Gesetze
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG
24. April 2007
Die wichtigsten Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes im Einzelnen:
- Vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2008 gilt ein zweijähriger Preisstopp für Arzneimittel die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
- Die Festbeträge für Arzneimittel werden abgesenkt. Echte Innovationen, das heißt therapeutische Verbesserungen werden von den Festbeträgen freigestellt. Die Krankenkassen können mit den Herstellern einen speziellen Rabattvertrag abschließen, damit die Arzneimittel mit Preisen über Festbetrag für die Versicherten ohne Mehrkosten verfügbar sind.
- Arzneimittel mit Preisen von 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags (berechnet auf Basis des Apothekeneinkaufspreises) können durch Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden.
Die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen (Naturalrabatte) an Apotheken wird unterbunden. Das bisherige Volumen der Naturalrabatte wird zur Entlastung der Krankenkassenbeiträge an die Krankenkassen weitergegeben. - Für Arzneimittel im Generika fähigen Markt, also für patentfreie Arzneimittel mit gleichen Inhaltsstoffen, die von mehreren Unternehmen angeboten werden, wird ein Rabatt in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises erhoben. Ausgenommen von diesem Rabatt sind allerdings Arzneimittel, deren Preis um 30 Prozent niedriger als der Festbetrag ist.
- Die Ärzte sollen künftig stärker in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen genommen werden (so genannte Bonus-Malus-Regelung). Deshalb sollen künftig Zielvorgaben für die Preiswürdigkeit der verordneten Arzneimittel gelten.
- Die Praxissoftware in der Arztpraxis muss künftig manipulationsfrei sein.
- Die Krankenhäuser sollen bei der Entlassmedikation auf Wirtschaftlichkeit achten. Neben den Änderungen in der Arzneimittelversorgung soll die gesetzliche Zuwachsbegrenzung (die so genannte Grundlohnrate) im Krankenhausbereich und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2006 und 2007 von einem Mitglieder- auf einen Versichertenbezug umgestellt werden.
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (26. April 2006)