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Mitglied werden

Sie möchten Mitglied werden in der DGVT e. V. und im DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e. V.?

Dann sind Sie hier richtig!


Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein und vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.
Auch bei der neuen Weiterbildung sind wir an der Seite der Psychotherapie-Studierenden und zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Übrigens sind Studierende und PiA bei der DGVT und DGVT-BV beitragsfrei dabei (und im ersten Jahr nach der Approbation mit reduziertem Beitrag)!

Informieren Sie sich in den folgenden Abschnitten gern über Ihre Vorteile als Mitglied in der DGVT und im DGVT-BV – für Ihren Beitritt finden Sie auch wichtige Rahmeninformationen sowie das Beitrittsformular.

Wir freuen uns auf Sie! 

Gesundheitspolitische Interessensvertretung

Mit eigenen gesundheits- und sozialpolitischen Initiativen, durch die Förderung von geeigneten Versorgungsmodellen sowie durch die Mitwirkung an Fachdiskussionen bringen wir uns in den gesellschaftlichen Diskurs um ein faires Gesundheits- und Sozialsystem ein.

Teilnahme an Mailinglisten

Mitglieder mit Interesse an fachlichem Austausch können sich auf folgenden Mailinglisten registrieren lassen:

  • Mailingliste Altern
  • Mailingliste Beratung
  • Mailingliste Diskussion
  • Mailingliste Frauen
  • Mailingliste Inklusion
  • Mailingliste Kinder und Jugendliche
  • Mailingliste Migration
  • Mailingliste Nachhaltigkeit
  • Mailingliste PiA-AG (nur für Teilnehmer*innen, die sich in der Ausbildung bei der DGVT befinden)
  • Mailingliste Psychosomatik

Preisnachlass bei Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • bei der DGVT-AusbildungsAkademie
  • auf DGVT-Fort- und Weiterbildungsangebote der DGVT
  • auf die Teilnahmegebühr beim DGVT-Kongress, bei der DGVT-Workshoptagung, der Sommerakademie, State-of-the-Art-Tagung und den Praxistagen

Kostenlose Publikationen und Preisnachlass auf Bücher

  • vier Ausgaben pro Jahr unserer Verbandszeitschrift „Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis“ (VPP)
  • Newsletter zu gesundheits- und berufspolitischen Themen
  • zwei Ausgaben pro Jahr „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“
  • Mitglieder erhalten einen Preisnachlass auf das Buch-Programm des DGVT-Verlags

Broschüren

  • Flyer Patienteninfo „Was ist Psychotherapie?“
  • Flyer Patienteninfo „Was ist Psychotherapie?“ für Kinder und Jugendliche

Sonderkonditionen

Berufspolitische Interessenvertretung

Der DGVT-Berufsverband vertritt die Interessen der Mitglieder in der Gesundheits- und Berufspolitik sowie im gesamten psychosozialen und psychotherapeutischen Feld. Wir setzen uns für unsere Mitglieder insbesondere gegenüber den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen) ein. Wir stehen für eine Berufspolitik, die sich an den Interessen und den Rechten von Patient*innen orientiert. Unsere Berufspolitik ist deshalb auch konsequente Umsetzung unserer gesundheits- und sozialpolitischen Haltungen.
 

Teilnahme an Mailinglisten

Unsere Mailinglisten sind der Kern unserer verbandsinternen Kommunikation. Die dadurch mögliche Vernetzung und der fachliche Austausch sind uns ein zentrales Anliegen.

  • Mailingliste Angestellte
  • Mailingliste Digitale Praxis
  • Mailingliste Kostenerstattung
  • Mailingliste Niedergelassene
  • Mailingliste Praxis-Kooperation
     

Interner Mitgliederbereich auf unserer Homepage

Der DGVT-Berufsverband stellt Mitgliedern ein breites Angebot an Praxishilfen zur Verfügung, um die vielfältigen organisatorischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen (Berufsrecht, Vertragspsychotherapeutenrecht, Haftung, Leitlinien, fachlich-inhaltliche Fragestellungen, Abrechnungsfragen). Im Mitgliederbereich finden Sie:

  • Mustervorlagen (u. a. Behandlungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag)
  • aktuelle Honorarwidersprüche
  • Infomaterial für Angestellte, Niedergelassene, Psychotherapie in der Kostenerstattung
  • "FAQs" (häufig gestellte Fragen unserer Mitglieder)
     

Kassenwatch – Hilfe in der Kostenerstattung
Hinweise und Ratschläge zur Kostenerstattung aus der Community und von Expert*innen

Mit der Plattform "Kassenwatch" und der Datenbank leisten wir einen Beitrag, problematische Umgangsweisen der Kassen mit Anträgen auf Kostenerstattung aufzudecken. Das Kassenwatch-Team, bestehend aus zwei Psychotherapeutinnen und einer Juristin, hat seit Beginn des Projekts über 200 Fälle bearbeitet, die auf der Plattform nachzulesen sind. Es entstehen laufend neue Formulare, Texte und Handlungsempfehlungen für die konkrete Arbeit in der Kostenerstattung. In einem regelmäßigen Newsletter berichtet das Kassenwatch-Team über wichtige Themen für die Kolleg*innen, die in der Kostenerstattung tätig sind.
 

Berufsbezogene Mitgliederberatung

  • berufliche Planung für PiA
  • Beratung zu Niederlassung, Praxiskauf und Jobsharing
  • Beratung zu Kostenerstattung und Sonderbedarf
  • Beratung zu Honorar- und Abrechnungsfragen
  • Beratung zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragen für Angestellte

   Sprechzeiten
    Mo.:                08.00 – 09.30 Uhr
    Mo. und Do.:   14.00 – 15.30 Uhr
    Di. und Mi.:     10.00 – 11.30 Uhr

    Telefon: 07071 94 34-13

    E-Mail: bv(at)dgvt-bv(dot)de
 

Seminare, Web-Seminare und Workshops

  • Basics der Abrechnung – leicht erklärt
  • Abrechnung nach dem Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
  • Approbation – was nun?
  • Wirtschaftliche Praxisführung
  • Psychotherapie in der Kostenerstattung
  • "DGVT-60min" (zu verschiedenen Themen, z.B. DiGAs, Themen für Niedergelassene, Themen für Angestellte)
     

Sonderkonditionen
Als Mitglied profitieren Sie auch von verschiedenen Sonderkonditionen:

  • Versicherungsschutz in verschiedenen Sparten durch einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung – kostenlose Beratung für Mitglieder
  • Praxisunterbrechungsversicherung "PUV" (Dr. Rinner & Partner)
  • Preisnachlass auf das "Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis"
  • Preisnachlass auf Videosprechstunden von "webPRAX“

Die Angebote stehen Ihnen nach Login in den Mitgliederbereich zur Verfügung.
 

Broschüren/Materialien

  • Ratgeber "Sonderbedarfszulassung"
  • Ratgeber "Psychotherapie in der Kostenerstattung"
  • Unterlagen und Musterverträge zum Kostenerstattungsverfahren
  • Beispielsverträge für die Praxisorganisation (Anstellungsvertrag, Praxiskaufvertrag, etc.)
  • Handlungsbedarf bzgl. der EU-DSGVO für Praxen
  • Q-Tipps zur Qualitätssicherung

Jetzt DGVT- und DGVT-BV-Mitglied werden

Hier finden Sie das Beitrittsformular – gültig für Neu-Mitglieder:

Online Beitrittsformular

Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft

Alternativ können Sie das Beitrittsformular auch hier als PDF-Dokument downloaden.

Beitragsordnung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:

 

DGVT e.V.

DGVT-BV e.V.

Gesamtbeitrag

Regelbeitrag      

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)

160 Euro

150 Euro

310 Euro

Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)

120 Euro
(bis 500.000 Euro Jahresumsatz)

250 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

500 Euro
(ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

95 Euro
(bis 500.000 € Jahresumsatz)

170 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz)

320 Euro
(ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)

215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag
(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)
     

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)

110 Euro

 100 Euro

210 Euro

Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ermäßigung gilt auch für Neuapprobierte nach den Übergangsregelungen in §§ 27 und 28  PThG 2020.)

110 Euro

100 Euro

210 Euro

Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung

50 Euro

45 Euro

95 Euro

Aktive Mitglieder
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; vom Vorstand benannte Delegierte für besondere Vereinsaufgaben, Mitglieder des Ethikbeirats, gewählte Landessprecher*innen)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Beitragsfreiheit      
Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hochschule Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen.)
- - -
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. PiA an einem DGVT-Ausbildungszentrum benötigen keinen Nachweis.)
- - -
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.      

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)
DGVT e. V. 160 Euro
DGVT-BV 150 Euro
Gesamt 310 Euro
Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V. 120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)
DGVT-BV 95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)
Gesamt 215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V. 110 Euro
DGVT-BV 100 Euro
Gesamt 210 Euro
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ermäßigung gilt auch für Neuapprobierte nach den Übergangsregelungen in §§ 27 und 28  PThG 2020.)
DGVT e. V. 110 Euro
DGVT-BV 100 Euro
Gesamt 210 Euro
Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 35 Euro
Gesamt 85 Euro
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 45 Euro
Gesamt 95 Euro
Aktive Mitglieder
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben, die Mitglieder des Ethikbeirats, die gewählten Landessprecher*innen)
DGVT e. V. 50 Euro
DGVT-BV 35 Euro
Gesamt 85 Euro

Beitragsfreiheit

Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hochschule Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. PiA an einem DGVT-Ausbildungszentrum benötigen keinen Nachweis.)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.

 

neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.

DownloadSatzung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie

Neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.

DownloadSatzung des DGVT-Berufsverbands Psychosoziale Berufe

verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 11.06.2021.

DownloadGeschäftsordnung der DGVT e. V.

Ethische Rahmenrichtlinien der DGVT und deren Kommentare

Präambel

Die ethischen Rahmenrichtlinien der DGVT bilden Leitlinien für alle Mitglieder und gelten in allen Arbeitsbereichen. Dazu gehören z. B. Bereiche der Forschung, Therapie, Beratung, Ausbildung, Erziehung, Personalführung, Verwaltung. Die ethischen Rahmenrichtlinien bieten keine Handlungsanweisung.

Haltung Beziehung Klarheit / Transparenz
Qualitätssicherung Dialog der Lebenswelten und Kulturen
Gesellschaftspolitische Verantwortung

Dies sind zentrale Aspekte des sozialen Handelns. Sie stehen miteinander in Wechselwirkung. Im Laufe eines Prozesses und in unterschiedlichen Kontexten tritt manchmal der eine und manchmal der andere Aspekt in den Vordergrund. Die Reihenfolge der Darstellung ist nicht Ausdruck ihrer Bedeutung. Diese Schwerpunkte entsprechen westeuropäischer Kultur und Denkweise.

Ethische Rahmenrichtlinien unterstützen die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Dies ist ein Prozess ständiger Rückbesinnung und Bewertung, aus dem sich immer neu Perspektiven entwickeln. Dieser Prozess ist systemimmanent begrenzt und muss geöffnet werden durch den ständigen Dialog mit Menschen anderer Lebenswelten und Kulturen.

Haltung

Haltung findet ihren Ausdruck im Verhalten von Menschen in konkreten Situationen. Haltung kann gefestigt sein, unsicher, ambivalent ... Alle im psychosozialen Bereich tätigen Menschen erhalten sich Offenheit in der Auseinandersetzung und Begegnung mit sich selbst und der Umwelt. Sie sind sich dabei der Grenzen der Wahrnehmung und ihres Verstehens bewusst und bemühen sich, um einen Prozess zunehmenden Verstehens und wachsender Fähigkeit zur Einnahme anderer Perspektiven.

Kommentar:

Haltung beinhaltet zwei Aspekte: Qualität (was macht Haltung aus) und Prozess (wie entsteht sie und entwickelt sich weiter). Zur Qualität der Haltung gehören:

  • das Bewusstsein der eigenen Normen und Werte und das Wissen um die Gefahr, diese dem Gegenüber aufzudrängen (z. B. in der Arbeit mit rechtsradikalen Jugendlichen, in Schwangerschaftskonfliktberatungen, in der Sexualtherapie, in der Arbeit mit Angehörigen anderer Kulturen)
  • das Wissen, dass die eigenen Normen und Werte immer von der geschlechtsspezifischen Sichtweise geprägt sind (nicht nur in der Arbeit mit Frauen und Mädchen, sondern z. B. auch in der Arbeit mit Familien, in der Forschung, in Schulen und Kindergärten, weil die geschlechtsspezifischen Fragen dort noch eher unbewusst wirksam sind)
  • das Wahrnehmen und Zulassen eigener Tabus (z. B. eigene Gewaltphantasien, Widerwille oder Faszination für Perversionen)
  • die gegenseitige Akzeptanz: den anderen Menschen wahrzunehmen in seiner Ganzheit und Eigenart
  • die Achtung vor dem Leben und der Lebensweise des anderen (z. B. Menschen zu akzeptieren, die sich dem zur Zeit gängigen Leistungsideal oder Anforderungen von Kliniken in bezug auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht unterwerfen)
  • die Achtsamkeit und Verantwortlichkeit für die eigenen Grenzen
  • das kritische Hinterfragen der eingesetzten Methoden
  • die Reflexion von Parteinahme. Professionelles Handeln erfordert, dass Parteilichkeit dort, wo sie ergriffen wird, deutlich zum Ausdruck kommt. Parteinahme kann eine Notwendigkeit sein und hat dann die Funktion, ein eingetretenes Ungleichgewicht z. B. in einer Beziehung, in einem System zu verdeutlichen. Mit Parteilichkeit findet eine Festlegung und gleichzeitige Einschränkung statt. Parteinahme für eine Seite kann zu einer Schuldzuweisung führen. Es ist die Fähigkeit der Parteilichkeit ohne Schuldzuweisung zu entwickeln. Wegen dieser Konsequenzen, der Einschränkung und der Schuldzuweisung fordert jede Parteinahme rechtzeitig eine sorgfältige Reflexion.
  • die Reflexion der Parteinahme für Ideologien und Werthaltungen: Die unreflektierte Parteinahme für politische, religiöse, wissenschaftliche, ethnische etc. Ideologien birgt die Gefahr der Missachtung der Menschenrechte und der Menschenwürde.

Zum Prozess:

Jeder Mensch hat eine Haltung, sei sie gefestigt oder unsicher oder ambivalent. Die Entwicklung von Haltung ist ein sozialer Lernprozess; Modelleinflüsse spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Weiterentwicklung von Haltung findet statt durch die ernsthafte Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen, im kollegialen Austausch und der angeleiteten Supervision. Wertewandel und Haltungswandel finden auch statt vor dem Hintergrund bestehender und sich ändernder gesellschaftlicher Verhältnisse, zunehmender Information durch wissenschaftliche Erkenntnisse. Ein aktuell zu beobachtender Veränderungsprozess ist die Individualisierung und Pluralisierung von Lebensformen und Lebensstilen. Ein anderes Beispiel ist der Einsatz aversiver Verfahren in der Psychotherapie oder der Einsatz der Elektrokrampftherapie in der Psychiatrie, die im Laufe ihrer Geschichte wechselnd positiv und negativ bewertet wurden.

Beziehung

Die Beziehung im psychosozialen Handeln ist eine Wechselbeziehung, in der die besondere Verantwortung der AnbieterInnen darin liegt, dass Elemente wie "Rolle, Auftrag, Gestaltung" ständig reflektiert werden sollten.

Kommentar:

  • In einer Psychotherapie besteht grundsätzlich ein strukturelles Machtgefälle zwischen TherapeutIn/BeraterIn als ExpertInnen und den Hilfesuchenden, mit dem die TherapeutInnen/ BeraterInnen verantwortlich umgehen müssen. Das bedeutet, dass der therapeutische Prozess unter diesem Aspekt bewusst gestaltet werden muss. Eine Ausnützung dieses Machtgefälles zum privaten Vorteil der TherapeutInnen/ BeraterInnen ist nicht gestattet (Dienstleistungen, Vorteilsnahmen ...). Sexuelle Beziehungen zwischen TherapeutInnen/ BeraterInnen und KlientInnen sind immer ein solcher Machtmissbrauch.
  • AnbieterInnen nehmen unterschiedliche Rollen ein, z. B. als PartnerInnen beim Aushandeln des Vertrages, als HelferInnen oder BegleiterInnen bei Krisen.
  • Im Prozess der Therapie oder Beratung gibt es Phasen unterschiedlicher Nähe, Sympathie, Vorfreude, Ablehnung oder Langeweile. Die Beziehung sollte daher auf jeden Fall reflektiert und der Supervision zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Abhängigkeiten oder Abhängigkeitsgefühle auf beiden Seiten.
  • Beziehungsprägende Dimensionen, wie die Geschlechtsrolle, die Kultur prägen die Beziehung wesentlich mit und müssen daher reflektiert werden.
  • Die Kultur als eine beziehungsprägende Dimension in der psychosozialen Arbeit muss bewusst gemacht werden.
  • Schon zu Beginn der Beziehung sollte der "Auftrag" geklärt und im Verlauf des Prozesses immer wieder überprüft werden. Danach richtet sich die Dauer der Therapie. Es sollte jeweils klar werden, ob es sich um Supervision, Therapie, Beratung oder Ausbildungsarbeit handelt.
  • Interesse, Routine und Engagement sind immer Bestandteil der Beziehung. Ihre jeweilige Ausprägung sollten sowohl in positiver als auch negativer Richtung hinterfragt werden, z. B. Helfersyndrom
  • Die "Gestaltung" der Beziehung ist kontextabhängig. Die Arbeit mit Kindern z. B. erfordert andere Gestaltung als die mit Erwachsenen, die Arbeit im institutionellen Rahmen einer geschlossenen Einrichtung, Psychiatrie oder Haftanstalt erfordert eine andere Gestaltung als in der freien Praxis.
  • Die stetige Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Klientin/des Klienten während des Beratungs- und Therapieprozesses gewährleistet Freiwilligkeit und Einverständnis.
  • Es gibt Rahmenbedingungen, unter denen das Einverständnis der Klientin/des Klienten häufig fehlt, z. B. geschlossene Unterbringung, Haft, Forensik u. a. Hier ist besonders zu klären, in wessen Auftrag und mit welchem Ziel psychosoziale Tätigkeit erfolgt. Mitwirkungsbereitschaft und Einverständnis sind auch unter diesen Rahmenbedingungen anzustreben.

