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Rückblick

14. Workshoptagung DGVT 2003 - Bericht über die Podiumsdiskussion

14. April 2003

"Lebenslanges Lernen - PsychotherapeutInnen zwischen Berufskunst und Fortbildungsrichtlinien"

 

Berufskunnst. Was ist Berufskunnst? Mit dieser Frage leitete die Moderatorin Ulrike Maus die Podiumsdiskussion ein. Und sie gab sich und ihre therapeutische Arbeit vor Augen selbst eine erste Antwort: Von Berufskunnst in der psychotherapeutischen Arbeit kann dann gesprochen werden, wenn es gelingt, durch diese Arbeit mit den KlientInnen hilfreiche und (selbst)heilende Prozesse in Gang zu setzen. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wiederum ist auf dieses Ziel ausgerichtet: Fort- und Weiterbildungen unterstützen PsychotherapeutInnen in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung, in ihrem professionellen Handeln und sind damit letztlich ausgerichtet auf die Verbesserung der psychosozialen Versorgung. Doch damit ist die Funktion von Fort- und Weiterbildung noch nicht hinreichend beschrieben. In dem Maße, in dem Erwerbsarbeit und berufliches Handeln  bedeutender Bestandteil des Lebens sind, kann so Ulrike Maus die Berufskunst als Teil der Lebenskunst, der Gestaltung des individuellen Lebenskunstwerkes, verstanden werden. Mithin dient Fort- und Weiterbildung  nicht nur, aber auch im psychotherapeutischen Bereich auch dazu, die LebenskünstlerInnen bei der Gestaltung ihres Lebenskunstwerkes nach ihren Vorstellungen und Wünschen zu unterstützen.

Und vor dem Hintergrund dieser einleitenden Überlegungen formulierte Ulrike Maus vier Fragestellungen mit Blick auf das lebenslange Lernen von PsychotherapeutInnen:

1. Welche besonderen Bedingungen begründen die Forderung nach kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung im Handlungsfeld psychosoziale Arbeit und Psychotherapie?

2. Lassen sich inhaltliche Schwerpunkte für die Fort- und Weiterbildung hieraus ableiten? Und wenn ja: Welche?

3. Sollten die Formen der Fort- und Weiterbildung festgelegt werden? Und wenn ja: Welche?

4. Und schließlich: Wer sollte an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und der Entscheidung über geeignete Formen der Fort- und Weiterbildung beteiligt werden?

Auf dem Podium beantworteten

Monika Bormann, Leiterin der Beratungsstelle "Neue Wege"; Mitglied des Ethik-Beirates der DGVT; Lehrgangsleiterin der Weiterbildung "Sexueller Missbrauch von Kindern - Arbeit mit Tätern, Opfern und Angehörigen im Bereich der Jugendhilfe"

Monika Konitzer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Armin Kuhr - Leiter des DGVT-Ausbildungszentrums Hannover/Hildesheim; Mitglied des Vorstandes der DGVT; Leiter des Ausschusses "Aus-, Fort- und Weiterbildung" der Landespsychotherapeutenkammer Niedersachsen und

Dirk Revenstorf - Professor an der Universität Tübingen, Abteilung für Klinische und Physiologische Psychologie; Leiter der Arbeitsgruppe Psychotherapieforschung, Hypnose und Hypnotherapie; Leiter der Regionalstelle Tübingen der Milton-Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose (MEG) in Zusammenarbeit mit dem WIT (WissensTransfer Universität Tübingen) diese drei Fragen.

Sehr weitgehende Einigkeit bestand bei der Beantwortung der ersten Frage nach den spezifischen Ursachen des Fort- und Weiterbildungsbedarfs im Bereich der Psychotherapie und der psychosozialen Arbeit: Das Erfordernis kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung gründet in den theoretischen wie methodischen Entwicklungen der Psychotherapie, in bedeutenden und grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungsprozessen (Wandel der Lebenswelten, der sozialen Einbindung des oder der Einzelnen, zunehmende Unsicherheiten und Verunsicherungen der Menschen, ...)  mithin in den veränderten Kontextbedingungen von psychotherapeutischem und psychosozialem Handeln  und in der Fortschreibung oder Erhöhung der Qualitätsstandards in der psychosozialen Arbeit insgesamt  und damit auch im Bereich der Psychotherapie.

Mit Blick auf die zweite Frage nach den hieraus abzuleitenden inhaltlichen Schwerpunkten der Fort- und Weiterbildung waren dann allerdings Differenzen und unterschiedliche Akzentuierungen erkennbar.

Nachdem Armin Kuhr einleitend darauf verwies, dass das lebenslange Lernen ausgerichtet und angepasst sein muss an die spezifische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung des oder der TherapeutIn, da eine wie auch immer definierte psychotherapeutische Gesamtabdeckung auch im Bereich der Fort- und Weiterbildung unrealistisch und nicht umsetzbar ist, hob er einerseits die Bedeutung der Fort- und Weiterbildung im Bereich der grundlegenden therapeutischen Aufgabe der Wahrung und Gestaltung der TherapeutIn-KlientIn-Beziehung hervor. Andererseits kommt einer stetigen Supervision und Selbsterfahrung und einem kontinuierlichen fachlichen Austausch  vorzugsweise im Kontext einer professionellen Bezugsgruppe, z.B. in kollegialen (Qualitäts)Arbeitskreisen - eine hohe Bedeutung zu; in kollegialen Arbeitskreisen, denn diese bieten Raum nicht nur für den fachlichen Austausch, sondern auch und gerade für die Reflexion der eigenen Rolle in der therapeutischen Beziehung und die Effizienz und Effektivität des eigenen therapeutischen Handelns womit wir allerdings bereits bei der Beantwortung der dritten Frage angelangt wären. Gehen wir noch einmal einen Schritt zurück. Unter inhaltlichen Gesichtspunkten sollten neben der Gestaltung der therapeutischen Beziehung so Kuhr  auch die Diagnosefähigkeit im Zentrum von Fort- und Weiterbildung stehen. Und schließlich dient Fort- und Weiterbildung immer auch der Weiterentwicklung des therapeutischen Repertoires; etwaige Vorgaben in diesem Bereich  müssen allerdings der Breite therapeutischen Handelns und der Spezialisierung der PsychotherapeutInnen dahingehend Rechnung tragen, dass die vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildungsinhalte so breit definiert sind, dass sie mit der jeweils eigenen therapeutischen Arbeit in Verbindung gebracht werden können.

Monika Bormann betont einleitend, dass lebenslanges Lernen immer schon Teil des professionellen Selbstverständnisses von PsychotherapeutInnen war; offensichtlich generierte bislang die tägliche Berufspraxis den Wunsch nach dem Erwerb weiterer Kenntnisse und Fertigkeiten. Und zwar abgestimmt auf - weil hervorgerufen durch - die berufliche Praxis und die realen Alltagsanforderungen der PsychotherapeutInnen. Jede Form der Regulierung psychotherapeutischer Fort- und Weiterbildung  sowohl mit Blick auf die inhaltlichen, als auch auf formale Vorgaben  ist nun, so Bormann, in zweifacher Weise gefordert: Zum einen darf sie der intrinsischen Motivation zum Erwerb neuer Qualifikationen nicht entgegen wirken. Zum anderen muss diese Regulierung von Fort- und Weiterbildung in einer Form erfolgen, die den Bezug zur jeweiligen Berufspraxis, die Passgenauigkeit der Qualifizierung an die beruflichen Anforderungen, nicht gefährdet. Ob der Vielfalt des therapeutischen Handelns ist dies - wir haben es bereits erfahren  ein schwieriges Unterfangen. Und es besteht die Gefahr hier geht Monika Bormann noch einen Schritt weiter als Armin Kuhr  dass durch unpassende inhaltliche Vorgaben die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung sogar sinkt. Denn es kann angenommen werden, das neben den vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildungen, dem Pflichtprogramm, sowohl der zeitliche Aufwand als auch die Kosten einer ausgedehnten Kür in Sachen Fort- und Weiterbildung, die möglicherweise einen größeren Praxisbezug aufweisen würde, entgegenstehen würde.

Und abschließend: Eine Regulierung von Fort- und Weiterbildung mit der Zielsetzung der Herausbildung von FachpsychotherapeutInnen lehnt Monika Bormann gänzlich ab: Die Existenz von FachpsychotherapeutInnen  in Analogie zum Facharzt  gäbe den KlientInnen im psychotherapeutischen Bereich keine Orientierung, bzw. sie gäbe im schlechtesten Fall eine falsche Orientierung.

Auch Dirk Revenstorf teilt grundsätzlich die Bedenken Bormanns in der Frage der Herausbildung von FachpsychotherapeutInnen durch spezifische Fort- und Weiterbildungsverordnungen. Die PsychotherapeutInnen vergleicht er mit AllgemeinärztInnen, die  vor dem Hintergrund ihrer breiten Qualifikation - die Behandlung des oder der PatientIn so weitgehend übernehmen, dass sie kompetent darauf achten, wann Spezialkenntnisse erforderlich sind. Auch der oder die PsychotherapeutIn behandelt und betreut den oder die KlientIn  und überträgt dessen oder deren Behandlung dann, wenn er oder sie an die Grenzen der eigenen Möglichkeiten gelangt, an SpezialistInnen in der psychosozialen Versorgung. Und gerade im Bereich der Psychotherapie ist diese Steuerung und Lenkungsfunktion unerlässlich, da hier mehr noch als im Bereich der Medizin häufig nicht unmittelbar deutlich ist, um welche Störungen es sich im jeweiligen Fall handelt und wo die psychotherapeutische Behandlung ansetzen sollte.

Für die Frage nach inhaltlichen Vorgaben, definierten Schwerpunkten im Bereich der Fort- und Weiterbildung muss so Revenstorf  unterschieden werden zwischen Fortbildung und Weiterbildung. Während Fortbildung auf die Erhaltung des fachlichen Know-hows ausgerichtet ist, zielt Weiterbildung auf dessen Ausbau und Erhöhung. Im Bereich der Fortbildung nun kann Revenstorf sich, analog zur grundständigen Qualifikation von PsychotherapeutInnen, inhaltliche Vorgaben vorstellen ohne zunächst näher auf die Debatte um die Inhalte eingehen zu wollen. Der Bereich der Weiterbildung hingegen sollte frei gestaltbar sein und bleiben; hier soll es dem oder der Einzelnen freigestellt sein, was er oder sie lernen möchte, wie er oder sie das persönliche Lebenskunstwerk gestalten. In diesem Bereich der qualifikatorischen Kür muss bspw. der Weg offen sein für das Erlernen nicht anerkannter Verfahren wie zum Beispiel der Gestalttherapie, der Hypnose, der Körpertherapie.

Monika Konitzer schließlich möchte sich der Frage der Regulierung von Fort- und Weiterbildung auch unter inhaltlichen Zielsetzungen ausgehend von der grundsätzlichen Funktion von Fort- und Weiterbildung nähern; sie ist ausgerichtet auf die Verbesserung der psychosozialen Versorgung der PatientInnen. Um dies zu erreichen, sollten hinsichtlich Inhalt, Form und Umfang von Fort- und Weiterbildung lenkende Vorgaben definiert werden. Und sie beantwortet auch die Frage, wer oder besser: welche Institution regulierend aktiv werden sollte: Die Kammern. Denn auch die Psychotherapeutenkammern handeln unter der Maßgabe einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der PatientInnen. Insbesondere im Bereich der Fortbildung  auch Konitzer möchte hier unterschieden wissen  die auf die Erhaltung der beruflichen Kompetenz ausgerichtet ist, sind diese Vorgaben erforderlich. Und sie verweist auf den Gesetzgeber, der die Kammern aufgefordert hat, im Sinne von Verbraucherschutz und PatientInnenorientierung, bis zum Jahr 2004 eine Fortbildungsordnung zu erarbeiten. Im Bereich der Weiterbildung steht die Struktur der ärztlichen Weiterbildungsordnung den Psychotherapeutenkammern Pate, wenngleich die Kammern gleichzeitig versuchen sollten  so Konitzer  der Folie der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu entkommen. Was dies wiederum genau bedeutet, bleibt unbeantwortet. So viel wird allerdings deutlich: Konitzer sieht auch im Bereich der Weiterbildung die Psychotherapeutenkammern in der Pflicht, Ordnung herzustellen, Verordnungen zu erlassen, mithin auch diesen Bereich der Qualifizierung zu regulieren. Und sie plädiert für eine Ankündigungsfähigkeit erworbener Zusatzqualifikationen, will heißen, dass PsychotherapeutInnen auf Weiterqualifikationen, spezielle zusätzliche Qualifikationen hinweisen können. Den Weg zum Fachpsychotherapeuten/zur Fachpsychotherapeutin, der sich hier andeutet und in Konturen erkennen lässt - will sie hiermit allerdings nicht beschritten sehen.

Die dritte Frage zielte auf die Form des Erwerbs von Qualifikationen: Sollten hinsichtlich der Form von Fort- und Weiterbildungen Vorgaben erfolgen? Wenn ja: Welche? 

Für Monika Bormann ist die Pluralität nicht nur unter inhaltlichen Gesichtspunkten, sondern auch mit Blick auf die Formen von Aus- und Weiterbildung, ein entscheidender Faktor der Qualität des Fort- und Weiterbildungsangebotes. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten. Dies bedeutet, dass neben curricular aufgebauten Fort- und Weiterbildungen auch die selbst organisierten und in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen durchgeführten Fort- und Weiterbildungen von Bedeutung sind. Und auch die Vielfalt der Träger von Qualifizierungsmaßnahmen sollte bewahrt werden.

Eine Zertifizierung von Weiterbildungsträgern und Weiterbildungen ist in diesem Kontext der Vielfalt denkbar - und es ist denkbar, dass die Zertifizierung durch die Kammern erfolgt. Hierzu ist es allerdings in einem ersten Schritt unumgänglich, eine Debatte über die Kriterien der Zertifizierung und die Mindeststandards zu führen und sich auf Zertifizierungskriterien und standards zu verständigen; auch dies ein schwieriges Unterfangen sowohl unter fachlichen als auch unter politischen Aspekten. Eine Zertifizierung auf der Basis des Stundenumfangs oder ähnlichem lehnt sie ab, da hiermit dem Träger oder der Fort- und Weiterbildung ein Qualitätsmerkmal gleichsam ungeprüft verliehen wird, während gleichzeitig die Überprüfung der Qualität der Fort- und Weiterbildung suggeriert wird.

Auch Armin Kuhr spricht sich für den Erhalt der Vielfalt im Bereich der psychotherapeutischen Fort- und Weiterbildung aus auch mit Blick auf die Formen der Fort- und Weiterbildungen. Er hebt in diesem Zusammenhang  erneut die Bedeutung von selbst organisiertem Lernen in kollegialen Zusammenhängen, Qualitätsarbeitskreisen, Qualitätszirkeln hervor: Neben dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen scheint mir die Teilnahme an einem kollegialen Arbeitskreis unverzichtbar und zwar zur gegenseitigen Fortbildung und Supervision.

Ein Punktesystem, vergleichbar dem Punktesystem der ärztlichen Weiterbildungsordnung, lehnt er - die Praxis der ärztlichen Weiterbildung anschaulich verdeutlichend - ab. Kuhr vertritt hier zudem die These, dass die extrinsische Motivation, befördert durch derartige Verordnungen, die intrinsische Motivation noch weitergehend verdrängen wird.

Und auch der Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungen und ihren Trägern begegnet er zunächst mit Distanz und zwar aufgrund der Tatsache, dass über die Kriterien der Zertifizierung noch keine Einigkeit besteht. ÿhnlich wie für Monika Bormann steht für Armin Kuhr die Debatte um die Kriterien der Zertifizierung noch aus. Anders ausgedrückt: Um Licht ins Dunkel der Anbieter und Angebote zu bringen, bietet sich die Zertifizierung von Anbietern und Angeboten an; solange allerdings noch nicht begründet entschieden ist, warum wo Lichtquellen zu befestigen sind, besteht die Gefahr, dass die falschen Angebote und Anbieter hell hervor gehoben werden.

Auch Dirk Revenstorf plädiert für die Vielfalt und Pluralität von Anbietern und für das Nebeneinander von selbst organisiertem Lernen und curricular aufgebauten, strukturierten Fort- und Weiterbildungsangeboten. Und auch er verweist auf die Schwächen der ärztlichen Weiterbildungsverordnung, und lehnt eine Anlehnung an dieses System ab. Eine Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungen oder Akkreditierung von TrainerInnen oder Trägern durch die Psychotherapeutenkammern wird von Revenstorf befürwortet.

Monika Konitzer schließlich sieht auch in der Regulierung der Formen von Fort- und Weiterbildung erneut unter Verweis auf die Zielsetzung des Verbraucherschutzes und der PatientInnenorientierung - ein Gebot der Stunde. Und wieder sind es die Kammern, die letztlich mit Hilfe von Vorgaben, Verordnungen, Zertifizierungen und die Formulierung von Mindeststandards die Spreu vom Weizen trennen sollen. Dass allerdings möglicherweise die Entwicklung und Konstruktion des hierfür erforderlichen Werkzeuges, eines geeigneten Siebes, noch nicht abgeschlossen ist, wird von ihr nicht thematisiert. Und auch der Frage, ob neben den potentiellen NutzerInnen dieses Siebes möglicherweise auch andere Gruppen bspw. die einschlägigen WissenschaftlerInnen und diejenigen, die den Weizen verwenden werden  in den Prozess der Entwicklung und Konstruktion einbezogen werden sollten, geht sie nicht weiter nach.

Spätestens hier stellt sich somit die vierte und letzte Frage der Moderatorin, wer an der Ausarbeitung von inhaltlichen und formalen Vorgaben und der Definition von formalen Kriterien und Mindeststandards für eine mögliche Zertifizierung und Akkreditierung im Bereich der psychotherapeutischen Fort- und Weiterbildung beteiligt werden sollte. Auf diese Frage wurde im Rahmen der Podiumsdiskussion aus Zeitgründen nur am Rande noch eingegangen. Nur soviel wurde deutlich: Armin Kuhr und Monika Bormann halten es für erstrebenswert, dass KlientInnen, WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen und die Kammern am Prozess der Entwicklung des psychotherapeutischen Fort- und Weiterbildungssiebes beteiligt werden; dessen Einsatz mag dann in die Hände der Kammern gelegt werden.

Martina Georg, 14. April 2003

[1] Kunnst von Können