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Behandlungsleitlinien - Aktuelles

Aktueller Stand der Leitlinien

01. Februar 2018
 

Die Entwicklung und Fortschreibung der Leitlinien erlangt immer größere Bedeutung. Die DGVT wird als Fachverband zu fast allen Leitlinienkommissionen eingeladen, weshalb wir immer weitere Mitglieder suchen, die bereit sind, sich in dieser Arbeit zu engagieren: Eine ehrenamtliche Tätigkeit mit hohem Aufwand, die insgesamt aber nicht nur wichtig ist, sondern durchaus auch Freude macht!

Hier nun eine aktuelle Auflistung der Leitlinien, an denen wir als Fachverband beteiligt sind:

Leitlinie „Autismus-Spektrum-Störungen - Therapie“

Trotz intensiver Arbeit der Steuerungsgruppe wird diese Leitlinie erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 fertig sein können.

Gerade diese Leitlinie ist von besonderer Wichtigkeit, da die Autismus-Spektrum-Störungen noch nicht zum Indikationsbereich für Psychotherapie gehören, wenngleich Psychotherapie und insbesondere Verhaltenstherapie sich als hilfreich gezeigt hat. Die Leitlinienkommission tritt nach Fertigstellung auch an den GB-A heran, um die Autismus-Spektrum-Störung in den Indikationsbereich der Psychotherapie aufnehmen zu lassen. Von daher dient die Erstellung dieser Leitlinie auch der Verbesserung der Versorgung der betroffenen Menschen. Sie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 fertiggestellt werden.

Leitlinie „Kinderschutz“

Diese Leitlinie stellt ebenfalls eine große Herausforderung dar, da es auch zu diesem Themenkomplex bisher keine klaren Handlungsempfehlungen gab. Von daher mussten viele Fragen grundsätzlich neu betrachtet werden. Unter anderem müssen Kriterien für das Erkennen emotionaler Misshandlung und/oder Vernachlässigung entwickelt werden, was nicht einfach ist. Des Weiteren musste festgelegt werden, was evidenzbasiert zu tun ist, um möglichst früh den Kindern zu helfen und Schäden zu verhindern oder zu korrigieren. Wichtig ist zudem, den professionellen Bereich so zu schulen, dass die Gefährdung möglichst früh erkannt wird. Es ist geplant, dass die Leitlinie im Juni 2018 konsentiert werden soll, was sicherlich noch eine Mammutaufgabe werden wird.

Leitlinie ADHS

Diese Leitlinie ist weitgehend konsentiert; es gilt jedoch noch einige kleinere Punkte zu präzisieren und zu ergänzen, die beim Konsenstreffen aufgefallen sind. Wichtig ist auch hier, dass sich die Leitlinie sowohl auf Kinder und Jugendliche als auch auf Erwachsene beziehen wird, was gegenüber der jetzigen Leitlinie eine sinnvolle Erweiterung darstellt. Geplant ist die Veröffentlichung für Anfang 2018.

Leitlinie „Borderline-Persönlichkeitsstörung“

Die Überarbeitung der Leitlinie „Persönlichkeitsstörung“ stand an. Dabei wurde der Geltungsbereich auf die Borderline-Störung reduziert, weil sich gezeigt hat, dass die anderen „Persönlichkeitsstörungen“ nicht trennscharf diagnostiziert werden können. Auch gibt es zu diesen wenig Forschung, so dass eine Leitlinie auf evidenzbasierter Basis derzeit schwerlich zu erstellen ist. Dieser „Mangel“ in der Vorgängerversion soll damit korrigiert werden.

Bereits bei dem ersten Treffen wurde hier wieder deutlich, dass es einigen beteiligten Verbänden neben einer konstruktiven Arbeit an der Verbesserung der Versorgung von betroffenen Menschen immer auch darum geht, ständische Interessen durchzusetzen. Zu befürchten ist, dass hierdurch, wie schon bei anderen Leitlinien, die Arbeit erschwert und verzögert wird.

Leitlinie "Behandlung von Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen"

Hier gibt es nichts Neues zu berichten, da seit längerem kein Treffen mehr stattgefunden hat.

Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörung“

Bei der Überarbeitung dieser Leitlinie haben sich mehrere Probleme aufgetan. Zum einen sind überproportional viele Studien zum Einsatz von Traumatherapie bei anderen Störungen veröffentlicht worden, so dass es eigentlich keine Kontraindikation für PTBS-Behandlungen bei komorbiden Störungen mehr gibt. Um das jedoch evidenzbasiert begründen zu können, war es notwendig, viele neue Studien zu sichten und zu bewerten.

Das zweite Problem besteht darin, dass die bisherige Leitlinie keine Empfehlungen für die Diagnostik und Behandlung von komplexen Traumatisierungen beinhaltete. Auch hier wurden in den letzten fünf Jahren viele neue Studien veröffentlicht, die eine evidenzbasierte Erweiterung ermöglichen. Gleichzeitig wird auch diese Leitlinie sowohl die Diagnose und die Behandlung von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen umfassen, was sicherlich Sinn macht, um die Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede deutlich zu machen.

Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“

Diese Leitlinie geht in ihrer Erstellung einen etwas anderen Weg als sonst üblich. In dieser Leitlinie werden die gerade erarbeiteten Kapitel unmittelbar kapitelweise konsentiert. Dadurch gibt es mehr Treffen in großer Runde, was aber sinnvoll erscheint, da sie nicht auf ein Störungsbild beschränkt ist, sondern quasi störungsübergreifend konzipiert ist und Rückwirkungen auf verschiedene Störungsbilder hat. Damit wird bei anderen Leitlinien, wie beispielsweise der Schizophrenie, die Arbeit etwas erleichtert. Gleichzeitig zeigt sich hier ein neuer Trend, nämlich dass man von der Tendenz, störungsspezifische Leitlinien zu erstellen, wegkommt und symptomspezifische transdiagnostische Leitlinien erstellt, wie man das bereits bei Leitlinien wie „Selbstverletzendes Verhalten“ oder „Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen“ vorgenommen hat. Viele Symptome treten bei unterschiedlichen Störungen auf und es entspricht insgesamt auch eher unserer verhaltenstherapeutischen Sicht, sich mit störungsübergreifenden Symptomen auseinander zu setzen.

Leitlinie „Schizophrenie“

Diese Leitlinie hat bereits im Vorfeld für etliche Verwirrung gesorgt, da es anders als sonst, nicht nur eine Steuergruppe, sondern auch eine „Expertengruppe“ gab, die vor allem aus Psychiater*innen bestand. Von daher wurde das erste Konsenstreffen mit einer gewissen Skepsis betrachtet, vor allem weil es bei diesem Treffen um die Konsentierung des Bereiches „Pharmakobehandlung“ ging. Die für das erste Konsenstreffen eingeplanten zwei Tage waren von konstruktiven Diskussionen geprägt, in denen die Gruppe fast alle Empfehlungen ausführlich diskutierten und die meisten überarbeiten konnten. Dies hatte aber zur Folge, dass wir nur ca. die Hälfte des geplanten Programms bearbeiten konnten. Spannend war auch, dass innerhalb der Gruppe der Psychiater*innen fast noch mehr Widersprüche aufgetaucht sind als zwischen den Psychiater*innen und den anderen Berufsgruppen also auch der Gruppe der Psychotherapeut*innen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass am Ende eine Leitlinie stehen wird, bei der die Pharmakotherapie weniger im Vordergrund stehen wird, als bei der Leitlinie aus dem Jahr 2006. Zu hoffen wäre, dass dies die Versorgung dieser Patient*innen verbessern wird.

Leitlinien „Diagnostik und Therapie der Essstörungen“

Diese Überarbeitung stand ebenfalls an und es ist zu hoffen, dass bei der Überarbeitung viele neue Studien einfließen werden. Die letzte Leitlinie zu diesem Bereich zeigte, dass es für die Behandlung wenig bis keine Evidenzen gab und fast alle Empfehlungen beruhten auf „Klinischem Konsens“ und eben nicht auf Evidenzen.

Vor allem weil viele dieser Patient*innen stationär mit hohem finanziellem Aufwand behandelt werden, erscheint hier dringend Abhilfe nötig. An dieser Stelle ist für die Erstellung der neuen Leitlinie zu hoffen, dass neue Studien dabei helfen, die Behandlung der Patient*innen auf eine solidere, evidenzbasiertere Basis zu stellen und damit die Qualität der Behandlung insgesamt zu verbessern.