17. Juli 2026
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) stellt in akuten großen Krisen und Katastrophenfällen ein zentrales Element des Bevölkerungsschutzes dar. Durch die PSNV werden Betroffene psychosozial und psychotherapeutisch versorgt. Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Die AG „Psychosoziale Notfallversorgung“ des DGVT/BV-Länderrates hat Handreichungen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erarbeitet – zeitlich aufgeschlüsselt jeweils für die ersten Stunden und die ersten Sitzungen nach einem Großschadensereignis.