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VPP 4/2022  • Psychotherapie-Weiterbildung

Ausreichende Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung steht noch aus

10. November 2022
 

Nachdem auf dem 40. Deutschen Psychotherapeutentag am 13. + 14. Mai 2022 in Stuttgart unter anderem die Resolution zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung verabschiedet wurde, beteiligte sich die DGVT seither in enger Abstimmung mit der BPtK und anderen Verbänden daran, diese Forderung nun auch an die Politik heranzutragen. Es braucht eine gesetzlich verankerte und gesicherte Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung – nur so kann eine angemessene Vergütung der zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) auch realisiert werden.

Mit großer Spannung erwarten wir auf dem bevorstehenden 41. Deutschen Psychotherapeutentag am 18. + 19. November in Berlin weitere Entwicklungen.

Die Tagesordnung des 41. Deutschen Psychotherapeutentags hat das Thema Weiterbildung erneut zentral auf der Tagesordnung. Außerdem wird unter anderem Prof. Dr. Gerhard Reese (Universität Koblenz) als Gast am DPT einen Vortrag halten zum Thema  „Wie kann die Psychologie zur Bewältigung globaler Krisen beitragen?“. Die DGVT freut sich Prof. Reese mit den Eröffnungsvortrag am DGVT-Kongress (15.-19. März 2023 in Berlin, Anmeldung unter <link www.dgvt-kongress.de>www.dgvt-kongress.de</link>) begrüßen zu können.

Abdruck der Resolution
verabschiedet
am
40. Deutscher Psychotherapeutentag
13./14. Mai 2022 in Stuttgart


Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung jetzt gesetzlich regeln


Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist in Kraft. Damit Ende des Jahres 2022 die ersten Psychotherapeut*innen nach Studium und Approbation die neue Weiterbildung beginnen können, um sich zu Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu qualifizieren, müssen zeitnah die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Förderung der Weiterbildung geschaffen werden.

Es ist jetzt zu regeln, dass die Angehörigen des akademischen Heilberufs der Psychotherapeut*innen während der Weiterbildung analog der tarifrechtlichen Strukturen vergütet werden entsprechend ihres beruflichen Abschlusses (Studium mit Approbation). Zu finanzieren sind eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die notwendigen Weiterbildungsleistungen Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Nur mit einem ausreichenden finanziellen Zuschuss können entsprechende Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in den Weiterbildungsambulanzen und Weiterbildungspraxen geschaffen und vergütet werden.

Auch im stationären Versorgungsbereich müssen die Stellenpläne und die Budgets der Krankenhäuser so ausgestattet sein, dass es hier nicht zu Engpässen kommt, die die Beschäftigung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung verhindern.

Nur mit einer gesetzlich verankerten und gesicherten Förderung werden die zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen ihre Weiterbildung im erforderlichen Rahmen absolvieren können.

Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag fordert deshalb, dass der Gesetzgeber jetzt diese finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung regelt.

(Quelle: <link www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/Resolution-Finanzierung-der-psychotherapeutischen-Weiterbildung-jetzt-gesetzlich-regeln.pdf&gt;https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/Resolution-Finanzierung-der-psychotherapeutischen-Weiterbildung-jetzt-gesetzlich-regeln.pdf</link> vom 30.09.2022)