13. Videosprechstunde, DiGAs und Datenschutz
Wir GRÜNE stehen neuen Behandlungsmöglichkeiten durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv gegenüber. Sie können die Versorgung vor, nach, aber auch während der psychotherapeutischen Behandlung sinnvoll ergänzen. Ebenso wie andere Therapiemethoden müssen auch digitale Behandlungsangebote höchstmöglichen Qualitätsanforderungen genügen. Es muss sichergestellt sein, dass die sozialrechtlichen Datenschutzbestimmungen überall gleichermaßen durchgesetzt werden. Bei den DiGAs ist bei der Prüfung durch das BfArM ein hohes Augenmerk darauf zu legen, dass durch die Hersteller der Apps ausreichende technische Vorkehrungen zum Schutz der besonders sensiblen Gesundheitsdaten getroffen werden.
Der Datenschutz muss bei allen digitalen Anwendungen selbstverständlicher Bestandteil des Konzepts sein. Leider müssen wir feststellen, dass das weder bei der Bundesregierung noch bei Krankenkassen oder IT-Industrie überall der Fall ist. Die DSGVO schreibt für Gesundheitsdaten besonders hohe Anforderungen zum Datenschutz und zur Selbstbestimmung vor, die bislang in Deutschland noch lange nicht überall eingehalten werden. Gerade bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit Bezug auf psychische Gesundheit sehen wir die Gefahr, dass sie als Billigtherapie betrachtet werden. Bei allen Potentialen von DiGA dürfen sie keinesfalls den Anspruch auf einen flächendeckenden Zugang zu klassischer Psychotherapie ersetzen und die Krankenkassen dürfen hier auch nicht zu Paralleldienstleistern werden. Wir kritisieren scharf, dass die Nutzenbewertung von DiGA weit hinter dem sonst üblichen Standard zurückbleibt. Hier spielen Industrieinteressen offensichtlich eine größere Rolle als die Bedarfe der Patient*innen.
Informationen und weiterführende Links:
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