Klarheit/Transparenz

Jeder professionelle Kontakt, ob einmalig oder fortlaufend, wird von Beginn an klar und transparent gestaltet.

Kommentar:

Es wird jede Art von professionellem Kontakt erfasst; die Dauer der Beziehung spielt keine Rolle. Je nach Situation sollte die größtmögliche Klarheit hergestellt werden, z. B. über den Auftraggeber, über Inhalt und Dauer des Angebots, über die Kosten und die Möglichkeiten der Finanzierung, über Erfolgs- und Abbruchkriterien sowie über gesellschaftliche, institutionelle oder persönliche Interessen, die die Zusammenarbeit beeinflussen. Die Anbieterin, der Anbieter, hat eine Informations- und Aufklärungspflicht über die Arbeit gegenüber Kundinnen und Kunden.

Wenn im Rahmen von Therapie oder Beratung Vereinbarungen getroffen werden, z. B. über Termineinhaltung, Hausaufgaben, so ist immer auch zu klären, ob diese Art der Vereinbarung für beide Seiten dieselbe Bedeutung hat, damit nicht unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden.

Qualitätssicherung

Jede Anbieterin, jeder Anbieter psychosozialer Leistung trägt die Verantwortung für die Qualität der Arbeit.

Kommentare:

Diese Richtlinie wendet sich an TherapeutInnen, BeraterInnen, AusbilderInnen, aber auch an Institutionen, die psychosoziale Leistungen anbieten. Dabei kommt zum Ausdruck, dass auch eine Institution als Anbieterin Verantwortung für das gesamte System hat, dass z. B. in einer Gemeinschaftspraxis oder in einer Abteilung einer Klinik alle Beteiligten Verantwortung für das Gesamtangebot haben.

Es geht darum, schon zu Beginn eine fachgerechte Qualifikation nachzuweisen, aber diese auch kontinuierlich weiterzuentwickeln, sich fortzubilden, sich zu überprüfen und gegebenenfalls überprüfen zu lassen. Unter diesem Aspekt ist es sinnvoll, die ganze Vielfalt der Fortbildungsmöglichkeiten zu nutzen, wie Studium aktueller Fachliteratur, Tagungen, kollegialer und interdisziplinärer Austausch. Es ist wünschenswert, dass Ausbildungen und Zusatzausbildungen für die jeweiligen Tätigkeitsfelder und Bereiche von Institutionen anerkannt sind, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind (z. B. Staat, Kammern, Hochschulen ...).

Eine kontinuierliche Supervision der therapeutischen Arbeit (einzeln, oder in der Gruppe) ist die notwendige Voraussetzung qualitativ hochwertiger Arbeit, weil erst auf diese Weise die Bedeutung persönlicher Anteile in der therapeutischen Beziehung und sog. "blinde Flecken" in ihrer Wirkung für den Therapieprozess reflektiert und konstruktiv bearbeitet werden können.
Für Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Beratung u. ä. sind vergleichbare Reflektionsprozesse (Supervision, Coaching, Organisationsberatung o. ä.) angezeigt.

Die Qualität der Arbeit beinhaltet sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenz. Im Rahmen psychotherapeutischer Tätigkeit ist dafür Sorge zu tragen, dass eine gegebenenfalls vorliegende organische Beteiligung an der zu behandelnden Störung ärztlich abgeklärt wird und erforderlichenfalls eine begleitende ärztliche Behandlung stattfindet. Ebenso ist es erforderlich, der jeweiligen Problemlage entsprechend, die Fachkompetenz anderer Berufsgruppen, wie z. B. Juristen, Lehrer und Lehrerinnen ... mit einzubeziehen.

Es ist notwendig, Standards zu entwickeln, an denen man die Qualität der Arbeit messen kann. Zu diesen Standards sollten folgende Aspekte gehören:

  • Zufriedenheit der KundInnen
  • Wirtschaftlichkeit
    • Angemessene Honorarforderungen, d. h. weder übertrieben hoch noch Dumpingpreise
    • Verantwortbare Anzahl an Therapiestunden pro Tag
  • Regelmäßige Überprüfung vereinbarter Ziele und der Grad ihrer Verwirklichung

Der Anbieter, die Anbieterin ist verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Dazu gehört der achtsame Umgang mit personenbezogenen Daten in Dokumentationen und im Austausch mit Dritten.
Psychosoziale Tätigkeit ist eine Dienstleistung. KlientInnen haben - mit einigen Ausnahmen - die freie Entscheidung, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Dialog der Lebenswelten und Kulturen

Ethische Normen und Werte wachsen aus dem Zusammenleben von Menschen und werden in einem Aushandlungsprozess ständig geprüft. Dieser Aushandlungsprozess ist von Machtverhältnissen und Interessen geprägt. In verschiedenen Lebenswelten gibt es verschiedene ethische Systeme. Bei Konflikten zwischen diesen Systemen ist ein Dialog herzustellen. Psychosoziales Handeln hat die Aufgabe, im psychosozialen Versorgungssystem Raum für diesen Prozess zu bieten.

Kommentar:

Ethik ist zu verstehen als die Übereinkunft von Menschen über Normen, Werte und Regeln in den verschiedenen Systemen, in denen Menschen zusammen leben. Solche Systeme können kleinräumig sein, wie z. B. Familie, Verein, Arbeitswelt, oder großräumig wie Staaten, Religionsgemeinschaften. Es besteht die Gefahr, dass das in einem der Systeme "Gewohnte" als selbstverständlich, allgemeingültig und unveränderbar, als gültig auch für andere, angesehen wird. Die Begegnung mit ethischen Normen und Werten anderer Kulturen und andere Lebenswelten kann zu einer Verunsicherung führen, die ihrerseits wieder zu Lähmung, Abwehr, Aggression oder zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den eigenen ethischen Grundannahmen führen kann.
Normen und Werte sind mitgeprägt durch Interessen, z. B. geschlechtsspezifische Interessen. Sie verändern sich, wenn die Interessenlage sich verändert (z. B. Asylrecht). Neugier und die Bereitschaft, andere soziale und regionale Lebenswelten und Kulturen kennenzulernen und zu verstehen, sind wichtig. Das psychosoziale Versorgungssystem muss Raum für den Dialog zwischen verschiedenen Lebenswelten bieten. Weder über Finanzierungsbeiträge noch über inhaltliche Angebotsbegrenzungen dürfen bestimmte Gruppen von der psychosozialen Versorgung ausgeschlossen werden. Im Prinzip muss es eine differenzierte psychosoziale Versorgung für alle geben.

Wenn es einen Konflikt gibt zwischen gesellschaftlicher Erfolgserwartung (z. B. Gesundheit = Arbeitsfähigkeit) und individueller Erfolgsdefinition (z. B. Gesundheit = Ruhe und Entlastung), soll dieser Konflikt offengelegt werden und ein Dialog über die verschiedenen Ziele begonnen werden. Wenn in diesem Passus von Dialog die Rede ist, ist damit ein Prozess des Öffnens und des Austausches gemein, der nicht auf Sprache beschränkt ist.

Gesellschaftspolitische Verantwortung

Ethische Fragen haben eine gesellschaftspolitische Dimension, der sich niemand entziehen kann. Jede, jeder einzelne übernimmt durch ihr, sein Verhalten Verantwortung.

Kommentar:

Zu den rechtlichen, und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat jede, jeder in seinem Kontext eine Meinung, z. B. in Bezug auf fachliche Standards, finanzielle Ausstattung, Zulassungsvoraussetzungen, Versorgungsquote, Bedarfsplanungen … Jedes Handeln oder Nichthandeln hat seine Konsequenzen in Bezug auf diese Rahmenbedingungen.

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 30. März 2001 in Berlin.