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Gesundheitspolitik

89. Gesundheitsminister-konferenz: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

11. August 2016
 

Es ist lohnenswert, die zweimal jährlich stattfindenden Treffen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) genauer zu betrachten, wird hier doch die ganze Themenvielfalt der Gesundheitspolitik behandelt: die Ausgestaltung und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, der ambulanten und stationären Versorgung, der Pflegepolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, der Berufe im Gesundheitswesen, der Drogenpolitik sowie der europäischen Gesundheitspolitik. Die GMK ist als Fachministerkonferenz mit der fachlichen und politischen Beratung und Abstimmung gesundheitspolitischer Themen und Aufgaben zwischen den Ländern befasst. TeilnehmerInnen an der GMK sind die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren aller 16 Bundesländer.

Gesundheitspolitik in Deutschland ist zwar weitgehend Bundessache, allerdings sind die meisten Gesetze in diesem Bereich „zustimmungspflichtig“, d.h. sie können nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten, und insofern kommt den Landesgesundheitsministern auch in der Bundespolitik eine wichtige Rolle zu.

Zusätzlich zu den Treffen der GMK tagt zweimal jährlich die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Diese setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Gesundheitsabteilungen der Länder zusammen. Im Rahmen der AOLG werden Themen besprochen, die die Ausgestaltung der Gesundheitsberufe, z.B. die Reform des PsychThG, betreffen.

Hauptthema: Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Hauptthema der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Rostock war die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Um mehr Ärzte für eine Tätigkeit im ÖGD zu gewinnen, ist nach GMK-Ansicht neben einer Angleichung der Gehälter an jene von Klinik-Ärzten auch ein neues Leitbild wichtig. Der ÖGD sieht sich steigenden Anforderungen gegenüber durch die Flüchtlingskrise.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Weiteres Thema war die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier soll es eine bundesweite Strategie zum weiteren Ausbau geben: die Chancen der Telematik und der Telemedizin sollen konsequent genutzt werden, soweit sie die Versorgung verbessern und die im Gesundheitswesen Tätigen entlasten, ohne dass dabei die notwendige menschliche Zuwendung auf der Strecke bleibt.

Masterplan Medizinstudium 2020

Die GMK befasste sich auch mit der Frage des ärztlichen Nachwuchses („Masterplan Medizinstudium 2020“). Hochschulen sollen eine praxisnähere Ausbildung anbieten. Nach Ansicht der GMK kann der hohe finanzielle Aufwand für ein Medizinstudium nur gerechtfertigt werden, wenn die Ausbildung an den Hochschulen gleichermaßen auf eine kurative Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung wissenschaftlich und praxisorientiert vorbereitet. Eine Idee ist dabei auch, bereits im Studium an den ÖGD heranzuführen. Die GMK bat um eine klarstellende Änderung der Approbationsordnung, damit Medizinstudierende die Möglichkeit erhalten, den ÖGD praktisch kennenzulernen. Auch die Ableistung von Abschnitten innerhalb einer Facharztausbildung einer anderen Fachrichtung kann nach GMK-Ansicht dazu beitragen, Ärzte für den ÖGD zu interessieren. Die Konferenz bat deshalb die Bundesärztekammer um Prüfung, inwieweit in bestimmten Weiterbildungsordnungen in somatischen Bereichen weitere Ausbildungszeiten im ÖGD verankert werden können.

Die Runde der Gesundheitsminister hat sich auf ein Pflichtquartal in der ambulanten Versorgung geeinigt. Nach dem Praktischen Jahr soll es eine Prüfung in der Allgemeinmedizin geben. Zur Frage einer Landarztquote soll mit den Kulturministern nachverhandelt werden.

Delegation und Substitution

Das BMG soll prüfen, ob eine erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe erreicht werden kann.

In die Überlegungen soll auch die Möglichkeit einer Substitution einbezogen werden. Die GMK begründet den Vorstoß mit dem zunehmenden Fachkräftemangel bei steigendem Leistungsbedarf. Die GMK bezieht sich unter anderem auf Schleswig-Holstein, wo seit kurzem Notfallsanitätern die Fähigkeit vermittelt wird, heilkundliche Maßnahmen durchzuführen.

Kliniken

Zur Entlastung von Notfallambulanzen an Krankenhäusern soll die Einrichtung von Brückenpraxen rechtlich geprüft werden. Diese sollen als gemeinsame Einrichtung von niedergelassenen Ärzten und Kliniken betrieben werden, um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Die GMK betont die Notwendigkeit und den Anspruch der Asylbewerber und Flüchtlinge auf eine medizinische Versorgung, wie sie im Asylbewerberleistungsgesetz und im Asylgesetz garantiert wird. Sie sieht das deutsche Gesundheitswesen aktuell in der Lage, die medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit den gegebenen Strukturen zu gewährleisten. Die GMK empfiehlt, grundsätzlich auf die Strukturen der medizinischen Regelversorgung zurückzugreifen. Die GMK erkennt allerdings die Notwendigkeit an, bei besonderen Unterbringungsbedingungen, z.B. in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, eine angemessene gesundheitliche Grundversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen. Bei notwendigen weiterführenden medizinischen Behandlungen soll grundsätzlich auf die spezialisierte Regelversorgung zurückgegriffen werden.

Als "Chance und Herausforderung" bezeichneten die Länderminister die Aufgabe, Flüchtlinge mit medizinischer oder pflegerischer Ausbildung und anerkannten Qualifikationen in das deutsche Gesundheitswesen zu integrieren.

Mitteilung der Zivilgerichte an Berufsaufsichtsbehörden

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Zivilgerichte ermächtigt, ihnen bekannt gewordene Tatsachen, die bei Angehörigen eines Heilberufes gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG Anlass zu berufszulassungsrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen geben können, den für die Berufsaufsicht zuständigen Behörden und Heilberufekammern mitzuteilen.

Neuordnung des Heilpraktikerrechts

Die GMK hat sich zudem einstimmig dafür ausgesprochen, die von Bundesland zu Bundesland teils unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Heilpraktikergesetzes (HPG) bundesweit zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang könnte auch die vereinfachte HPG-Prüfung für Psychotherapie (sog. kleiner Heilpraktiker) fallen.

Die Beschlüsse der GMK zu diesem Punkt im Wortlaut:

  1. Die GMK stellt fest, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht den Qualitätserfordernissen genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind.

  2. Die GMK bittet das BMG, unter Beteiligung der interessierten Länder die Inhalte und Gegenstände der Überprüfung (Ziff. 2.3 der Leitlinien Heilpraktikeranwärter) zu überarbeiten und ggf. auszuweiten, um dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.

Die Ergebnisniederschrift der 89. Gesundheitsministerkonferenz findet sich unter folgender Adresse:

www.gmkonline.de/Beschluesse.html

Kerstin Burgdorf