22. Juni 2026
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) deckelt erstmals auch die ambulante Psychotherapie. Zusammen mit der von den Krankenkassen beschlossenen Honorarkürzung um 4,5 Prozent wirkt diese Deckelung wie eine Budgetierung – mit unmittelbaren Folgen für die Versorgung. Wir bitten den Deutschen Bundestag, die Psychotherapie über § 87d Absatz 4 SGB V von der Budgetierung auszunehmen. Mit dieser Forderung stehen wir im breiten Konsens mit den psychotherapeutischen Berufsverbänden und der Bundespsychotherapeutenkammer.
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