Aktuelle Informationen zur Honorarsituation in Mecklenburg-Vorpommern
Mittlerweile, am 5.8.2014, kam die KV Quartals-Honorarabrechnung 1/2014. Die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen (ngL) werden in M.-V. im ersten Quartal 2014 mit einem Punktwert von 9,2345 Cent vergütet, anstelle des Orientierungspunktwerts von 10,13 Cent. Das sind 8,84%, also ca. 9% weniger. Das Rundschreiben der KV M.-V. an ihre Mitglieder zur Honorarabrechnung beginnt übrigens mit dem Satz: "Die positive Honorarentwicklung der vorangegangenen Quartale setzt sich auch in diesem Quartal fort.
Für unsereins ist das irgendwie nicht nachvollziehbar, für das psychotherapeutische Gespräch z. B. (EBM 23220: 10 Minuten à 108 Punkte) gab es 9,97 Euro. Unsere Hausärzte kriegen neuerdings dank eines Vertrages der KV M.-V. mit der AOK Nordost für das sog. 'ausführliche sozialmedizinische Gespräch' (EBM 3230H: 90 Punkte a 10,13 Cent = 9,12 Euro). Eine Leistungsbegrenzung besteht nicht, die Vergütung erfolgt außerhalb des hausärztlichen Regelleistungsvolumens, also auch kein Floating des Punktwerts wie bei uns. Geht also schon, wenn man will! Bloß für die PsychotherapeutInnen will halt keiner.
Jürgen Friedrich
Quelle: Rosa Beilage 3/2014, S. 35