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Niedergelassene DGVT  • VPP 4/2005

Arbeitszeiten, Einkommen und Belastungsgrenzen

14. Januar 2007

In dieser Veröffentlichungsrunde setzen wir das Thema Arbeitszeiten unter dem Gesichtspunkt des Einkommens fort. Die bisherigen Recherchen und Berechnungen zum Thema Arbeitszeiten und die sich daraus ergebenden Diskrepanzen verweisen geradezu zwangsläufig auf das bisher kaum behandelte Thema der Grenzen der Belastbarkeit von Psychotherapeuten.

 

Quelle: VPP 4/2005

Wolfgang Palm zeigt in seinem Papier, dass mit der 36-Wochensitzungen-Norm keine Honorargerechtigkeit zu erreichen ist. Die Zahlen für die Psychotherapeuten, die dies deutlich belegen, sind das Ergebnis eigener Recherchen und Berechnungen, während hierzu von seiten der KBV Veröffentlichungen fehlen. Das Ergebnis in lapidar klingenden Zahlen ist dies: Mit durchschnittlich 18 Wochensitzungen Psychotherapie zu Lasten der GKV erzielen wir Psychotherapeuten rund ein Drittel des Ärzteeinkommens - Nachzahlungen eingerechnet, versteht sich! Das ist also noch nicht einmal jene Hälfte, die aufgrund der BSG-Urteile zu erwarten ist. Indes ist es freilich eine Illusion zu glauben, wir würden im Durchschnitt jemals 36 Wochensitzungen Psychotherapie abrechnen können.
Aus dem Blickwinkel der KBV-Norm sind und bleiben wir Psychotherapeuten Wenigleistende bis Faulenzer. Durch die von der KBV diktierten Produktivitätszahlen gehen die Besonderheiten psychotherapeutischer Tätigkeit hoffnungslos unter, ja sie können darin noch nicht einmal artikuliert werden. Wenn wir Psychotherapeuten eine Chance finden wollen, aus dieser Defensive herauszukommen, müssen wir deutlicher und nachhaltiger formulieren, was uns als Berufsstand ausmacht und wie dies innerhalb des Honorierungssystems seinen adäquaten Niederschlag findet.
Für die Fachgruppe Niedergelassene ist es an der Zeit mit der in psychotherapeutischen Berufsverbänden durchaus üblichen Verneigung vor den durch die KBV festgesetzten 51 Wochenstunden ärztlicher Bruttoarbeitszeit aufzuhören. Die im EBM 2000+ hierzu abgedruckten Materialien kann kaum jemand nachvollziehen, geschweige denn nachrechnen.

Werner Lemisz stellt ausgehend von den Maßgaben des Bewertungsausschusses und der BSG-Urteile die Frage nach den Belastungsgrenzen von Psychotherapeuten. Wie verhält sich die Berufsgruppe faktisch zur Frage der Belastbarkeit und welche Bedeutung ist diesem Verhalten zuzubilligen? Zum Vergleich werden Daten herangezogen, die die KVen im Rahmen der Quartalsabrechnungen zur Verfügung stellten. Wolfgang Palm hat diese in Bezug auf die Frage der tatsächlichen Arbeitszeiten von Psychotherapeuten im Rahmen der GKV analysiert. 
In der Fachliteratur werden die Belastbarkeit, die Belastungsgrenzen bzw. deren Überschreitungen als Burnout-Syndrom behandelt. Immer wieder einmal wurde aus der Psychotherapeutenschaft heraus in den letzten 15 bis 20 Jahren auch die Frage nach der Belastbarkeit der Psychotherapeuten gestellt. Eine eher schmale Sammlung von vorzugsweise subjektiv orientierten Detail-Beschreibungen ist bislang noch bevorzugt zu finden. Ernstzunehmende Forschungsansätze gibt es hierzu nicht.
Müssten wir Psychotherapeuten aufgrund unseres "eigentümlichen" Berufes mit hohen komplexen geistigen und emotionalen Leistungen nicht in besonderem Maße auf unsere Lebensqualität, Wiederherstellung, Belastbarkeit und Belastungsgrenzen achten, damit wir nicht in den Teufelskreis des Burnout geraten? Sind wir nicht geradezu in besonderem Maße zur Psychohygiene verpflichtet? Oder gibt es Anzeichen, dass wir als Berufsgruppe bereits geeignete psychohygienische (Detail-) Maßnahmen getroffen haben?
Zur Zeit werden zur Erfüllung der Forderungen im SGB V Anstrengungen in unserer Berufsgruppe deutlich, deren Bestrebungen in Richtung von mehr Qualität, mehr Qualitätssicherung zum Wohle des Patienten gehen. Diese Bemühungen berücksichtigen mit keinem Wort die Befindlichkeit von Psychotherapeuten, sondern erscheinen einzig als zusätzliche kostenlose Arbeitsleistungen zu denen wir Psychotherapeuten verpflichtet werden. Man könnte durch das Fehlen des wichtigen Qualitätsmerkmals der Belastungsgrenzen bzw. der Lebensqualität bzw. der Gesamtbefindlichkeit von Psychotherapeuten durchaus zum Schluss verleitet werden, dass es der Berufsgruppe gleichgültig ist, ob ein Psychotherapeut 20, 50 oder 100 Sitzungen pro Woche abhält.
Wohlgemerkt, diese Fragen betreffen nicht nur jeden Psychotherapeuten selbst als Individuum, sondern werden umso wesentlicher, wenn es um die Verantwortung für die Patienten geht. Ein Patient kann nicht wissen, in welchem Zustand sein Psychotherapeut sich befindet. Er muss wohl oder übel dem Psychotherapeuten sein Vertrauen schenken. Was aber, wenn der Patient durch die schon gegebene Burnout-Problematik seines Psychotherapeuten geschädigt wird?

Marianne Funk, Werner Lemisz, Wolfgang Palm