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Antworten der Parteien

12. Finanzierung ambulanter Weiterbildung / Vergütung der künftigen approbierten Psychotherapeut*innen

Unterstützen Sie die Forderung, dass die künftigen approbierten Psychotherapeut*innen während der Weiterbildungsphase tariflich vergütet werden müssen, mindestens auf dem Niveau EG 13 TVöD?

Bei der zwölften Frage geht es um eine Forderung der PiA-AG.

 

  

Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung ist nach wie vor unzureichend. Wir GRÜNE wollen eine Zusatzfinanzierung zum Beispiel durch eine sozialgesetzliche Förderung. Andernfalls müssen weiterhin erhebliche finanzielle Kosten für Weiterbildungsleistungen durch die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) getragen werden.

 

Ja. Wir fordern, die künftigen approbierten Psychotherapeut*innen auch in der Weiterbildung als solche zu bezahlen und sich dabei an bestehende Tarifvereinbarungen für vergleichbar qualifizierte Akademiker*innen in der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Ärzt*innen in Weiterbildung) zu orientieren.

 

Informationen und weiterführende Links: