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Landesbericht Bayern

22. Februar 2022

Neben der Kammerwahl gibt es in Bayern weitere spannende Themen und Entwicklungen im psychosozialen und psychotherapeutischen Bereich. Lesen Sie im Landesbericht Bayern mehr über den Ersten Bayerischen Psychiatriebericht, die Psychotherapeutische Versorgung ehemaliger Straftäter*innen sowie die Psychotherapeutische Weiterbildung in der Jugendhilfe.

 

Bayern: Nicht nur die Kammerwahl

Seit Oktober sind wir in der Landesgruppe mit der Vorbereitung der Kammerwahl beschäftigt. Erfolgreich wurden – gemeinsam mit AVM, DVT und vielen unabhängigen Kandidat*innen zwei Listen unter dem gemeinsamen Titel „Kammervielfalt“ eingereicht. In die Vorbereitung und die Koordination der Unterlagen wurden viel Zeit und Arbeit investiert, ebenso in die Absprachen zum Programm sowie in die Gestaltung der Flyer, die wir dann auch zügig verschicken konnten. In fünf Online-Info- und Diskussionsveranstaltung haben sich unsere Kandidat*innen den Wähler*innen vorgestellt. Weiter konnten wir unsere Kandidat*innen seit Jahresbeginn auf einer recht anschaulichen und vielseitigen Informationshomepage präsentieren. Nach insgesamt einigermaßen flauem Wahlkampf, in dem jede der insgesamt 7 Listen (2x KJP, 5x PP) sich etwas anders präsentiert hat, endete am Montag, 21.2.22, die Wahlzeit. Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um ein Resümee zu ziehen und zu lernen. Was hat gut geklappt, was nicht? Was konnten wir vermitteln? Dankbar sind wir auch, wenn Sie als Leser*in, als Kammermitglied und als (potentielle*r) Wähler*in uns dazu vielfältige Rückmeldung geben. Das können auch Anregungen sein, wie wir die nächsten Jahre gestalten und als Fraktion in der Kammerdelegiertenversammlung die Verbindung zu unseren Wähler*innen halten.

Aber es gab auch manche anderen Entwicklungen und Vorgänge im psychosozialen, psychotherapeutischen Bereich in Bayern, über die wir berichten können:

Erster Bayerischer Psychiatriebericht liegt vor!

Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) von 2018 sieht vor, dem Bayerischen Landtag alle drei Jahre einen landesbezogenen Psychiatriebericht vorzulegen. Der erste Bericht wurde im Januar im Landtag vorgestellt. Er enthält auf 174 Seiten eine Fülle von wertvollen Informationen zur Situation psychisch kranker Menschen in Bayern, zu ihrer Versorgungssituation sowie Vertiefungen zu ausgewählten Themen.

Die Statistiken, die häufig auch nationale und internationale Vergleiche umfassen, sind aktuell. Sie werden i.d.R. anschaulich erklärt und sind meist gut verständlich. Schwerpunkte des Berichtes sind die Prävention psychischer Krankheiten sowie das Kapitel „Psychische Erkrankungen und Arbeitswelt“. Durchgehend wird auf die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie Bezug genommen. Weitere Themen sind die Versorgungslage, die gesellschaftliche Teilhabe, die Krankheitskosten und die Koordination der Versorgung. Eine umfangreiche Sammlung von Adressen und Kontaktdaten zur Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Belastungen ergänzt das Ganze.

Kritisch ist anzumerken, dass die Angaben zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, die angeblich gewährleistet sei, seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) unreflektiert in der Zusammenfassung übernommen wurden, ohne Berücksichtigung der erheblichen Versorgungslücken in Bayern. An anderer Stelle wird wiederum von erheblichen, teils unzumutbaren Wartezeiten berichtet. Positiv anzumerken ist, dass über beides berichtet wird und dass die erheblichen konzeptionellen Mängel der Bedarfsplanung dargelegt werden.

Hier kann man den Bericht herunterladen: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/01/bayerischer-psychatriebericht-2021.pdf

Psychotherapeutische Versorgung ehemaliger Straftäter*innen

Viele verurteilte Straftäter*innen haben gerichtliche Auflagen zur psychotherapeutischen Behandlung. Nach Haftentlassung finden sie aber häufig keinen Psychotherapieplatz, wie oft beklagt wurde. Nicht im Bereich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, und auch nicht bei Kostenerstattungspsychotherapeut*innen, weil die Kassen sich erfahrungsgemäß weigern, die Kosten zu übernehmen.

Nunmehr hat das Justizministerium sich nach Gesprächen mit der Psychotherapeutenkammer bereit erklärt, die Kosten ambulanter Psychotherapie für haftentlassene ehemalige Straftäter*innen zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die psychotherapeutischen Ambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftaten in Bayern dieses im jeweiligen Einzelfall empfehlen und dass die Psychotherapeut*innen zuvor an einer entsprechenden, eigens aufgelegten Fortbildungsreihe teilnehmen. Diese Fortbildung hat Anfang Februar mit einer ersten Kohorte von Kolleg*innen begonnen, und wir sind gespannt, wie sich das neue Versorgungskonzept in der Umsetzung darstellt.

Psychotherapeutische Weiterbildung in der Jugendhilfe – Wie kann das gehen?

Das neue Psychotherapeutengesetz von 2019 gibt den Rahmen, damit psychotherapeutische Weiterbildung auch in der Jugendhilfe erfolgen kann. Die Musterweiterbildungsordnung lässt 1 Jahr Weiterbildungszeit in Einrichtungen der Jugendhilfe und vergleichbaren institutionellen Kontexten zu. Das wird es allerdings nur geben, wenn die Jugendhilfeträger entsprechende Stellen zu finanzieren bereit sind und wenn die Träger der Jugendhilfeeinrichtungen (stationäre Einrichtungen und Erziehungsberatungsstellen u.a.) bereit sind, solche Stellen einzurichten. Angesichts der knappen finanziellen Ausstattung eine schwierige Hürde. Auf Initiative des Kammervorstandes hin traf sich vor wenigen Tagen inzwischen schon zu zweiten Mal eine Gruppe von ca. 40 Kolleg*innen aus Jugendhilfeeinrichtungen in Bayern, um diese Entwicklung voranzutreiben. Peter Lehndorfer und Birgit Gorgas vom Vorstand der PTK Bayern berichteten über die laufenden Bemühungen, im Gespräch mit der Politik, den JH-Trägern und dem Sozialministerium die Türen für entsprechende Modelle zu öffnen.

Heiner Vogel

 
 

Landes­sprecher*innen

Heiner Vogel
Eline Rimane
Sonja Stolp

Kammerdelegierter

  • Heiner Vogel
  • Rainer Knappe
  • Monika Sommer
  • Markos Maragkos
  • Daniel Abel
  • Christoph Treubel

 


Kontakt: bayern(at)dgvt(dot)de