DGVT und DGVT-BV lehnen Krankenkassen-Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten ab und fordern elektronische Überweisungen auch durch Psychotherapeut*innen
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen.
Die DGVT und der DGVT-Berufsverband (DGVT-BV) unterstützen das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter auszubauen. Insbesondere begrüßen wir die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur. Instrumente, die die Versorgung von Patient*innen verbessern, Bürokratie abbauen, die elektronische Patientenakte und weitere digitale Anwendungen sinnvoll ausgestalten, werden von uns befürwortet.
Kritisch sehen wir jedoch Regelungen, die den Zugriff und die Auswertung sensibler Gesundheitsdaten durch Krankenkassen ausweiten. Insbesondere psychotherapeutische Behandlungen sind auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und Therapeut*innen angewiesen. Dieses Vertrauensverhältnis darf durch die Nutzung von Gesundheitsdaten für versorgungssteuernde oder leistungsbezogene Interventionen der Krankenkassen nicht beeinträchtigt werden. Die fachliche Bewertung individueller Gesundheitsrisiken sowie die Ableitung von Behandlungs- und Versorgungsempfehlungen müssen Aufgabe der behandelnden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen bleiben.
Damit die Einführung eines Primärversorgungssystems zur effizienteren Steuerung und Koordination der Versorgungsprozesse auch eine echte Verbesserung für Menschen mit psychischen Erkrankungen darstellt, schließen sich DGVT und DGVT-BV der Forderung der BPtK an, dass auch Psychotherapeut*innen elektronische Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen erhalten („Digitalisierung muss der Patientenversorgung dienen. Kein Eingriff in das psychotherapeutische Vertrauensverhältnis. Chancen sinnvoll nutzen“, BPtK vom 19.05.2026).
Bezüglich der neu einzuführenden digitalen Ersteinschätzung zur Feststellung des Versorgungsbedarfs geben DGVT und DGVT-BV zu bedenken, dass ein digitales Tool eine persönliche Einschätzung nicht ersetzen kann. Es ist schwer vorstellbar, dass komplexe Anliegen von Patient*innen nicht nur nach Dringlichkeit sortiert werden, sondern auch direkt in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können. Die digitale Ersteinschätzung kann die genaue Kenntnis der Krankengeschichte und das persönliche Vertrauensverhältnis nicht ersetzen. Durch die Psychotherapeutische Sprechstunde ist bereits ein probates und erfolgreiches Steuerungsinstrument für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen geschaffen worden.
Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens umfassend ausbauen und modernisieren. Vorgesehen sind unter anderem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telematikinfrastruktur und der Interoperabilität digitaler Anwendungen, neue Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten sowie die Einführung elektronischer Überweisungen, digitaler Terminvermittlung und einer standardisierten digitalen Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs. Darüber hinaus setzt das Gesetz wesentliche Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) in deutsches Recht um.
Zum Gesetzentwurf: Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit