Ausgaben für psychische Erkrankungen steigen
26,7 Milliarden Euro wandte das Gesundheitswesen 2006 für Menschen mit psychischen Krankheiten und Verhaltensstörungen auf - das sind 3,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2002.
Das war der höchste Anstieg bei allen Krankheitsarten in diesem Zeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Insgesamt haben sich die Krankheitskosten (sämtliche Gesundheitsausgaben für medizinische Heilbehandlungen und für Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahmen) um 17,2 Milliarden Euro auf 236 Milliarden Euro erhöht. Psychische und Verhaltensstörungen zählten dabei zu den besonders kostenintensiven Erkrankungen: Ihr Anteil an den Gesamtkosten lag 2006 bei 11,3 Prozent. Noch höher waren zu diesem Zeitpunkt lediglich die Kosten durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit 35,2 Milliarden Euro (14,9 Prozent) und durch Krankheiten des Verdauungssystems (einschließlich Zahnbehandlungen und Zahnersatz) mit 32,7 Milliarden Euro (13,8 Prozent).
Auf Grundlage der Krankheitskostenrechnung des Statistischen Bundesamtes werden die Krankheitskosten nach Alter und Geschlecht der Bevölkerung sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens nachgewiesen, darunter auch nach ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen. Eine zusätzliche Gliederung der Kosten nach ausgewählten Diagnosen wird entsprechend der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) vorgenommen.
Die aktuellen Ergebnisse dazu können Sie sich kostenlos im Internet aus unserem Publikationsservice unter folgendem link herunterladen (Suchbegriff: "Krankheitskosten" oder "KKR"):
http://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls
Weitere Informationen finden Sie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (IS-GBE). Das IS-GBE enthält eine Fülle an Informationen zum Gesundheitswesen, darunter auch etwas tiefer gegliederte Angaben zu den Krankheitskosten. Darauf können Sie unter folgendem link zugreifen (Suchbegriff "Krankheitskosten" oder "KKR"):