Anträge auf Veränderung der Bewilligungsschritte für Verhaltenstherapie abgelehnt!
Tabelle 1: Fragen zur inhaltlichen Überprüfung des notwendigen Leistungsumfanges der Bewilligungsschritte gemäß Abschnitt E der Psychotherapierichtlinien*
an den BVVP übersandt |
Ursprünglich vom Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) eingereicht, wurde dann versucht, den Antrag auf eine breitere Basis zu stellen und eine Verbände übergreifende Arbeitsgruppe von Niedergelassenen, Wissenschaftlichern und Engagierten damit betraut. Ein knappes halbes Jahr haben diese KollegInnen sich damit beschäftigt, die Rückfragen des zuständigen Arbeitsausschusses Psychotherapie des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen differenziert und mit Hinweis auf einschlägige Literaturstellen zu beantworten und die zusammengefassten Antworten dann Anfang Dezember zur letzten Sitzung in diesem Jahr vorgelegt Interessenten können die Begründung und den Schriftwechsel in der DGVT-Geschäftsstelle anfordern, am besten per eMail, er ist auch auf der Homepage der DGVT einsehbar..
Weil deutlich geworden war, dass die beiden Komponenten des ursprünglichen Antrags (Veränderung der Bewilligungsschritte und Erweiterung der Höchststundenzahl für VT) unterschiedlich bewertet werden, hatte die Arbeitsgruppe sich unter pragmatischen Gesichtspunkten darauf verständigt, zunächst die - scheinbar weniger problematische - Komponente des Antrags als eigenen Antrag auszuformulieren, die sich auf die Veränderung der Bewilligungsschritte bezieht. Die andere Komponente - Stundenkontingenterhöhung - wurde zunächst zurückgestellt Es mag als Unterstützung des Antrags gedacht sein, und war für die Beratung im Arbeitsausschuss vielleicht auch nicht unwichtig: Wenige Tage nach dem Antrag der Verbände übergreifenden Initiative traf beim Arbeitsausschuss Psychotherapie des Bundesausschusses auch ein ähnlich lautender Antrag des DPTV ein, der ebenfalls auf eine Veränderung der Bewilligungsschritte gerichtet war. Diesmal aber sowohl für VT als auch für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und in beiden Fällen insbesondere mit ökonomischen Überlegungen begründet (vgl. dazu u.a. die Ausführungen von Köhlke, 2001, in VPP 4/01).. Doch auch diese taktische Finesse nützte nichts. Nur wenige Tage nach der Sitzung des Arbeitsauschusses traf das Ergebnis ein: Abgelehnt! In der Erläuterung steht, dass die vorgelegte Begründung sich zu stark auf gesundheitsökonomische Überlegungen stütze und nicht überzeugt habe bzgl. der medizinischen bzw. therapeutischen Notwendigkeit einer Änderung der Bewilligungsschritte. Weiterhin glaube der Ausschuss mehrheitlich, dass die bisherigen drei Bewilligungsschritte (Regelfall - besonderer Fall - Höchstgrenze) sinnvoll seien.
Da die Verbände übergreifende Initiative in ihrer Begründung die finanziellen Fragen eigentlich gar nicht thematisiert hat, ergibt sich die Frage, ob der Antrag überhaupt gelesen und ernsthaft geprüft oder ob er vielleicht mit dem Antrag des DPTV (vgl. Fußnote) verwechselt wurde. Im Ergebnis spielt das zwar zunächst keine Rolle, lässt aber Rückschlüsse auf die Chancen für weitere Initiativen in dieser Richtung zu.
Wir bedauern sehr, dass damit die niedergelassenen VerhaltenstherapeutInnen und ihre PatientInnen weiterhin in besonders einengender Weise durch häufige Antragsstellungen belastet bleiben.