DGVT-60min der DGVT/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
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09.07.2025 |
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19:30 – 20:30 Uhr |
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Online per Zoom |
Kontakt:
Bei Rückfragen melden Sie sich gern per E-Mail unter:
hessen(at)dgvt(dot)de
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Anmeldung |
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Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juli 2025 an ⇒ Anmeldung. |
Liebe Kolleg*innen,
die DGVT/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen ihre digitale Veranstaltungsform DGVT-60min fort. Monatlich wollen wir in einer ZOOM-Konferenz berufspolitische Themen diskutieren und Fragen der Mitglieder beantworten.
Wir laden Sie herzlich ein zum nächsten Termin am Mittwoch, 9. Juli 2025, 19:30 – 20:30 Uhr.
Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer & Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer RLP, zusammen mit Kathrin Macha, DGVT/BV-Landessprecherin RLP, Karl-Wilhelm Höffler, DGVT/BV-Landessprecher Hessen und Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen, und Kerstin Burgdorf (DGVT/BV-Bundesgeschäftsstelle) werden Fragen von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen beantworten.
Folgende Themen schlagen wir bei diesem Treffen zur Diskussion vor:
- Deutscher Psychotherapeutentag, 16. und 17. Mai 2025 (u.a. Qualitätssicherung – wie weiter?)
- Anstellung einer Psychotherapeut*in in meiner Praxis:
- Wie kalkuliere ich die Vergütung?
- Was ist wichtig für ein gedeihliches Miteinander?
- Thema Schweigepflicht: Darf ich Einsicht in die Dokumentation (Patient*innenakten) meiner*meines Angestellten haben und er*sie ebenfalls in meine Patient*innenakten oder ist hier jeweils eine Schweigepflichtsentbindung von Seiten der Patient*innen erforderlich?
- Wenn eine Mitarbeiterin bspw. Montag „überstundenfrei“ nimmt (Freizeitausgleich) und dann krank wird, ist das dann „Pech gehabt“ oder kann sie (wie beim Urlaub) den Tag dann zu einem anderen Zeitpunkt frei nehmen?
- Wie häufig kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
- Rechtliches:
- Kann ich mit meinen Patient*innen auch via SMS-Kurznachrichten oder WhatsApp kommunizieren?
- Muss ich für meine Psychotherapiepraxis Rundfunkbeitrag zahlen?
- Bin ich durch die Mitgliedschaft im DGVT-Berufsverband automatisch rechtsschutzversichert?
- Hinweise der Gothaer Versicherung zum Thema der sog. „Nachhaftung“ - relevant für Berufe, in denen auch nach Aufgabe des Berufs bzw. nach der Praxisaufgabe (Ruhestand) möglicherweise noch Haftungsfragen aufkommen können, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst später entdeckt oder gemeldet werden (z.B. Behandlungsfehler-Vorwurf, Auskunftspflichten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten).
- Ich habe heute für einen Patienten eine Bescheinigung geschrieben, der zuletzt 2015 bei mir in Behandlung war; ich würde im Normalfall die gesamte Akte/Daten Ende 2025 löschen – muss ich durch diesen erneuten Kontakt nun alles bis 2035 aufheben, also erst 2035 löschen oder gilt die eigentliche Behandlung weiterhin als 2015 abgeschlossen?
- Weitere Themen und Fragen der Teilnehmer*innen
Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juli 2025 an ⇒ Anmeldung. Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer separaten Mail kurz vor dem Treffen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Andrea Benecke, Kathrin Macha und Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher*innen Rheinland-Pfalz / Hessen
DGVT und DGVT-BV
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