Das neue Verfahrensrecht in Familiensachen [1]
28.01.2009Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) beschlossen. An seine Stelle tritt künftig das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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