Skip to main content
 
Aktuell  • Rehabilitation

Änderung der Chroniker-Richtlinie

28. August 2008
 

Nach § 4 Abs. 3 sind Versicherte mit schweren geistigen Behinderungen von der Pflicht zur Beratung ausgenommen. Die Definition schwere geistige Behinderung soll nun im Sinne des § 2 der Eingliederungshilfe-Verordnung nach § 60 SGB XII erfolgen. Der Beschluss trat ab 20.08.2008 in Kraft und ist über diesen Link einsehbar.