112. Ärztetag in Mainz vom 19.5. – 22.5.2009
Ulla Schmidt hatte abgesagt und dies im Wahljahr, in dem gerade die Mediziner mit ihrer Plakataktion gegen ihre Partei Furore machen, und sie ansonsten keine Auseinandersetzungen scheut. Sie vertrat die Bundesrepublik Deutschland beim G7-Treffen in Genf, Thema „Schweinegrippe“. Stattdessen kam Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium und machte in seiner Eröffnungsrede deutlich, dass die Sicherstellung Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung sei, weder Staat noch Krankenkassen könnten dies übernehmen. Kollektivverträge und Selektivverträge als deren Ergänzung müssten in einem „ausbalancierten Verhältnis“ stehen, sagte Schröder mit Blick auf die KBV-Vertreterversammlung vom Vortag, bei der der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Abschaffung der Selektivverträge gefordert hatte. Die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) seien – so Schröder - eine Ergänzung zu der ambulanten Versorgung neben Haus- und Fachärzten unter Einbeziehung der Krankenhäuser.
Auch auf die Honorarreform 2009 ging Schröder in seiner Rede ein. Viele Vorschläge zu dieser Reform seien von Ärzten gekommen, wie z. B. feste Preise und die Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen. Man müsse Geduld haben, Fehler könne man korrigieren und die Anpassung der Honorare im Osten auf Westniveau 20 Jahre nach der Deutschen Einheit war notwendig.
Jörg-Dietrich Hoppe, Bundesärztekammerpräsident, beklagte eine Mangelversorgung im Gesundheitswesen. Er forderte die Einsetzung eines Gesundheitsrates unter Beteiligung von Medizinern, Ethikern, Juristen, Theologen und Patientenvertretern, der Empfehlungen zur Verteilung der begrenzten Mittel ausarbeitet. Er bekräftigte seine Forderung nach der Rangfolge von Krankheiten und deren Behandlung. Grund ist für ihn die bestehende finanzielle Austrocknung des deutschen Gesundheitssystems. „Man dreht uns den Hahn zu und macht uns für die Trockenheit verantwortlich“, schilderte er die Lage. Seine Idee der Priorisierung, die bereits im Vorfeld des Ärztetages kursierte, erläuterte er auf dem Ärztetag wie folgt:
„…. Aber was versteht man nun genau unter Priorisierung und was würde sie für das Gesundheitswesen in Deutschland bedeuten? Im Prinzip bedeutet Priorisierung, dass ärztliches Handeln in Diagnostik und Therapie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Leistungsmöglichkeiten eine Auswahl trifft, welche Therapiemöglichkeiten für welche Patienten in Zukunft zur Verfügung stehen und worauf unter Umständen verzichtet werden muss. Unter Priorisierung versteht man die ausdrückliche Feststellung einer Vorrangigkeit bestimmter Indikationen, Patientengruppen oder Verfahren vor anderen. Dabei entsteht eine mehrstufige Rangreihe, in der nicht nur Methoden, sondern auch Krankheitsfälle, Kranken- und Krankheitsgruppen, Versorgungsziele und vor allem Indikationen in einer Rangfolge angeordnet werden. Am Ende dieser Rangreihe finden sich dann solche Verfahren wieder, die keine messbar nachweisbare Wirkung mehr haben. Die Rangfolge kann innerhalb eines bestimmten Versorgungsbereichs, etwa im Hinblick auf die Versorgung von Herzerkrankungen, erfolgen. Diese Form wird als vertikale Priorisierung bezeichnet. Werden verschiedene Krankheitsgruppen oder Versorgungsziele in einen Kontext gestellt, so spricht man von horizontaler Priorisierung. Diese differenzierte Betrachtung, meine Damen und Herren, muss man kennen, wenn man über Priorisierung spricht. Sonst redet man nicht von Priorisierung, sondern betreibt Polemisierung….“
Mit diesen Forderungen geriet er ins Kreuzfeuer der Kritik von Gesundheitsministerin Schmidt, Arbeitgebern, Gewerkschaften und mehreren Ärzte- und Klinikverbänden. Ministerin Schmidt sprach von menschenverachtenden Forderungen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. Mai äußerte sich Schmidt bereits zu dem Vorschlag von Hoppe, angesichts der Finanzprobleme die Krankheiten und deren Behandlung nach Dringlichkeit zu klassifizieren. „Es wird keinen Prioritätenkatalog für Krankheitsbehandlungen geben. Bei uns hat jeder einen Anspruch darauf, behandelt zu werden. Was wir brauchen, ist eine Bewertung vor allem neuer Diagnose- und Therapieverfahren hinsichtlich Kosten und Nutzen. Da kann es zum Ausschluss von Leistungen kommen, wenn sie nichts nutzen. Aber es wird nicht zu einer Priorisierung von Leistungen nach dem Motto kommen: Herz- und Krebskranke zuerst, die neue Hüfte kann noch ein Jahr warten.“
Der Verein demokratischer Ärzte und Ärztinnen (vdää) äußerte sich ebenfalls bereits im Vorfeld des Ärztetages zu den Vorschlägen von Hoppe in einer Presseerklärung: „Anstatt in einem reichen Land wie diesem offen für Rationierung und eine zusätzliche Belastung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten einzutreten, stünde es der Ärzteschaft gut an, ihre intime Kenntnis des Gesundheitswesens zu nutzen, um Über-, Unter- und Fehlversorgung zu bekämpfen, um eine gute Versorgung für alle gesetzlichen Versicherten zu ermögliche.“
Frieder Hessenauer, Präsident der rheinland-pfälzischen Ärztekammer, erläuterte in einem Interview am 23. Mai gegenüber der Mainzer Allgemeinen Zeitung das Thema Priorisierung:
„… Wir Ärzte müssen frühzeitig warnen, und zwar so deutlich, dass man uns zuhört. Die Mittel im Gesundheitswesen sind endlich. Deshalb muss die Gesellschaft entscheiden, welche Leistungen im Gesundheitswesen von der Solidargemeinschaft noch bezahlt werden, und welche nicht. Darüber muss es eine breite Diskussion geben mit Patientenvertretern, Juristen, Theologen, Ethikern, Ökonomen, und schließlich eine demokratisch legitimierte Entscheidung…Es darf und wird niemals so sein, dass jemand nicht oder spät behandelt wird, wenn seine Gesundheit akut bedroht ist oder wenn massive Folgeschäden drohen. Dafür muss und wird immer genügend Geld da sein. Andererseits gibt es Behandlungen, über deren Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit man streiten kann… Dann gibt es noch eine Operationsmethode mit besonders kleinen Schnitten, so dass man die Narbe nicht sieht, wenn sich der operierte Mann in Mallorca am Strand ohne Badehose sonnt. Das macht die Operation aber noch ein bisschen teurer, und ich finde, die Gesellschaft muss diskutieren, ob die Solidargemeinschaft so etwas bezahlen soll…“
Als Gastredner sprach der Kölner Medizinrechtler Professor Christian Katzenmeier zum Thema Patientenrechte beim Ärztetag. Er beschäftigte sich mit der Frage, ob ÄrztInnen mit Blick auf den Kostenanstieg im Gesundheitswesen bei knapper werdenden finanziellen Ressourcen die hohen Standards medizinischer Versorgung halten können. Zu bedenken sei dabei auch, ob die vielen Maßnahmen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen zur Begrenzung des Heilauftrages führen. „Strategien der Mittelbeschränkung dürfen Ärzte nicht dazu zwingen, gesundheitsökonomische Entscheidungen am Krankenbett für oder gegen den einzelnen Patienten zu treffen“, so Katzenmeier. Er warf die Frage auf, inwieweit es ein Spannungsverhältnis zwischen dem Haftungs- und dem Sozialversicherungsrecht gibt. Die Untergrenze für den Handlungsspielraum des Arztes ergebe sich aus der Forderung nach der „erforderlichen Sorgfalt“, die Handlungsobergrenze werde mit der Maßgabe einer „ausreichenden Versorgung“ bestimmt. „Wenn sich das Haftungsrecht weiter am medizinisch Machbaren orientiert und damit tendenziell das Optimale fordert, während nach Sozialversicherungsrecht Leistungen nicht erbracht werden dürfen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dann droht die Gefahr des Auseinanderdriftens beider Teilrechtsgebiete“, warnte Katzenmeier. Er forderte zum Abschluss eine gesellschaftliche Diskussion über Fragen der Priorisierung und Rationierung.
Geld fehlt, die Gesundheitsversorgung steht vor dem Kollaps – so der Tenor beim Ärztetag in Mainz. Die Gesellschaft müsse entscheiden, was die Solidargemeinschaft zahlen soll.
Die Freiberuflichkeit sei kein Selbstzweck, sondern ein „Privileg der Patienten“, das verteidigt werden müsse, betonte der Ärztetag. Wer unabhängig von Weisungen arbeite, könne auch nicht von der Politik instrumentalisiert werden.
Die Delegierten des Ärztetages sprachen sich für eine Verbesserung der Versorgung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung aus. Sie fordern, dass Medizinische Zentren für erwachsene Behinderte aufgebaut werden und eine bessere Finanzierung der Behandlung von Menschen mit Behinderungen.
Von einem speziellen Patientengesetz hielt die Mehrheit des Ärztetages nichts. Individuelle Patientenrechte seien im Behandlungsvertrag ausreichend gesichert, hieß es in einer verabschiedeten Entschließung.
Einen Rückzieher gab es bei der Forderung der Ärzteschaft nach direkter Abrechnung mit den gesetzlich versicherten PatientInnen. Es sei in intensiven Diskussion deutlich geworden, dass vor allem ärmeren Menschen nicht zugemutet werden könne, bei der Bezahlung ihrer ärztlichen Leistungen in Vorkasse zu treten, so Hoppe.
Das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte in der derzeit geplanten Form wurde erneut abgelehnt. Die Ärzte sprachen sich für eine sorgfältige Erprobung aus. In dem von der Mehrheit der Ärzteschaft verabschiedeten Beschluss heißt es „Der 112. Ärztetag fordert die ernsthafte und ergebnisoffene Testung der eGK und der Telematikstruktur im Rahmen eines 1000.000er Feldtests, der nicht Bestandteil des Online-Rollouts sein darf …“.
Die Einführung eines Bachelor-Studiengangs in der Medizin hat der 112. Deutsche Ärztetag entschieden abgelehnt, teilte die Bundesärztekammer am 22.5.2009 mit. „Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss ‚Staatsexamen’ muss erhalten bleiben, da der Bachelor in der Medizin keinen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt“, bekräftigten die Delegierten.
Waltraud Deubert