Kassenärztliche Vereinigung nimmt über Nichtabrechnung von Doppelstunden Einfluss auf verhaltenstherapeutische Methoden
26.02.2007In den letzten Quartalen hat die KV Brandenburg wiederholt die Abrechnung von Mehrfachstunden verweigert und nur als Einfachstunden vergütet. Begründet wurde dies damit, dass die Doppelstunde unter EBM-Gesichtspunkten als eine Sitzung zu qualifizieren und daher nur einmal am Behandlungstag abrechnungsfähig sei.
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