Mitglieder der DGVT
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; vom Vorstand benannte Delegierte für besondere Vereinsaufgaben, Mitglieder des Ethikbeirats, gewählte Landessprecher*innen)
(Ein Antrag für jedes Kalen­der­jahr ist erforderlich.)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Beitragsfreiheit      
Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hoch­schule/Uni­versi­tät ist jähr­lich vor­zulegen (Imma­triku­lations­bescheini­gung).)
- - -
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Ein Nach­weis des PiA-Status ist jähr­lich erforder­lich.
Aus­nahme: Ein Nach­weis des PiA-Status' ist nicht erforder­lich, wenn die Aus­bildung bei der DGVT-Akademie absol­viert wird.)
- - -
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung
(zunächst befristet bis 31.12.2025)
(Ein Nachweis des PtW-Status' ist jährlich erforderlich.)
- - -
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.      

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)
DGVT e. V. 160 Euro
DGVT-BV 150 Euro
Gesamt 310 Euro
Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V. 120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)
DGVT-BV 95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)
Gesamt 215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V. 110 Euro
DGVT-BV 100 Euro
Gesamt 210 Euro
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Appro­bation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neu­appro­bierte nach den Über­gangs­regelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.)
DGVT e. V. 110 Euro
DGVT-BV 100 Euro
Gesamt 210 Euro
Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 35 Euro
Gesamt 85 Euro
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 45 Euro
Gesamt 95 Euro
Aktive Mitglieder der DGVT
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben; die Mitglieder des Ethikbeirats; die gewählten Landessprecher*innen)(Ein Antrag ist für jedes Jahr erforderlich.)
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 35 Euro
Gesamt 85 Euro

Beitragsfreiheit

Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hoch­schule/Uni­versi­tät ist jähr­lich vor­zulegen (Imma­triku­lations­bescheini­gung).
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Ein Nach­weis des PiA-Status ist jähr­lich erforder­lich. Aus­nahme: Ein Nach­weis des PiA-Status ist nicht erforder­lich, wenn die Aus­bildung bei der DGVT-Akademie absol­viert wird.)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.

 

neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.

DownloadSatzung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie

verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 11.06.2021.

DownloadGeschäftsordnung der DGVT e. V.