Nachvergütung 1994 – 1998 in Bremen und Niedersachsen 1
04.03.2007Mit Urteil vom 8.11.2006 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 3 KA 199/03) als Berufungsinstanz entschieden, dass die KV Niedersachsen (KVN) die einer ehemaligen Delegationspsychotherapeutin 1994 bis 1998 erteilten Honorarbescheide antragsgemäß - trotz mittlerweile eingetretener Bestandskraft - zurücknehmen und nach einem Punktwert für die genehmigungspflichtigen Leistungen von 10 Pfennig neu berechnen muss.
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